Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Eintrittstickets dürfen weiterverkauft werden
BERLIN (dpa) - Tickets dürfen weiterverkauft werden – auch wenn der Veranstalter das in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Auch der Weiterverkauf von Tickets zu höheren Preisen ist nicht verboten, erklärt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „Finanztest“. Allerdings laufen Käufer Gefahr, ihr Geld zu verlieren, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Wenn eine Veranstaltung ausfällt, werden die Besucher, die ihre Tickets regulär beim Veranstalter gekauft haben, in aller Regel rechtzeitig benachrichtigt und erhalten ihr Eintrittsgeld zurück.