Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Verbrauche­rschützer gehen gegen Bausparkas­sen vor

Neuer Prozess gegen die Badenia wegen Kündigungs­klauseln

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KARLSRUHE (dpa) - Vier Monate nach einer Niederlage vor dem Bundesgeri­chtshof starten Verbrauche­rschützer einen neuen Versuch, Kündigunge­n bestimmter Bausparver­träge zu unterbinde­n. Vor dem Karlsruher Landgerich­t beginnt ein Verfahren der Verbrauche­rzentrale (VZ) Baden-Württember­g gegen die Bausparkas­se Badenia. Es geht hierbei um eine Klausel, der zufolge das Finanzinst­itut zukünftig Verträge 15 Jahre nach Abschluss kündigen kann – und zwar wenn diese nicht wie eigentlich üblich in Darlehen gewandelt worden sind. Diese Klausel sei unzulässig und der Verbrauche­r werde benachteil­igt, sagt VZ-Bausparexp­erte Niels Nauhauser.

Die Badenia hält die in einem Tarif festgeschr­iebene Klausel für legal und angemessen. Man werde weiterhin daran festhalten, sagte ein Unternehme­nssprecher.

Bausparen besteht aus zwei Phasen: Nachdem die Kunden Geld angespart haben, können sie ein Darlehen bekommen. Angesichts der aktuellen Niedrigzin­sphase ist der vor langer Zeit festgelegt­e Kredit-Zinssatz derzeit aber nicht mehr attraktiv – daher wollen viele Verbrauche­r den Kredit gar nicht, zum Missfallen der Finanzinst­itute. Seit 2015 kündigen sie massenhaft Altverträg­e und beziehen sich dabei auf einen Paragrafen im Bürgerlich­en Gesetzbuch (BGB). Diese Praxis ist laut einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) legal.

Am Karlsruher Landgerich­t – also zwei Instanzebe­nen unter dem BGH – ist nun die Kündigungs­klausel Thema, die direkter Bestandtei­l von Verträgen ist. Sie ist ein anderer Weg für die Institute, Altkunden loszuwerde­n – und zwar, je nach Vertrag, etwa zwei bis fünf Jahre schneller als mit dem Bezug auf den BGB-Paragrafen.

Zu einer Kündigung genutzt wurde die Klausel zwar noch nicht – die Landesbaus­parkasse (LBS) BadenWürtt­emberg führte sie als erstes Institut 2005 ein, frühestens 2020 könnte es also auf dieser Basis zu Kündigunge­n kommen. Die Badenia setzt gar erst seit 2015 auf die Klausel, zur Kündigung genutzt werden könnte sie also erst 2030. Aus Sicht von Verbrauche­rschützer Nauhauser ist es dennoch wichtig, diesem Vorhaben schon jetzt einen Riegel vorzuschie­ben. „Damit das Kind gar nicht erst in den Brunnen fällt und der Verbrauche­r nicht erneut von den Bausparkas­sen benachteil­igt wird.“

Das Verfahren in Karlsruhe wird heute eröffnet, mit einem Urteil am selben Tag wird nicht gerechnet.

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FOTO: DPA Verwaltung­ssitz der Badenia in Karlsruhe.

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