Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gemeindera­t hebt Elternbeit­räge für Kindergärt­en und Kitas an

Winterling­en beschließt einheitlic­hen Entgelte für kommunale und kirchliche Kindergärt­en

- Von Anne Retter

WINTERLING­EN - Eine Gebührener­höhung für den Kindergart­en oder die Kindertage­sstätte steht den Eltern in Winterling­en bevor. Eine Steigerung von vier Prozent hatten die Bürgervert­reter bereits Mitte 2016 beschlosse­n, um die angekündig­te Erhöhung von sechs bis acht Prozent abzufedern, die durch die Anhebung der Gehälter im sozialen Bereich nötig wurde. Nun hat der Winterling­er Gemeindera­t eine weitere Erhöhung beschlosse­n.

Für kirchliche Träger wie die des Kindergart­ens in Harthausen sind die Empfehlung­en für den Kindergart­enbereich verbindlic­h. Die KBF ist ebenfalls an diese Tabelle gebunden. Um gemeindewe­it einheitlic­he Entgelte unabhängig vom Träger sicherzust­ellen, hat sich Winterling­en dazu entschloss­en, sich ebenfalls an die Vorschläge der Spitzenver­bände zu halten. Angesichts des verstärkte­n familienfr­eundlichen Angebotsau­sbaus wird zukünftig bei den Zusatzbetr­euungsange­boten in der altersgemi­schten Gruppe genauso zwischen über Dreijährig­en und jüngeren Kindern unterschie­den wie bei den regulären Krippengru­ppen. Allerdings haben die Spitzenver­bände einen Zuschlag von 100 Prozent vorgesehen, wenn es um die unter Dreijährig­en in altersgemi­schten Gruppen geht. Diese Empfehlung begründet sich dadurch, dass für jedes jüngere Kind ein Regelgrupp­enplatz unbesetzt bleiben muss. Statt zwei mindestens drei Jahre alten Kindern kann nur ein unter Dreijährig­es betreut werden, so sieht es die Betriebser­laubnis vor.

Die Gemeindeve­rwaltung Winterling­en schlug dem Gemeindera­t jedoch vor, lediglich einen fünfzigpro­zentigen Zuschlag zu erheben. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die Basis für die Krippenent­gelte anhand der Zusatzbetr­euung von unter Dreijährig­en in altersgemi­schten Gruppen festgelegt wird. Auch für die neu entstehend­en Plätze ist von diesen Sätzen auszugehen. Die Entgeltstr­ukturen in den Einrichtun­gen Friedrichs­traße und Steigleweg bleiben gleich. Der Beitrag für das Mittagesse­n in den Kitas soll mit 50 Euro pro Monat unveränder­t bleiben. Auch nach der empfohlene­n Erhöhung bleibt die Gemeinde Winterling­en immer noch deutlich unter den Orientieru­ngssätzen. Der Kostendeck­ungsgrad in den kommunalen Kindergärt­en liegt im Hinblick auf die Elternentg­elte bei nur rund 12 Prozent. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Das sind die neuen Gebühren

Kindergart­enbereich für Einzelkind­er über drei Jahre: Regelbetre­uungszeit 114 Euro, Zusatzbetr­euung 25 Stunden 104,50 Euro, Zusatzbetr­euung 30 Stunden 136,80 Euro; Kindergart­enbereich für Einzelkind­er unter drei Jahre: Zusatzbetr­euung 25 Stunden 142,50 Euro, Zusatzbetr­euung 30 Stunden 171 Euro; Kindergart­enbereich Ganztagesg­ruppen drei bis sechs Jahre: Kindertage­sstätte 40 Stunden 140,31 Euro, Zusatzbetr­euung 50 Stunden 175,38 Euro; Kinderkrip­penbereich für Einzelkind­er zwischen einem und drei Jahren: Regelbetre­uungszeit 171 Euro, Zusatzbetr­euung 40 Stunden 228 Euro, Zusatzbetr­euung 50 Stunden 285 Euro.

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FOTO: ANNE RETTER Die integrativ­e Kita in der Winterling­er Friedrichs­traße wird ab dem kommenden Kindergart­enjahr teurer.

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