Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gemeinderat hebt Elternbeiträge für Kindergärten und Kitas an
Winterlingen beschließt einheitlichen Entgelte für kommunale und kirchliche Kindergärten
WINTERLINGEN - Eine Gebührenerhöhung für den Kindergarten oder die Kindertagesstätte steht den Eltern in Winterlingen bevor. Eine Steigerung von vier Prozent hatten die Bürgervertreter bereits Mitte 2016 beschlossen, um die angekündigte Erhöhung von sechs bis acht Prozent abzufedern, die durch die Anhebung der Gehälter im sozialen Bereich nötig wurde. Nun hat der Winterlinger Gemeinderat eine weitere Erhöhung beschlossen.
Für kirchliche Träger wie die des Kindergartens in Harthausen sind die Empfehlungen für den Kindergartenbereich verbindlich. Die KBF ist ebenfalls an diese Tabelle gebunden. Um gemeindeweit einheitliche Entgelte unabhängig vom Träger sicherzustellen, hat sich Winterlingen dazu entschlossen, sich ebenfalls an die Vorschläge der Spitzenverbände zu halten. Angesichts des verstärkten familienfreundlichen Angebotsausbaus wird zukünftig bei den Zusatzbetreuungsangeboten in der altersgemischten Gruppe genauso zwischen über Dreijährigen und jüngeren Kindern unterschieden wie bei den regulären Krippengruppen. Allerdings haben die Spitzenverbände einen Zuschlag von 100 Prozent vorgesehen, wenn es um die unter Dreijährigen in altersgemischten Gruppen geht. Diese Empfehlung begründet sich dadurch, dass für jedes jüngere Kind ein Regelgruppenplatz unbesetzt bleiben muss. Statt zwei mindestens drei Jahre alten Kindern kann nur ein unter Dreijähriges betreut werden, so sieht es die Betriebserlaubnis vor.
Die Gemeindeverwaltung Winterlingen schlug dem Gemeinderat jedoch vor, lediglich einen fünfzigprozentigen Zuschlag zu erheben. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die Basis für die Krippenentgelte anhand der Zusatzbetreuung von unter Dreijährigen in altersgemischten Gruppen festgelegt wird. Auch für die neu entstehenden Plätze ist von diesen Sätzen auszugehen. Die Entgeltstrukturen in den Einrichtungen Friedrichstraße und Steigleweg bleiben gleich. Der Beitrag für das Mittagessen in den Kitas soll mit 50 Euro pro Monat unverändert bleiben. Auch nach der empfohlenen Erhöhung bleibt die Gemeinde Winterlingen immer noch deutlich unter den Orientierungssätzen. Der Kostendeckungsgrad in den kommunalen Kindergärten liegt im Hinblick auf die Elternentgelte bei nur rund 12 Prozent. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Das sind die neuen Gebühren
Kindergartenbereich für Einzelkinder über drei Jahre: Regelbetreuungszeit 114 Euro, Zusatzbetreuung 25 Stunden 104,50 Euro, Zusatzbetreuung 30 Stunden 136,80 Euro; Kindergartenbereich für Einzelkinder unter drei Jahre: Zusatzbetreuung 25 Stunden 142,50 Euro, Zusatzbetreuung 30 Stunden 171 Euro; Kindergartenbereich Ganztagesgruppen drei bis sechs Jahre: Kindertagesstätte 40 Stunden 140,31 Euro, Zusatzbetreuung 50 Stunden 175,38 Euro; Kinderkrippenbereich für Einzelkinder zwischen einem und drei Jahren: Regelbetreuungszeit 171 Euro, Zusatzbetreuung 40 Stunden 228 Euro, Zusatzbetreuung 50 Stunden 285 Euro.