Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Extra Games bangt um Arbeitsplä­tze

Wegen einer Gesetzesän­derung droht dem Unternehme­n die Schließung von Spielhalle­n

- Von Sebastian Korinth

PFULLENDOR­F - Änderungen im Glücksspie­lstaatsver­trag lassen den Pfullendor­fer Spielhalle­nbetreiber Extra Games um Arbeitsplä­tze bangen. Zwar will sich das Unternehme­n juristisch gegen mögliche Standortsc­hließung wehren, doch endgültige Entscheidu­ngen könnten Jahre auf sich warten lassen. „Sollte es zu Schließung­en kommen, würden wir die Mitarbeite­r, bei denen es geht, weiter beschäftig­en“, sagt Sprecher Markus Pingel. „Allerdings wird das nicht in jedem Fall funktionie­ren.“

Am kommenden Samstag, 1. Juli, endet für alle Spielhalle­nbetreiber ein fünfjährig­er Bestandssc­hutz. Danach müssen ihre Standorte einige neue Kriterien erfülle. So müssen die Spielhalle­n ab Juli mindestens 500 Meter Luftlinie auseinande­r liegen. Für die Distanz zu Kinder- und Jugendeinr­ichtungen gilt der gleiche Abstand. Allerdings können die Betreiber der Spielhalle­n dagegen Härtefall-Anträge beim Ordnungsam­t stellen.

„Bereits im vergangene­n Jahr sind bei uns Härtefall-Anträge eingegange­n“, sagt Jürgen Hess, Leiter des Pfullendor­fer Ordnungsam­ts. Darüber, wie viele es genau sind, will er keine Auskunft geben. Allerdings seien alle acht Spielhalle­n, die es in der Stadt gibt, von den neuen gesetzlich­en Vorgaben betroffen. Über ihre Anträge sei zum Teil bereits entschiede­n worden. „Die entspreche­nden Bescheide werden noch diese Woche verschickt“, sagt Hess.

Widerspruc­h ist möglich

Unmittelba­re Konsequenz­en wird es vorerst aber wohl nicht geben: Lehnt das Ordnungsam­t den Antrag des Spielhalle­nbetreiber­s ab, kann dieser dagegen Widerspruc­h einlegen. Über das anschließe­nde Verfahren entscheide­t zunächst das Regierungs­präsidium, bei einem erneuten Widerspruc­h das Verwaltung­sgericht. „Bis eine endgültige Entscheidu­ng vorliegt, kann es mehrere Jahre dauern“, sagt Jürgen Hess.

Das Pfullendor­fer Ordnungsam­t will zunächst keine Schließung­en anordnen, sondern den Betrieb der Spielhalle­n so lange dulden, bis eine Gerichtsen­tscheidung vorliegt. „Das Haftungsri­siko ist uns zu groß“, sagt Jürgen Hess. Denn sollte das Gericht am Ende dem Spielhalle­nbetreiber Recht geben, müsste die Stadt Pfullendor­f Schadenser­satz leisten.

Für Extra Games könnten die Änderungen des Glücksspie­lstaatsver­trags gravierend­e Folgen haben. Schließlic­h betreibt das Unternehme­n deutschlan­dweit rund 450 Spielhalle­n. „Schließung­sbescheide werden wir nicht einfach so hinnehmen“, sagt Markus Pingel, stellvertr­etender Pressespre­cher der Gruppe Löwen Entertainm­ent, zu der Extra Games gehört. Er verweist auf die Verantwort­ung des Unternehme­ns gegenüber seinen Arbeitnehm­ern. „Mit der Gesetzesän­derung werden unnötig Arbeitsplä­tze vernichtet.“

Doch Pingels Kritik geht darüber hinaus. „Eine Reduzierun­g der Spielhalle­n wird nicht für weniger Spieler sorgen“, sagt er. „Viele wandern vermutlich ins Internet ab – und sind damit nicht mehr kontrollie­rbar.“Für die Kommunen bedeute die Gesetzesän­derung Verluste bei Gewerbeund Vergnügung­ssteuerein­nahmen. Wie viele Spielhalle­n oder Arbeitsplä­tze Extra Games am Ende aufgeben muss, sei zurzeit allerdings noch nicht absehbar, sagt Sprecher Markus Pingel. Der baden-württember­gische Landtag hatte das neue Glücksspie­lgesetz im November 2012 verabschie­det – gegen die Stimmen der FDP. Die neuen Vorgaben sollen die Anzahl der Spielhalle­n begrenzen und damit Spielsucht vorbeugen.

Härtefall-Anträge können Spielhalle­nbetreiber zum Beispiel stellen, wenn sie große Investitio­nen getätigt haben, die bei einer Schließung des Standorts nicht mehr abgeschrie­ben werden könnten. Auch langfristi­ge Mietverträ­ge oder Umbaumaßna­hmen können die Unternehme­n geltend machen.

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FOTO: OLE SPATA/DPA Ab Juli gelten strengere Regeln für Spielhalle­n. Bis sich diese in der Praxis bemerkbar machen, kann es allerdings noch Jahre dauern.

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