Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Extra Games bangt um Arbeitsplätze
Wegen einer Gesetzesänderung droht dem Unternehmen die Schließung von Spielhallen
PFULLENDORF - Änderungen im Glücksspielstaatsvertrag lassen den Pfullendorfer Spielhallenbetreiber Extra Games um Arbeitsplätze bangen. Zwar will sich das Unternehmen juristisch gegen mögliche Standortschließung wehren, doch endgültige Entscheidungen könnten Jahre auf sich warten lassen. „Sollte es zu Schließungen kommen, würden wir die Mitarbeiter, bei denen es geht, weiter beschäftigen“, sagt Sprecher Markus Pingel. „Allerdings wird das nicht in jedem Fall funktionieren.“
Am kommenden Samstag, 1. Juli, endet für alle Spielhallenbetreiber ein fünfjähriger Bestandsschutz. Danach müssen ihre Standorte einige neue Kriterien erfülle. So müssen die Spielhallen ab Juli mindestens 500 Meter Luftlinie auseinander liegen. Für die Distanz zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gilt der gleiche Abstand. Allerdings können die Betreiber der Spielhallen dagegen Härtefall-Anträge beim Ordnungsamt stellen.
„Bereits im vergangenen Jahr sind bei uns Härtefall-Anträge eingegangen“, sagt Jürgen Hess, Leiter des Pfullendorfer Ordnungsamts. Darüber, wie viele es genau sind, will er keine Auskunft geben. Allerdings seien alle acht Spielhallen, die es in der Stadt gibt, von den neuen gesetzlichen Vorgaben betroffen. Über ihre Anträge sei zum Teil bereits entschieden worden. „Die entsprechenden Bescheide werden noch diese Woche verschickt“, sagt Hess.
Widerspruch ist möglich
Unmittelbare Konsequenzen wird es vorerst aber wohl nicht geben: Lehnt das Ordnungsamt den Antrag des Spielhallenbetreibers ab, kann dieser dagegen Widerspruch einlegen. Über das anschließende Verfahren entscheidet zunächst das Regierungspräsidium, bei einem erneuten Widerspruch das Verwaltungsgericht. „Bis eine endgültige Entscheidung vorliegt, kann es mehrere Jahre dauern“, sagt Jürgen Hess.
Das Pfullendorfer Ordnungsamt will zunächst keine Schließungen anordnen, sondern den Betrieb der Spielhallen so lange dulden, bis eine Gerichtsentscheidung vorliegt. „Das Haftungsrisiko ist uns zu groß“, sagt Jürgen Hess. Denn sollte das Gericht am Ende dem Spielhallenbetreiber Recht geben, müsste die Stadt Pfullendorf Schadensersatz leisten.
Für Extra Games könnten die Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags gravierende Folgen haben. Schließlich betreibt das Unternehmen deutschlandweit rund 450 Spielhallen. „Schließungsbescheide werden wir nicht einfach so hinnehmen“, sagt Markus Pingel, stellvertretender Pressesprecher der Gruppe Löwen Entertainment, zu der Extra Games gehört. Er verweist auf die Verantwortung des Unternehmens gegenüber seinen Arbeitnehmern. „Mit der Gesetzesänderung werden unnötig Arbeitsplätze vernichtet.“
Doch Pingels Kritik geht darüber hinaus. „Eine Reduzierung der Spielhallen wird nicht für weniger Spieler sorgen“, sagt er. „Viele wandern vermutlich ins Internet ab – und sind damit nicht mehr kontrollierbar.“Für die Kommunen bedeute die Gesetzesänderung Verluste bei Gewerbeund Vergnügungssteuereinnahmen. Wie viele Spielhallen oder Arbeitsplätze Extra Games am Ende aufgeben muss, sei zurzeit allerdings noch nicht absehbar, sagt Sprecher Markus Pingel. Der baden-württembergische Landtag hatte das neue Glücksspielgesetz im November 2012 verabschiedet – gegen die Stimmen der FDP. Die neuen Vorgaben sollen die Anzahl der Spielhallen begrenzen und damit Spielsucht vorbeugen.
Härtefall-Anträge können Spielhallenbetreiber zum Beispiel stellen, wenn sie große Investitionen getätigt haben, die bei einer Schließung des Standorts nicht mehr abgeschrieben werden könnten. Auch langfristige Mietverträge oder Umbaumaßnahmen können die Unternehmen geltend machen.