Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Bürgerinitiative scheitert mit Eilantrag
Windräder drehen sich trotz Rotmilanen weiter
PFULLENDORF (sz/SeK) - Mit einem Eilantrag hat die Bürgerinitiative „Mensch Natur – Oberer Linzgau“vergeblich versucht, die Abschaltung des Windparks Hilpensberg zu erreichen. In einem Schreiben an das Sigmaringer Landratsamt, den Naturschutzbund Deutschland und die Betreiberfirma der Windkraftanlagen verwies sie auf einen Rotmilanhorst mit einem noch nicht flüggen Jungvogel, der sich näher als 1000 Meter an den Windrädern befinden soll. Das Landratsamt reagierte prompt – allerdings anders, als es sich die Windkraftkritiker erhofft hatten.
In ihrem Schreiben forderte die Bürgerinitiative die sofortige Abschaltung der drei Windräder bis Ende August, „sodass auch weitere, eventuell später ausgebrütete Jungvögel in anderen Horsten Gelegenheit zum Aufwachsen und Ausfliegen haben“. Die beiden Altvögel des Milanhorstes seien bei der Fütterung zuletzt am 9. Juni beobachtet worden, heißt es in dem Schreiben der Bürgerinitiative. Seit mehreren Tagen werde nur noch ein Altvogel gesichtet. Der andere sei vermutlich von einer der drei Windturbinen erschlagen, der Kadaver vom Fuchs geholt worden. Zwischen den Windrädern seien bis zu 30 Rotmilane mit weiteren Jungvögeln im Horst beobachtet und fotografiert worden.
Aufgrund des Antrags der Bürgerinitiative habe sich das Landratsamt direkt mit den Erkenntnissen des laufenden Monitorings auseinandergesetzt, sagt Sabine Stark, Sprecherin der Behörde. „Danach gibt es bislang keine Totfunde. Auch zu den Flugbewegungen in Anlagennähe sind uns keine Auffälligkeiten bekannt.“
„Es liegt nur eine Vermutung vor“
Allein bei Ackerbearbeitungen gebe es ein erhöhtes Flugaufkommen in Anlagennähe, das weiterhin beobachtet werde. Dass Kadaver schnell weggefressen werden, sei bei Greifvögeln nicht unbedingt zu erwarten.
„Somit liegt derzeit nur eine Vermutung der Bürgerinitiative vor“, sagt Sabine Stark. „Diese rechtfertigt keinen Anlagenstopp.“Die weitere Entwicklung werde im Auge behalten, grundsätzlich seien auch Anlagenstopps möglich. „Dazu muss es aber über den Einzelfall hinaus gewichtige Anhaltspunkte einer generellen Tötungsgefährdung geben.“