Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
ESF-Fördermittel werden ausgeschrieben
Projektanträge können bis September eingereicht werden
KREIS SIGMARINGEN (sz) - Im Jahr 2018 stehen im Landkreis Sigmaringen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) 184 947,65 Euro für die Finanzierung von Projekten zur Verfügung. Der regionale Arbeitskreis ESF Sigmaringen, der für den bedarfsgerechten Einsatz dieser Mittel verantwortlich ist, hat seine Förderschwerpunkte festgelegt und ruft zur Einreichung von Projektanträgen bis spätestens 30. September 2017 auf.
Von den Zielen, die zur Förderung von Beschäftigung, Bildung und Arbeitsmarktintegration in Bund und Land verfolgt werden, liegen zwei spezifische Ziele in der Zuständigkeit der regionalen Arbeitskreise. Zum einen geht es um die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Damit sind Personen mit schweren oder multiplen Vermittlungshemmnissen, insbesondere Personen ohne Ausbildung, mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und Ältere gemeint. Die entsprechenden Projekte sollen zur Stabilisierung der Lebensverhältnisse und zur Heranführung an den Arbeitsmarkt dienen. Dies geschieht durch individuelle Betreuung, Verbesserung der Schlüsselqualifikationen, Motivierung und Aktivierung.
Zum anderen wird das Ziel Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit verfolgt. Um die wenigen verfügbaren Mittel gezielt einsetzen zu können, setzt der Landkreis Sigmaringen hier den Schwerpunkt auf Jugendliche in den beruflichen Schulen, bei denen der Schulabschluss gefährdet ist oder die Gefahr besteht, die berufliche Schule ohne Anschlussperspektive zu verlassen. Dabei soll es um die Vermeidung von Schulversagen unter anderem durch Unterstützung beim Erlernen elementarer Kenntnisse und um die Unterstützung des Übergangs in Ausbildung gehen. Die individuelle Förderung und Unterstützung sollen hierbei im Mittelpunkt stehen. Insgesamt müssen Frauen und Mädchen mindestens gemäß ihrem Anteil an der Zielgruppe gefördert werden.
Form der Antragstellung ist zwingend
Das Ministerium für Arbeit und Soziales macht zahlreiche Vorgaben, die bei der Antragstellung und Projektumsetzung zu beachten sind: Die Finanzierung würde von der Fehlbedarfsfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung umgestellt. Ab der Ausschreibung bis zum 30. September wird für die regionalen ESF-Projekte in beiden spezifischen Zielen eine Pauschalierung eingeführt.
Mit Einführung der Pauschalierung fällt die 50 000-Euro-Schwelle an öffentlicher Unterstützung weg, stattdessen gilt: Die L-Bank bewilligt nur Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten einen Betrag von 30 000 Euro nicht unterschreiten und die eine Förderung für mindestens zehn Teilnehmende beantragen. Zwingend ist auch die Form der Antragstellung: Anträge können nur über das elektronische Antragsverfahren ELAN gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die öffentliche Unterstützung im Finanzplan oberhalb der Schwelle von 50 000 Euro liegen muss.
Interessierte Institutionen, Vereine oder Bildungsträger, die eine Projektidee haben, können sich an die Geschäftsstelle des Regionalen AK ESF wenden: Telefon 07571 102 1030, E-Mail Guenter.Kessel@lrasig.de. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landkreis-sigmaringen.de oder unter www.esf-bw.de.