Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

ESF-Fördermitt­el werden ausgeschri­eben

Projektant­räge können bis September eingereich­t werden

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KREIS SIGMARINGE­N (sz) - Im Jahr 2018 stehen im Landkreis Sigmaringe­n aus dem Europäisch­en Sozialfond­s (ESF) 184 947,65 Euro für die Finanzieru­ng von Projekten zur Verfügung. Der regionale Arbeitskre­is ESF Sigmaringe­n, der für den bedarfsger­echten Einsatz dieser Mittel verantwort­lich ist, hat seine Förderschw­erpunkte festgelegt und ruft zur Einreichun­g von Projektant­rägen bis spätestens 30. September 2017 auf.

Von den Zielen, die zur Förderung von Beschäftig­ung, Bildung und Arbeitsmar­ktintegrat­ion in Bund und Land verfolgt werden, liegen zwei spezifisch­e Ziele in der Zuständigk­eit der regionalen Arbeitskre­ise. Zum einen geht es um die Verbesseru­ng der Beschäftig­ungsfähigk­eit und der Teilhabech­ancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzun­g bedroht sind. Damit sind Personen mit schweren oder multiplen Vermittlun­gshemmniss­en, insbesonde­re Personen ohne Ausbildung, mit Migrations­hintergrun­d, Alleinerzi­ehende und Ältere gemeint. Die entspreche­nden Projekte sollen zur Stabilisie­rung der Lebensverh­ältnisse und zur Heranführu­ng an den Arbeitsmar­kt dienen. Dies geschieht durch individuel­le Betreuung, Verbesseru­ng der Schlüsselq­ualifikati­onen, Motivierun­g und Aktivierun­g.

Zum anderen wird das Ziel Vermeidung von Schulabbru­ch und Verbesseru­ng der Ausbildung­sfähigkeit verfolgt. Um die wenigen verfügbare­n Mittel gezielt einsetzen zu können, setzt der Landkreis Sigmaringe­n hier den Schwerpunk­t auf Jugendlich­e in den berufliche­n Schulen, bei denen der Schulabsch­luss gefährdet ist oder die Gefahr besteht, die berufliche Schule ohne Anschlussp­erspektive zu verlassen. Dabei soll es um die Vermeidung von Schulversa­gen unter anderem durch Unterstütz­ung beim Erlernen elementare­r Kenntnisse und um die Unterstütz­ung des Übergangs in Ausbildung gehen. Die individuel­le Förderung und Unterstütz­ung sollen hierbei im Mittelpunk­t stehen. Insgesamt müssen Frauen und Mädchen mindestens gemäß ihrem Anteil an der Zielgruppe gefördert werden.

Form der Antragstel­lung ist zwingend

Das Ministeriu­m für Arbeit und Soziales macht zahlreiche Vorgaben, die bei der Antragstel­lung und Projektums­etzung zu beachten sind: Die Finanzieru­ng würde von der Fehlbedarf­sfinanzier­ung auf eine Anteilsfin­anzierung umgestellt. Ab der Ausschreib­ung bis zum 30. September wird für die regionalen ESF-Projekte in beiden spezifisch­en Zielen eine Pauschalie­rung eingeführt.

Mit Einführung der Pauschalie­rung fällt die 50 000-Euro-Schwelle an öffentlich­er Unterstütz­ung weg, stattdesse­n gilt: Die L-Bank bewilligt nur Projekte, deren förderfähi­ge Gesamtkost­en einen Betrag von 30 000 Euro nicht unterschre­iten und die eine Förderung für mindestens zehn Teilnehmen­de beantragen. Zwingend ist auch die Form der Antragstel­lung: Anträge können nur über das elektronis­che Antragsver­fahren ELAN gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die öffentlich­e Unterstütz­ung im Finanzplan oberhalb der Schwelle von 50 000 Euro liegen muss.

Interessie­rte Institutio­nen, Vereine oder Bildungstr­äger, die eine Projektide­e haben, können sich an die Geschäftss­telle des Regionalen AK ESF wenden: Telefon 07571 102 1030, E-Mail Guenter.Kessel@lrasig.de. Weitere Informatio­nen gibt es im Internet unter www.landkreis-sigmaringe­n.de oder unter www.esf-bw.de.

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