Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Neuerungen beim Erneuerbar­e-Energien-Gesetz

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2017 traten Neuerungen beim Erneuerbar­e-Energien-Gesetz (EEGH) in Kraft. Das Gesetz regelt, dass die Erzeuger erneuerbar­er Energien aus Wind, Sonne oder Wasserkraf­t eine feste Vergütung erhalten. Anders ist vor allem eines: Wer aus Ökostrom Geld haben will, muss an Ausschreib­ungen teilnehmen. Diese nimmt die Bundesnetz­agentur vor. Nur jene Projektpla­ner, die zu besonders günstigen Preisen anbieten, erhalten feste Preise für ihren Ökostrom. Damit will man verhindern, dass bezuschuss­ter Ökostrom die Preise am Strommarkt zu stark drückt. In Baden-Württember­g hat bei der ersten Ausschreib­ungsrunde kein einziges Projekt einen Zuschlag erhalten. Weil in Norddeutsc­hland die Bedingunge­n für Windkraft besser sind, können hiesige Anlagen nicht so günstig produziere­n. Wenn nun weitere Anlagen aus Altersgrün­den aus der Förderung fallen, fürchten die Grünen, dass deshalb vor Ort kein Ersatz entsteht. Bis 2023 fallen 162 Anlagen aus der Förderung heraus. Diese Windräder erbringen eine Leistung von 179 Megawatt – das sind knapp 17 Prozent der gesamten Kapazität im Land. (tja)

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