Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Neuerungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz
2017 traten Neuerungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEGH) in Kraft. Das Gesetz regelt, dass die Erzeuger erneuerbarer Energien aus Wind, Sonne oder Wasserkraft eine feste Vergütung erhalten. Anders ist vor allem eines: Wer aus Ökostrom Geld haben will, muss an Ausschreibungen teilnehmen. Diese nimmt die Bundesnetzagentur vor. Nur jene Projektplaner, die zu besonders günstigen Preisen anbieten, erhalten feste Preise für ihren Ökostrom. Damit will man verhindern, dass bezuschusster Ökostrom die Preise am Strommarkt zu stark drückt. In Baden-Württemberg hat bei der ersten Ausschreibungsrunde kein einziges Projekt einen Zuschlag erhalten. Weil in Norddeutschland die Bedingungen für Windkraft besser sind, können hiesige Anlagen nicht so günstig produzieren. Wenn nun weitere Anlagen aus Altersgründen aus der Förderung fallen, fürchten die Grünen, dass deshalb vor Ort kein Ersatz entsteht. Bis 2023 fallen 162 Anlagen aus der Förderung heraus. Diese Windräder erbringen eine Leistung von 179 Megawatt – das sind knapp 17 Prozent der gesamten Kapazität im Land. (tja)