Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Soldaten klagen gegen ihre Entlassung
Verwaltungsgericht verhandelt am 19. Juli – Bundeswehr fürchtet um ihr Ansehen
PFULLENDORF - Das Verwaltungsgericht Sigmaringen verhandelt am Mittwoch, 19. Juli, ab 14.30 Uhr über die Klagen von vier Soldaten gegen ihre vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr. Wie das Gericht gestern mitteilte, steht das Verfahren in Zusammenhang mit dem Bundeswehr-Skandal in Pfullendorf, der im Januar öffentlich geworden war.
Vor dem Verwaltungsgericht geklagt haben zwei Soldaten auf Zeit sowie zwei freiwillige Wehrdienstleistende aus dem Bereich Unterstützung des Ausbildungszentrums „Spezielle Operationen“in Pfullendorf. Sie wenden sich gegen Entlassungsbescheide des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr. Begründet wurden diese mit der Teilnahme an mehreren sogenannten „Taufen“beziehungsweise Aufnahmeritualen neuer Kameraden im Herbst 2016 und im Januar 2017. Den vier Soldaten wird vorgeworfen, mit ihrem Verhalten ihre Dienstpflichten schuldhaft verletzt zu haben. Ihr Verbleiben in der Bundeswehr würde die militärische Ordnung und das Ansehen des Militärs ernstlich gefährden, argumentiert das Bundesamt für das Personalmanagement.
Im Januar waren zweifelhafte Praktiken bei der Kampfsanitäterausbildung einerseits und bei Aufnahmeritualen andererseits bekannt geworden. Die Pfullendorfer Staufer-Kaserne rückte in den Fokus der Öffentlichkeit, bei der Staatsanwaltschaft Hechingen gingen Anzeigen wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Gewaltdarstellung und Nötigung ein. Seitdem ermittelte die Behörde.
Ermittlungen teilweise eingestellt
Einen Teil der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt. Dabei ging es um den Vorwurf, dass sich Rekruten unter anderem hätten nackt ausziehen müssen und dabei gefilmt wurden. Soldatinnen sollen zum Tanzen an einer PoleStange gezwungen worden seien, hieß es zunächst. Für diese Vorwürfe sah die Ermittlungsbehörde allerdings keinen Anfangsverdacht. Deshalb leitete sie auch kein Strafverfahren ein.
Anders sieht es bei den Aufnahmeritualen aus. Sieben Soldaten werden beschuldigt, sich der Freiheitsberaubung, Körperverletzung und/ oder Nötigung schuldig gemacht zu haben. In diesen Punkten ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin.
Nach den Negativschlagzeilen aus Pfullendorf und weiteren Verfehlungen in einer Kaserne im thüringischen Sondershausen war der ChefAusbilder des Heeres, Generalmajor Walter Spindler, von seinen Aufgaben entbunden worden.
Sieben Soldaten aus Pfullendorf wurden vom Dienst suspendiert. Auch der Kommandeur des Ausbildungszentrums „Spezielle Operationen“, Thomas Schmidt, musste gehen. Im März übernahm sein Nachfolger Carsten Jahnel das Kommando.