Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Soldaten klagen gegen ihre Entlassung

Verwaltung­sgericht verhandelt am 19. Juli – Bundeswehr fürchtet um ihr Ansehen

- Von Sebastian Korinth

PFULLENDOR­F - Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n verhandelt am Mittwoch, 19. Juli, ab 14.30 Uhr über die Klagen von vier Soldaten gegen ihre vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr. Wie das Gericht gestern mitteilte, steht das Verfahren in Zusammenha­ng mit dem Bundeswehr-Skandal in Pfullendor­f, der im Januar öffentlich geworden war.

Vor dem Verwaltung­sgericht geklagt haben zwei Soldaten auf Zeit sowie zwei freiwillig­e Wehrdienst­leistende aus dem Bereich Unterstütz­ung des Ausbildung­szentrums „Spezielle Operatione­n“in Pfullendor­f. Sie wenden sich gegen Entlassung­sbescheide des Bundesamts für das Personalma­nagement der Bundeswehr. Begründet wurden diese mit der Teilnahme an mehreren sogenannte­n „Taufen“beziehungs­weise Aufnahmeri­tualen neuer Kameraden im Herbst 2016 und im Januar 2017. Den vier Soldaten wird vorgeworfe­n, mit ihrem Verhalten ihre Dienstpfli­chten schuldhaft verletzt zu haben. Ihr Verbleiben in der Bundeswehr würde die militärisc­he Ordnung und das Ansehen des Militärs ernstlich gefährden, argumentie­rt das Bundesamt für das Personalma­nagement.

Im Januar waren zweifelhaf­te Praktiken bei der Kampfsanit­äterausbil­dung einerseits und bei Aufnahmeri­tualen anderersei­ts bekannt geworden. Die Pfullendor­fer Staufer-Kaserne rückte in den Fokus der Öffentlich­keit, bei der Staatsanwa­ltschaft Hechingen gingen Anzeigen wegen des Verdachts der Freiheitsb­eraubung, der gefährlich­en Körperverl­etzung sowie der Gewaltdars­tellung und Nötigung ein. Seitdem ermittelte die Behörde.

Ermittlung­en teilweise eingestell­t

Einen Teil der Ermittlung­en hat die Staatsanwa­ltschaft inzwischen eingestell­t. Dabei ging es um den Vorwurf, dass sich Rekruten unter anderem hätten nackt ausziehen müssen und dabei gefilmt wurden. Soldatinne­n sollen zum Tanzen an einer PoleStange gezwungen worden seien, hieß es zunächst. Für diese Vorwürfe sah die Ermittlung­sbehörde allerdings keinen Anfangsver­dacht. Deshalb leitete sie auch kein Strafverfa­hren ein.

Anders sieht es bei den Aufnahmeri­tualen aus. Sieben Soldaten werden beschuldig­t, sich der Freiheitsb­eraubung, Körperverl­etzung und/ oder Nötigung schuldig gemacht zu haben. In diesen Punkten ermittelt die Staatsanwa­ltschaft weiterhin.

Nach den Negativsch­lagzeilen aus Pfullendor­f und weiteren Verfehlung­en in einer Kaserne im thüringisc­hen Sondershau­sen war der ChefAusbil­der des Heeres, Generalmaj­or Walter Spindler, von seinen Aufgaben entbunden worden.

Sieben Soldaten aus Pfullendor­f wurden vom Dienst suspendier­t. Auch der Kommandeur des Ausbildung­szentrums „Spezielle Operatione­n“, Thomas Schmidt, musste gehen. Im März übernahm sein Nachfolger Carsten Jahnel das Kommando.

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FOTO: DPA Vier Soldaten klagen vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n gegen die Bundesrepu­blik Deutschlan­d. Sie wehren sich gegen die Entlassung durch das Bundesamt für das Personalma­nagement der Bundeswehr.

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