Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Kein Baustopp für vier Windkrafträder
Verwaltungsgericht lehnt den Antrag eines Winterlingers ab – Er kündigt Widerspruch an
WINTERLINGEN (ist/sz) - Für vier genehmigte Windkraftanlagen bei Winterlingen gibt es keinen Baustopp. Der Eigentümer eines von ihm selbst bewohnten Anwesens in Winterlingen ist mit einem entsprechenden Antrag beim Sigmaringer Verwaltungsgericht gescheitert. Das teilt Otto-Paul Bitzer, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, in einer Pressemitteilung mit. Der Antragsteller, Herbert Bitsch von der Winterlinger Interessengemeinschaft, teilte auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung mit, dass er Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen werde.
„Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, weil er durch die Teilgenehmigung für vier, von sieben beantragten, Windkraftanlagen eindeutig nach keiner Betrachtungsweise in seinen Rechten verletzt sei“, so der Richter. Deshalb sei der Antrag unzulässig. Das Landratsamt Zollernalbkreis hatte unter Anordnung deren sofortigen Vollziehbarkeit die immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für vier Windenergieanlagen erteilt. Der Standort der vier Anlagen befindet sich nördlich der Fachbergsiedlung in Winterlingen. Der Abstand zwischen dem Grundstück des Antragstellers und der nächstgelegenen Windenergieanlage beträgt 2692 Meter, zu den anderen Anlagen 3137, 3727 und 4223 Meter.
Der Antragsteller ist der Ansicht, dass die erteilte Befreiung von der Naturparkverordnung Obere Donau rechtswidrig ist. Er weist auf Gefahren für das Grund- und Trinkwasser sowie hinzukommende unzulässige Umweltbelastungen durch tieffrequenten Schall beziehungsweise Infraschall hin. Schließlich rügte er eine unzureichende Umweltverträglichkeitsvorprüfung, und zwar ein erhebliches Datendefizit beim Artenschutz.
Damit macht der Antragsteller geltend, er könnte durch die streitige immissionsschutzrechtliche Genehmigung in eigenen Rechten verletzt sein, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Das Gericht sehe jedoch keine Verletzung von subjektiven Rechten des Antragstellers. „Unter Berücksichtigung der ganz erheblichen Entfernung der vier Anlagen und deren Lage nördlich des Grundstücks des Antragstellers scheint eine Beeinträchtigung des Grundstücks des Antragstellers durch tieffrequenten Schall nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand evident ausgeschlossen“, so der Vorsitzende Richter.
Gericht weist Argumente des Winterlingers zurück
Ebenfalls ausgeschlossen scheine, so das Gericht, dass der Antragsteller schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt sein könnte. Für die geltend gemachten Beeinträchtigungen durch optische Immissionen gelte das Gleiche. Es spreche auch nichts dafür, dass die Teilgenehmigung den Antragsteller in seinen Rechten verletzte, weil sie gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoßen könnte.
Herbert Bitsch ist derzeit verreist und hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts noch nicht gelesen, trotzdem ist für ihn schon jetzt klar: Er werde weitermachen. „Die nächste Instanz soll entscheiden“, sagt er. Er sehe da durchaus Chancen. Ob er mit seinem Widerspruch erreichen kann, dass die vier erstmals genehmigten Anlagen nicht gebaut werden, ist fraglich. „Im Moment darf der Investor bauen“, sagt Herbert Bitsch. Aber wenn eine höhere richterliche Instanz die Baugenehmigung des Landratsamtes kassieren sollte, müsste er zurückbauen. Jetzt bestehe die Frage, ob der Investor dieses Risiko eingehen wolle.
Bürgermeister Michael Maier geht davon aus, dass frühestens im Herbst mit dem Bau begonnen werden kann. Die Gemeinde verpachtet die Grundstücke. Die entsprechenden Waldrodungen nehme die Gemeinde vor, und die könnten erst im Herbst erfolgen.
Trotz der umfassenden Begründung für die Ablehnung des BitschAntrags scheint dem Gericht der Hinweis angezeigt, dass seitens der Genehmigungsbehörde dem „nicht gänzlich unsubstantiierten Vorbringen des Antragstellers“jedenfalls nachgegangen werden sollte, vor allem mit Blick auf den Artenschutz.