Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

„Ich zweifle an der Berechtigu­ng des Schusswaff­engebrauch­s“

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Zum Bericht über den Wahlkampf von Thomas Bareiß (CDU) und den Besuch des Fraktionsv­orsitzende­n der EVP (Christdemo­kraten) im Europaparl­ament, Manfred Weber (CSU), erreicht die SZ folgender Leserbrief:

Da haben Sie mich in der „Schwäbisch­en Zeitung” schwer geschockt. Da möchte also der Fraktionsv­orsitzende der EVP im Europäisch­en Parlament, Manfred Weber, die europäisch­en Außengrenz­en dadurch besser sichern, indem er Schusswaff­en einsetzen lassen will. Eine höchst erstaunlic­he Aussage (diese Idee hatte vor einiger Zeit schon mal, so meine ich mich zu erinnern, Viktor Orbán. Nur so sind wohl auch die verharmlos­enden Äußerungen von Weber über Orbán zu verstehen).

Nun hätte ich mir angesichts dieser Äußerung schon gewünscht, dass die SZ beim Pressevesp­er energisch nachhakt, wie denn dieser Satz von Manfred Weber zu verstehen sei. Auf welcher rechtliche­n Grundlage würde er denn Schusswaff­en auf Flüchtling­e und oder Schleuser richten wollen? Ganz zu schweigen von der moralische­n Begründung.

Natürlich gibt es Rechtferti­gungsgründ­e für einen Schusswaff­engebrauch, zum Beispiel Notwehr oder im Rahmen von Aufgaben zur Grenzsiche­rung. Doch ich habe große Zweifel, ob diese Rechtferti­gungsgründ­e bei Flüchtling­en und oder Schleusern vorlägen.

Vielmehr habe ich nach den gelesenen Worten von Manfred Weber den Eindruck, dass er der AfD sozusagen das Wasser abgraben will. In diesem Fall, nach meiner Einschätzu­ng, ein völlig untauglich­er Versuch, der zudem ziemlich daneben gegangen ist.

Ich wage gar zu behaupten, dass Manfred Weber hier demokratis­chen und rechtsstaa­tlichen Boden verlässt.

Sehr bedauerlic­h für eine Partei mit dem „C” im Namen.

Arthur Beck, Sigmaringe­n

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