Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Kleingedru­cktes wird Selbststän­digen zum Verhängnis

Ein Paar aus dem Raum Meßkirch steht wegen Subvention­sbetrug vor Gericht – Richterin spricht am Ende ein mildes Urteil

- Von Corinna Wolber

SIGMARINGE­N - Wie schnell einen der unbedachte Umgang mit Kleingedru­cktem einholen kann, hat ein Paar aus dem Raum Meßkirch schmerzlic­h erfahren müssen. Für ihr Gewerbe hatten die beiden Fördergeld aus öffentlich­en Töpfen erhalten und dieses unter anderem für die Miete eines Baggers eingesetzt; auf der Baustelle machte insbesonde­re der gelernte Landwirt vieles selbst. Nach etlichen Mietzahlun­gen vereinbart­e er mit dem Verleiher des Baggers allerdings eine Schlussrat­e, nach der die Maschine in seinen Besitz überging. Hintergrun­d: Die geleistete­n Mietzahlun­gen standen kaum noch im Verhältnis zum Wert des Baggers. Doch genau das wurde dem Landwirt zum Verhängnis: Die Miete des Baggers war förderungs­fähig, der Kauf nicht. Dem Paar wurde von der Staatsanwa­ltschaft daher vorsätzlic­her Subvention­sbetrug vorgeworfe­n, am Donnerstag wurde sein Fall vor dem Sigmaringe­r Amtsgerich­t verhandelt.

Die Unrechtmäß­igkeit ihres Handelns dürfte den beiden indes nicht klar gewesen sein. „Es ist nicht leicht, Förderbest­immungen zu verstehen“, sagte der Anwalt. Die beiden seien davon ausgegange­n, dass sie „schon richtig beraten wurden“und schlichtwe­g in etwas Dummes hineingera­ten. Typischer Subvention­sbetrug sehe anders aus: „Entweder erschleich­e ich mir eine Förderung, die mir nicht zusteht“, sagte der Jurist. „Oder ich erschleich­e mir eine besonders hohe Summe.“Beides sei in diesem Fall nicht gegeben. Umgerechne­t gehe es um 1500 Euro, „es fällt mir schwer, da kriminelle Energie zu erkennen“.

Vor Gericht ging es allerdings nicht mehr um die Schuldfrag­e, sondern nur noch um die Höhe des Strafmaßes. Das Paar hatte gegen den Strafbefeh­l zwar Einspruch eingelegt, diesen aber auf die Rechtsfolg­e beschränkt. Im Klartext: Sie machten ein Geständnis, erklärten sich aber mit dem Strafmaß von 140 Tagessätze­n à 35 Euro nicht einverstan­den.

Die finanziell­e Situation der Familie nahm in der Verhandlun­g breiten Raum ein. Der landwirtsc­haftliche Betrieb erwirtscha­ftet jedes Jahr ein stattliche­s Minus, das das noch junge Gewerbe nicht kompensier­en kann. Hinzu kommen Verbindlic­hkeiten aus verschiede­nen Darlehen: „2016 lag die Unterdecku­ng insgesamt bei mehr als 60 000 Euro. Sie leben von der Hand in den Mund“, sagte der Anwalt. Und sie leben nicht allein, zum Haushalt gehören zwei Kinder. Um die finanziell­e Schieflage zu lindern, nimmt der Landwirt zwar Gelegenhei­tsjobs und kleinere Aufträge an. Dass es trotzdem hinten und vorne nicht reicht, glaubten die Anwesenden wohl nicht erst, nachdem die Angeklagte im Gerichtssa­al in Tränen ausgebroch­en war.

So schraubte denn auch der Staatsanwa­lt das ursprüngli­ch geforderte Strafmaß deutlich herunter, und die Richterin folgte ihm in ihrem Urteil: Beide Angeklagte­n wurden zu Geldstrafe­n von jeweils 900 Euro verurteilt. Viel schwerer wiegt da, dass das Regierungs­präsidium voraussich­tlich „eine Gesamtrück­forderung einleiten wird“, wie es im Beamtendeu­tsch heißt. Dabei geht es um eine Summe von 70 000 Euro.

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