Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Kleingedrucktes wird Selbstständigen zum Verhängnis
Ein Paar aus dem Raum Meßkirch steht wegen Subventionsbetrug vor Gericht – Richterin spricht am Ende ein mildes Urteil
SIGMARINGEN - Wie schnell einen der unbedachte Umgang mit Kleingedrucktem einholen kann, hat ein Paar aus dem Raum Meßkirch schmerzlich erfahren müssen. Für ihr Gewerbe hatten die beiden Fördergeld aus öffentlichen Töpfen erhalten und dieses unter anderem für die Miete eines Baggers eingesetzt; auf der Baustelle machte insbesondere der gelernte Landwirt vieles selbst. Nach etlichen Mietzahlungen vereinbarte er mit dem Verleiher des Baggers allerdings eine Schlussrate, nach der die Maschine in seinen Besitz überging. Hintergrund: Die geleisteten Mietzahlungen standen kaum noch im Verhältnis zum Wert des Baggers. Doch genau das wurde dem Landwirt zum Verhängnis: Die Miete des Baggers war förderungsfähig, der Kauf nicht. Dem Paar wurde von der Staatsanwaltschaft daher vorsätzlicher Subventionsbetrug vorgeworfen, am Donnerstag wurde sein Fall vor dem Sigmaringer Amtsgericht verhandelt.
Die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns dürfte den beiden indes nicht klar gewesen sein. „Es ist nicht leicht, Förderbestimmungen zu verstehen“, sagte der Anwalt. Die beiden seien davon ausgegangen, dass sie „schon richtig beraten wurden“und schlichtweg in etwas Dummes hineingeraten. Typischer Subventionsbetrug sehe anders aus: „Entweder erschleiche ich mir eine Förderung, die mir nicht zusteht“, sagte der Jurist. „Oder ich erschleiche mir eine besonders hohe Summe.“Beides sei in diesem Fall nicht gegeben. Umgerechnet gehe es um 1500 Euro, „es fällt mir schwer, da kriminelle Energie zu erkennen“.
Vor Gericht ging es allerdings nicht mehr um die Schuldfrage, sondern nur noch um die Höhe des Strafmaßes. Das Paar hatte gegen den Strafbefehl zwar Einspruch eingelegt, diesen aber auf die Rechtsfolge beschränkt. Im Klartext: Sie machten ein Geständnis, erklärten sich aber mit dem Strafmaß von 140 Tagessätzen à 35 Euro nicht einverstanden.
Die finanzielle Situation der Familie nahm in der Verhandlung breiten Raum ein. Der landwirtschaftliche Betrieb erwirtschaftet jedes Jahr ein stattliches Minus, das das noch junge Gewerbe nicht kompensieren kann. Hinzu kommen Verbindlichkeiten aus verschiedenen Darlehen: „2016 lag die Unterdeckung insgesamt bei mehr als 60 000 Euro. Sie leben von der Hand in den Mund“, sagte der Anwalt. Und sie leben nicht allein, zum Haushalt gehören zwei Kinder. Um die finanzielle Schieflage zu lindern, nimmt der Landwirt zwar Gelegenheitsjobs und kleinere Aufträge an. Dass es trotzdem hinten und vorne nicht reicht, glaubten die Anwesenden wohl nicht erst, nachdem die Angeklagte im Gerichtssaal in Tränen ausgebrochen war.
So schraubte denn auch der Staatsanwalt das ursprünglich geforderte Strafmaß deutlich herunter, und die Richterin folgte ihm in ihrem Urteil: Beide Angeklagten wurden zu Geldstrafen von jeweils 900 Euro verurteilt. Viel schwerer wiegt da, dass das Regierungspräsidium voraussichtlich „eine Gesamtrückforderung einleiten wird“, wie es im Beamtendeutsch heißt. Dabei geht es um eine Summe von 70 000 Euro.