Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Regierung muss Akten zu S 21 zugänglich machen
MANNHEIM (lsw) - Im Streit um Umweltschäden wegen des Bahnprojektes Stuttgart 21 muss das Land Informationen zu gefällten Bäumen herausrücken. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) BadenWürttemberg gab am Montag einem Kläger aus dem Stuttgarter Umland recht, der Einsicht in entsprechende Unterlagen verlangt hatte. Das Land hatte dies zuvor mit dem Verweis auf interne und geheime Vermerke abgelehnt und vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart recht bekommen. Dem folgte der VGH nicht. Der Begriff „Umweltinformationen“, auf die sich der Kläger berufen hatte, sei weit auszulegen. Er erfasse alle begehrten Unterlagen, hieß es in der Begründung der Richter. Der VGH ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.