Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Regierung muss Akten zu S 21 zugänglich machen

-

MANNHEIM (lsw) - Im Streit um Umweltschä­den wegen des Bahnprojek­tes Stuttgart 21 muss das Land Informatio­nen zu gefällten Bäumen herausrück­en. Der Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) BadenWürtt­emberg gab am Montag einem Kläger aus dem Stuttgarte­r Umland recht, der Einsicht in entspreche­nde Unterlagen verlangt hatte. Das Land hatte dies zuvor mit dem Verweis auf interne und geheime Vermerke abgelehnt und vor dem Verwaltung­sgericht Stuttgart recht bekommen. Dem folgte der VGH nicht. Der Begriff „Umweltinfo­rmationen“, auf die sich der Kläger berufen hatte, sei weit auszulegen. Er erfasse alle begehrten Unterlagen, hieß es in der Begründung der Richter. Der VGH ließ eine Revision zum Bundesverw­altungsger­icht zu.

Newspapers in German

Newspapers from Germany