Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Wichtige Änderungen
Fondssteuer: Deutsche Fonds müssen inländische Dividenden und Immobilienerträge ab 2018 versteuern. Grundsätzlich werden 15 Prozent Körperschaftssteuer fällig.
Teilfreistellung: Anleger zahlen unter dem Strich nicht mehr, denn Ausschüttungen und Kursgewinne werden zum Teil von der Abgeltungssteuer freigestellt. Die Höhe ist nach Fondsart unterschiedlich: überwiegende Aktienfonds 30 Prozent, Mischfonds mit einem Viertel Aktienquote 15 Prozent, Immobilienfonds 60 Prozent (bei ausländischem Bestand 80 Prozent).
Vorabpauschale: Einführung einer Mindestbesteuerung durch einen fiktiven jährlichen Basisertrag, auf den eine Vorabpauschale im Januar fällig wird. Dadurch werden ausschüttende und thesaurierende Fonds steuerlich weitgehend gleichgestellt.
Bestandsschutzende: Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, verlieren ab 2018 die Befreiung von der Abgeltungssteuer. Der bis zum 31.12.2017 erzielte Wertzuwachs bleibt steuerfrei und ein hoher Freibetrag von 100 000 Euro pro Person kann für zukünftige Gewinne ab 2018 mit diesen Altfonds geltend gemacht werden.
Vereinfachung: Da die Depotbank künftig die Steuern auf Fonds berechnet und direkt einbehält, wird das Ausfüllen der Steuererklärung leichter. Das gilt auch für ausländische thesaurierende Fonds. (fj)