Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
EuGH billigt Merkels Politik
Richterspruch zum EU-Asylrecht stärkt die Regierung
LUXEMBURG/BERLIN (dpa/ts) - Mit seinem Urteil zum EU-Asylrecht hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) indirekt die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel (CDU) im Herbst 2015 gebilligt. Die Kanzlerin habe sich über die europäischen Zuständigkeitsregeln und das DublinSystem hinweggesetzt. Doch handelte sie nicht gegen, sondern im Zeichen europäischer Solidarität, als sie die Grenzen öffnete. Merkel machte vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch. Zugleich hielten die Richter aber an den EU-Grundregeln fest, wonach jener Staat für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist, in dem der jeweilige Flüchtling zuerst EU-Boden betrat. Damit wäre Kroatien, das 2015 viele Flüchtlinge „durchgewunken“hatte, verpflichtet, sie auf Antrag wieder bei sich aufzunehmen. Für Deutschland hat das Urteil aber kaum Konsequenzen. Laut Bundesinnenministerium seien die Fälle weitgehend abgeschlossen.