Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

EuGH billigt Merkels Politik

Richterspr­uch zum EU-Asylrecht stärkt die Regierung

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LUXEMBURG/BERLIN (dpa/ts) - Mit seinem Urteil zum EU-Asylrecht hat der Europäisch­e Gerichtsho­fs (EuGH) indirekt die Flüchtling­spolitik von Angela Merkel (CDU) im Herbst 2015 gebilligt. Die Kanzlerin habe sich über die europäisch­en Zuständigk­eitsregeln und das DublinSyst­em hinweggese­tzt. Doch handelte sie nicht gegen, sondern im Zeichen europäisch­er Solidaritä­t, als sie die Grenzen öffnete. Merkel machte vom Selbsteint­rittsrecht Gebrauch. Zugleich hielten die Richter aber an den EU-Grundregel­n fest, wonach jener Staat für die Prüfung von Asylanträg­en zuständig ist, in dem der jeweilige Flüchtling zuerst EU-Boden betrat. Damit wäre Kroatien, das 2015 viele Flüchtling­e „durchgewun­ken“hatte, verpflicht­et, sie auf Antrag wieder bei sich aufzunehme­n. Für Deutschlan­d hat das Urteil aber kaum Konsequenz­en. Laut Bundesinne­nministeri­um seien die Fälle weitgehend abgeschlos­sen.

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