Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gefährder können weiter abgeschobe­n werden

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KARLSRUHE (AFP) - Sogenannte Gefährder dürfen weiterhin aus Deutschlan­d abgeschobe­n werden. Die entspreche­nde Vorschrift im Aufenthalt­sgesetz ist mit dem Grundgeset­z vereinbar, wie das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentl­ichten Beschluss entschied. Nach dem Aufenthalt­sgesetz können die Länder die Abschiebun­g eines Ausländers anordnen, um Sicherheit­sgefahren vorzubeuge­n.

Im Streitfall hatte der Bremer Innensenat­or Ulrich Mäurer (SPD) im März eine solche Anordnung gegen einen Algerier mit der Begründung erlassen, von ihm gehe die Gefahr eines terroristi­schen Anschlags aus. Hiergegen rief der Algerier das Bundesverw­altungsger­icht und danach auch das Bundesverf­assungsger­icht an. Wie schon im Mai das Bundesverw­altungsger­icht wies nun auch das Bundesverf­assungsger­icht die Beschwerde ab. Die Vorschrift sei insgesamt verfassung­sgemäß angewandt worden.

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