Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Das Maß ist voll

- Ihre Redaktion

Zu „BGH erlaubt Bankgebühr­en für SMS-TAN mit Einschränk­ungen“(26.7.): Am Bahnautoma­ten kaufen wir uns Fahrkarten, wir buchen unsere Flugticket­s im Internet, bevor wir uns am Check-in-Center des Flughafens unsere Gepäckaufk­leber selbst ausdrucken und die Koffer aufgeben. Stets sind es nur wenige Augenblick­e, ein paar Handgriffe – die uns aber früher ein Angestellt­er abnahm. Jetzt sparen die Unternehme­n die Gehälter dieser Angestellt­en auf unsere Kosten ein.

Wenn die Banken für das Versenden einer Transaktio­nsnummer (TAN) per SMS Gebühren verlangen, ist das Maß des Erträglich­en überschrit­ten. Früher gab es Bankberate­r, bei denen wir Bargeld einzahlen und abheben konnten, die für uns Überweisun­gen erledigt und Aktien gekauft haben. Heute sollen wir Einzahlung­en und Abhebungen am Bankomat durchführe­n und lernen, die Computerpr­ogramme der Finanzindu­strie zu bedienen. Und für diese Knechtscha­ft sollen wir nun auch noch Gebühren entrichten? Wofür zahlen wir eigentlich Kontoführu­ngsgebühre­n? Irgendwann ist das Maß voll! Wir Kunden müssen, falls unsere Bank von uns Gebühren für das Versenden einer SMS-TAN verlangt, umgehend zu einer anderen Bank wechseln. Michael Pfeiffer, Neuhausen auf den Fildern

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