Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Das Maß ist voll
Zu „BGH erlaubt Bankgebühren für SMS-TAN mit Einschränkungen“(26.7.): Am Bahnautomaten kaufen wir uns Fahrkarten, wir buchen unsere Flugtickets im Internet, bevor wir uns am Check-in-Center des Flughafens unsere Gepäckaufkleber selbst ausdrucken und die Koffer aufgeben. Stets sind es nur wenige Augenblicke, ein paar Handgriffe – die uns aber früher ein Angestellter abnahm. Jetzt sparen die Unternehmen die Gehälter dieser Angestellten auf unsere Kosten ein.
Wenn die Banken für das Versenden einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS Gebühren verlangen, ist das Maß des Erträglichen überschritten. Früher gab es Bankberater, bei denen wir Bargeld einzahlen und abheben konnten, die für uns Überweisungen erledigt und Aktien gekauft haben. Heute sollen wir Einzahlungen und Abhebungen am Bankomat durchführen und lernen, die Computerprogramme der Finanzindustrie zu bedienen. Und für diese Knechtschaft sollen wir nun auch noch Gebühren entrichten? Wofür zahlen wir eigentlich Kontoführungsgebühren? Irgendwann ist das Maß voll! Wir Kunden müssen, falls unsere Bank von uns Gebühren für das Versenden einer SMS-TAN verlangt, umgehend zu einer anderen Bank wechseln. Michael Pfeiffer, Neuhausen auf den Fildern
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