Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Freisprüche im Prozess um Tod in Freizeitpark
Elfjährige starb im Holiday Park in der Pfalz – Eltern enttäuscht von Gerichtsurteil
MANNHEIM (dpa) - Im erneuten Prozess um den Unfalltod eines Mädchens im Holiday Park im pfälzischen Haßloch bleibt es für die Angeklagten beim Freispruch. Das Landgericht Frankenthal verwarf die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße, das die Männer, die damals vor Ort Verantwortung trugen, 2016 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen hatte.
Zwar habe es seitens der Angeklagten eine „Gefahr erhöhende Verletzung von Kontrollpflichten“gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Gau. So hätten drei Viertel der befragten Karussel-Bediener gesagt, dass sie von einer wichtigen WarnDurchsage beim Start nichts gewusst oder diese mitunter unterlassen hätten. Aber: „Wir können den Nachweis nicht führen, dass es anders gekommen wäre, wenn die Kontrollen besser gewesen wären.“Das Gericht sehe keinen strafrechtlich relevanten Zusammenhang zwischen dem „Fehlverhalten mangelnder Kontrolldichte“und dem Unglück.
Die Eltern der getöteten Elfjährigen aus Kelsterbach bei Frankfurt nahmen das Urteil niedergeschlagen auf. „Ich sehe in den mangelhaften Kontrollen durchaus eine Ursache für Ambers Tod“, sagte die 35-jährige Mutter. Ihr Anwalt Frank Peter kündigte Revision an.
Die Elfjährige war am 15. August 2014 in dem Fahrgeschäft Spinning Barrels („Drehende Fässer“) von den Plattformen erfasst worden, als das Karussel startete. Sie wurde überrollt und tödlich verletzt. In der ersten Instanz war der damals 22 Jahre alte Ex-Bediener des Fahrgeschäfts wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er die Tür zum Fahrgeschäft offengelassen hatte, sodass Mutter und Tochter zu einem Zeitpunkt in das Karussel gelangten, als dies nicht mehr hätte sein dürfen. Der Mann hatte dies bestritten, aber zugegeben, dass er ohne die Durchsage „Achtung, die Fahrt beginnt“gestartet war. Das sei ihm bei der Einweisung nicht gesagt worden.
Die damaligen Vorgesetzten des Mannes – ein 32 Jahre alter Ex-Steward, der Bediener des Fahrgeschäfts einwies, und der 42-jährige „Operations Manager“, der den ganzen Betrieb des Parks überwacht – waren freigesprochen worden. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und die als Nebenkläger auftretenden Eltern Berufung eingelegt.