Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Kommune regelt Nutzungsre­cht

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Eine Stadt kann und muss das Recht auf die Nutzung öffentlich­er Einrichtun­gen durch eine Hallenordn­ung regeln. Dabei darf sie das Nutzungsre­cht auf bestimmte Bereiche wie Sport-, Kultur-, oder politische Veranstalt­ungen begrenzen – oder diese ausschließ­en. Bei einer Umfrage des Stuttgarte­r Innenminis­teriums von 2009 haben 33 Kommunen in Baden-Württember­g angegeben, keinerlei politische Veranstalt­ungen in den eigenen Räumen zuzulassen. 122 weitere schränken diese ein, etwa in Wahlkampfz­eiten. Eine große Mehrheit lässt aber parteipoli­tische Veranstalt­ungen grundsätzl­ich zu. In einem Schreiben des Städtetags heißt es dazu: „Politische Auseinande­rsetzungen sind das Lebenselix­ier der Demokratie. Sie zu ermögliche­n, ist daher eine elementare Aufgabe des Landes und der Kommunen.“(ume)

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