Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Kommune regelt Nutzungsrecht
Eine Stadt kann und muss das Recht auf die Nutzung öffentlicher Einrichtungen durch eine Hallenordnung regeln. Dabei darf sie das Nutzungsrecht auf bestimmte Bereiche wie Sport-, Kultur-, oder politische Veranstaltungen begrenzen – oder diese ausschließen. Bei einer Umfrage des Stuttgarter Innenministeriums von 2009 haben 33 Kommunen in Baden-Württemberg angegeben, keinerlei politische Veranstaltungen in den eigenen Räumen zuzulassen. 122 weitere schränken diese ein, etwa in Wahlkampfzeiten. Eine große Mehrheit lässt aber parteipolitische Veranstaltungen grundsätzlich zu. In einem Schreiben des Städtetags heißt es dazu: „Politische Auseinandersetzungen sind das Lebenselixier der Demokratie. Sie zu ermöglichen, ist daher eine elementare Aufgabe des Landes und der Kommunen.“(ume)