Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Redeverbot der AfD gegen Abgeordneten gilt weiter
STUTTGART (tja) - Der AfD-Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner darf weiterhin nicht im Plenum reden. Das Verbot hatte seine eigene Fraktion gegen ihn verhängt. Fiechtners Versuch, die Restriktionen per Eilentscheidung vor dem Verfassungsgerichtshof in Stuttgart zu kippen, ist am Mittwoch gescheitert. Die Richter lehnten den entsprechenden Antrag ab. Sie sehen keine Dringlichkeit für eine solche Entscheidung. Damit ist die Angelegenheit aber nicht erledigt. Am 13. Oktober will der Gerichtshof den Fall mündlich verhandeln. Die AfD hatte Fiechtner von allen Rednerlisten gestrichen und ihn aus zwei Ausschüssen abgezogen. Sie wirft ihm vor, sich nicht an Fraktionsabsprachen zu halten. Fiechtner sagte am Mittwoch: „Ich respektiere die Entscheidung des Gerichts. Offensichtlich halten die Richter die Angelegenheit für so komplex, dass sie nicht im Eilverfahren entscheiden wollten.“Die AfD teilte mit, man sehe der Entscheidung gelassen entgegen. „Wir haben lediglich dafür Sorge getragen, dass wenn jemand für die AfD-Fraktion spricht, sichergestellt ist, dass die Auffassung der Fraktion wiedergegeben wird. Dafür Sorge zu tragen, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung“, so der rechtspolitische Sprecher Rüdiger Klos.