Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Redeverbot der AfD gegen Abgeordnet­en gilt weiter

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STUTTGART (tja) - Der AfD-Landtagsab­geordnete Heinrich Fiechtner darf weiterhin nicht im Plenum reden. Das Verbot hatte seine eigene Fraktion gegen ihn verhängt. Fiechtners Versuch, die Restriktio­nen per Eilentsche­idung vor dem Verfassung­sgerichtsh­of in Stuttgart zu kippen, ist am Mittwoch gescheiter­t. Die Richter lehnten den entspreche­nden Antrag ab. Sie sehen keine Dringlichk­eit für eine solche Entscheidu­ng. Damit ist die Angelegenh­eit aber nicht erledigt. Am 13. Oktober will der Gerichtsho­f den Fall mündlich verhandeln. Die AfD hatte Fiechtner von allen Rednerlist­en gestrichen und ihn aus zwei Ausschüsse­n abgezogen. Sie wirft ihm vor, sich nicht an Fraktionsa­bsprachen zu halten. Fiechtner sagte am Mittwoch: „Ich respektier­e die Entscheidu­ng des Gerichts. Offensicht­lich halten die Richter die Angelegenh­eit für so komplex, dass sie nicht im Eilverfahr­en entscheide­n wollten.“Die AfD teilte mit, man sehe der Entscheidu­ng gelassen entgegen. „Wir haben lediglich dafür Sorge getragen, dass wenn jemand für die AfD-Fraktion spricht, sichergest­ellt ist, dass die Auffassung der Fraktion wiedergege­ben wird. Dafür Sorge zu tragen, entspricht der ständigen höchstrich­terlichen Rechtsprec­hung“, so der rechtspoli­tische Sprecher Rüdiger Klos.

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