Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Zweiter VW-Manager will auspacken
Deal verhindert Chance auf Freispruch - Haftstrafe wird unwahrscheinlich
DETROIT (dpa) - Monatelang plädierte er auf unschuldig, nun der Sinneswandel. In den USA will der zweite VW-Mitarbeiter ein Geständnis im Abgasskandal ablegen. Dadurch sinkt sein potenzielles Strafmaß deutlich. Spannend wird jetzt, ob er als Zeuge auspackt und weitere Manager belastet.
Oliver Schmidts Alptraum begann am 7. Januar. Das FBI fing den Volkswagen-Manager vor der Rückreise nach Deutschland ab, der alljährliche Winterurlaub in Florida endete mit klickenden Handschellen am Flughafen von Miami.
Kronzeugen-Deal
Seitdem ist der langjährige VW-Mitarbeiter in Haft und spürt die volle Härte der US-Justiz. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals ist Schmidt die zentrale Figur – zumindest in den USA, wo außer ihm bislang nur ein Ingenieur gefasst wurde, der rasch einen Kronzeugen-Deal schloss.
Nun will auch Schmidt ein Schuldgeständnis abgeben. Der Deutsche, der laut Anklage bis März 2015 in leitender VW-Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut war, wird beschuldigt, Teil einer Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltgesetze gewesen zu sein.
Verringertes Strafmaß
Durch das Geständnis sinkt Schmidts potenzielles Strafmaß erheblich. Während sein Kollege, der vor rund einem Jahr als erster VWMitarbeiter in der Dieselaffäre auspackte, von Anfang an auf Milde hoffen durfte, drohte Schmidt bisher die Höchststrafe. Das Justizministerium hatte den „Fall 20394, die Vereinigten Staaten von Amerika gegen Oliver Schmidt“, ursprünglich mit elf Anklagepunkten eröffnet. Bei einem Schuldspruch hätte das im Extremfall bis zu 169 Jahre Haft bedeuten können. Trotzdem plädierte Oliver Schmidt über Monate auf unschuldig.
Erst vor knapp zwei Wochen informierten seine Anwälte den zuständigen Richter Sean Cox, dass ihr Mandant geständig sei. Zuvor waren sie nicht nur mit Kautionsanträgen abgeblitzt, sondern hatten sogar Probleme, Schmidt in der U-Haft mit alltäglichen Dingen wie einer Brille oder Medikamenten zu versorgen.
Trotz des Angebots, 1,6 Millionen Dollar als Sicherheit zu hinterlegen, und etlicher Empfehlungsbriefe von Familie und Freunden war Cox die Fluchtgefahr zu groß, um Schmidt bis zum Prozess auf freien Fuß zu setzen.
Zum Prozess wird es jetzt allerdings voraussichtlich nicht mehr kommen – damit verliert Schmidt die Chance, sich vor Gericht zu verteidigen und im Erfolgsfall einen Freispruch zu erstreiten. Durch seinen Deal mit den US-Behörden sinkt allerdings auch das Risiko einer langen Haftstrafe deutlich.
Strafanzeige gegen Audi-Manager
Der Großteil der Anklagepunkte wurde bereits fallengelassen, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Jedoch bestehen die Vorwürfe der Mittäterschaft bei Betrug und mutwilliger Verletzung des Luftreinhaltegesetzes fort, es droht nach wie vor eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 500 000 Dollar. Das hat Richter Cox bei einer Anklageverlesung am Donnerstag gesagt.
Welches Strafmaß der ehemaliger Manager Oliver Schmidt erhält, dürfte auch maßgeblich davon abhängen, inwieweit der frühere VW-Manager zur Kooperation mit den Ermittlern bereit ist. Denn auch wenn die „Dieselgate“-Affäre für VW nach mehreren Milliarden-Vergleichen mit Klägern auf Konzernebene in den USA weitgehend abgeschlossen ist, hat die dortige Justiz die Suche nach schuldigen Führungskräften noch längst nicht aufgegeben. Erst im vergangenen Monat wurde die mittlerweile achte Strafanzeige veröffentlicht – diesmal gegen einen Ex-Manager der VW-Tochter Audi.
Keine Auslieferungen
Das Problem der US-Behörden ist allerdings , dass sich die meisten der Beschuldigten in Deutschland aufhalten dürften, von wo ihnen zumindest vorerst keine Auslieferung droht. Auf der Liste der US-Fahnder stehen inzwischen deutlich größere Namen als der von Schmidt — etwa der frühere Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer.
Wen die US-Justiz im Zuge des Abgasskandals sonst noch alles als mögliche Drahtzieher im Visier hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch schwer einzuschätzen. Zu den Ermittlungen werden in der Regel keine öffentlichen Angaben gemacht, bis es zur Anklage kommt. Bislang steht allerdings fest: Strafrechtlich gesehen ist der Diesel-Krimi in den USA längst noch nicht abgeschlossen.