Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Landratsamt weist auf verunreinigte Straßen hin
Landwirte werden darum gebeten, Schmutz unverzüglich zu entfernen
– Sommerzeit ist Erntezeit – dabei kommt es auch immer wieder zu Verunreinigungen auf den Straßen. Das Landratsamt Sigmaringen weist daher auf die gesetzlichen Regelungen bei Verunreinigungen auf Straßen hin. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen zu vermeiden beziehungsweise diese gegebenenfalls wieder zu entfernen.
Der Verantwortliche für die Verunreinigung hat diese entsprechend der Straßenverkehrsordnung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Bis dahin sind die Verunreinigungen ausreichend kenntlich zu machen.
Werden Gegenstände oder Verunreinigungen von dem Verantwortlichen nicht unverzüglich entfernt, so kann die zuständige Behörde diese auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen lassen. Es werden alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht gebeten.