Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Landratsamt genehmigt Windpläne
Das ist noch nicht gleichbedeutend mit einem Bau der Anlagen.
KETTENACKER - Das Landratsamt hat den Teilflächennutzungsplan „Windkraft 2022“des Gemeindeverwaltungsverbands Laucherttal genehmigt. Damit sind die drei Gebiete östlich von Veringenstadt, östlich von Inneringen und südlich von Kettenacker als Konzentrationszonen für Windkraft endgültig ausgewiesen – und damit ist auch klar, dass die EnBW ihre Planungen, bei Kettenacker Windräder zu errichten, fortsetzen kann.
Der Verein für Mensch und Natur Kettenacker hat dafür kein Verständnis: „Trotz zweier Milanbruthorste im 1000-Meter-Radius zu den geplanten Windkraftanlagen wird der Teilflächennutzungsplan genehmigt. Damit setzt das Landratsamt eine Politik der Linientreue gegenüber den politischen Taktgebern der grün geführten Landesregierung fort“, schreibt der Verein an die „Schwäbische Zeitung“.
Ab der kommenden Woche liegt die Begründung aus
Aus Sicht des Vereins hätte die Planung verworfen werden müssen. Er verweist insbesondere auf zwei in Gutachten nachgewiesene Milanbruthorste. „Das allein hätte anderswo genügt, keine weiteren Planungen zuzulassen. Auf eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie Umweltbelange und insbesondere Artenschutz mitberücksichtigt wurden und wie eine Abwägungsentscheidung positiv ausfallen konnte, sind wir sehr gespannt“, heißt es in dem Schreiben weiter. Ab dem 14. August wird die Begründung des Landratsamts, den Teilflächennutzungsplan zu genehmigen, in den Rathäusern der Verbandsgemeinden Gammertingen, Veringenstadt, Hettingen und Neufra sein. „Diese werden wir in aller Ruhe juristisch prüfen lassen“, so der Verein aus Kettenacker.
Ob Windanlagen genehmigt werden, ist noch völlig unklar
Während die Mitglieder des Vereins für Mensch und Natur Kettenacker die Situation naturgemäß emotional bewerten, stellt sich dieselbe für das Landratsamt gewohnt nüchtern dar. Mit einem solchen Flächennutzungsplan würden zunächst einmal lediglich Flächen ausgewiesen, die der Windkraft grundsätzlich zugedacht seien – einer etwaigen Baugenehmigung komme das keineswegs gleich, sagt Pressesprecherin Sabine Stark auf Nachfrage. „Mit einem solchen Plan kann eine Standortwahl für Windenergieanlagen nicht mehr frei erfolgen, sondern grenzt diese ein. Damit können auf den ausgewiesenen Flächen grundsätzlich Windenergieanlagen geplant werden. Dies bedeutet aber nicht, dass Anlagen dort automatisch genehmigt werden. Auch auf solchen Flächen kann ein Genehmigungsverfahren negativ ausfallen“, sagt sie. Wenn Projektierer Anlagen auf solchen Flächen planen – wie in diesem Fall die EnBW –, müssten sie wie in allen anderen Fällen auch ein konkretes einzelfallbezogenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. „Es ist durchaus möglich, dass Anlagen auch an solchen Orten nicht genehmigungsfähig sein können“, macht sie deutlich.
Das alles wird die Mitglieder des Kettenacker Vereins kaum beruhigen. Ihren Kampf aber werden sie fortsetzen: „Unsere Mutterstadt Gammertingen opfert nun die kleine Ortschaft Kettenacker der grünen Windkraftpolitik. Es wird sich zeigen, was die rechtliche Überprüfung ergeben wird. Für Kettenacker ist eines klar: Wir dürfen von Gammertingen kein offenes Ohr erwarten. In einer anderen Stadt mit einem anderen Bürgermeister wären wir besser aufgehoben. Eines gibt uns Kettenackern aber Hoffnung: Wir sind einig und entschlossen“, schreiben sie.