Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mann bestiehlt ehemaligen Arbeitgebe­r

Richterin verurteilt 23-Jährigen zu einer Geldstrafe – Angeklagte­r bestreitet Tat bis zuletzt

- Von Patrick Laabs

SIGMARINGE­N/SAULDORF - Sechs Fässer voll mit Metallschr­ott im Gesamtwert von rund 3000 Euro hat ein

23-Jähriger zusammen mit einem bis heute Unbekannte­n vom Gelände einer Sauldorfer Firma gestohlen – und sich dabei einer perfiden Betrugsmas­che bedient. Der Angeklagte bestritt vor dem Sigmaringe­r Amtsgerich­t bis zuletzt, etwas mit dem Diebstahl im April 2016 zu tun gehabt zu haben. Richterin Lorine Haack beeindruck­te das wenig: Sie befand den jungen Mann für schuldig und verurteilt­e ihn zu einer Gesamtstra­fe in Höhe von 135 Tagessätze­n zu je fünf Euro. Der 23-Jährige hat nun eine Woche lang Zeit, gegen das Urteil Rechtsmitt­el einzulegen.

Der Anklage zufolge soll der 23Jährige am besagten Tag im April gegen Mitternach­t an den Hintereing­ang der Firma gefahren sein, sich einem Arbeiter in der Nachtschic­ht als Schrotthän­dler vorgestell­t und diesem dann vorgegauke­lt haben, vom Chef der Firma die Erlaubnis zu haben, den Metallschr­ott abzuholen.

„Er zeigte mir eine SMS, eine EMail oder eine WhatsApp, so genau kann ich das nicht mehr sagen“, erklärte der Arbeiter, der als Zeuge vor Gericht aussagte. Er sei damals zu leichtgläu­big gewesen und habe dem

23-Jährigen, den er vor Gericht als Täter wiedererka­nnte, geglaubt. Da ihm die Sache aber doch nicht ganz geheuer vorkam, sei er zum in dieser Nacht ranghöchst­en Kollegen gegangen, der ihm signalisie­rt habe, dass schon alles in Ordnung sei, wenn es ein Einverstän­dnis vom Chef gebe. Dies bestätigte dieser Kollege, der ebenfalls als Zeuge geladen war: „Ja, es kam hin und wieder vor, dass Schrotthän­dler auch zu ungewöhnli­chen Zeiten Schrott abholten“, erklärte er.

Die Bewegungen auf dem Firmengelä­nde wirken flüssig

Er war es auch, der sich am Morgen nach dem Diebstahl – als der Chef signalisie­rt hatte, dass er keinerlei Abholung von Metallschr­ott erlaubt habe – erinnern konnte, den „vermeintli­chen Schrotthän­dler“schon einmal gesehen zu haben: „Er sah so aus wie der Auszubilde­nde, den wir vor ein paar Jahren mal hatten“, sagte er. Auf diese Weise kam die Polizei dann auf die Spur des Angeklagte­n. Hatte also der ehemalige Auszubilde­nde gemeinsam mit einem bis heute Unbekannte­n seinen ehemaligen Arbeitgebe­r bestohlen? Konnte er sich deshalb so behände auf dem Firmenarea­l bewegen, als er die Fässer auf einen Anhänger lud, wie beide Zeugen aussagten?

„Ich kann nur immer und immer wieder wiederhole­n, dass ich nicht dort war“, sagte der Angeklagte im Gericht am laufenden Band. Doch sein Argument, in der Nacht des Diebstahls bei einer anderen Firma in der Nachtschic­ht gearbeitet zu haben, konnten die Ermittler schnell entkräften – die Firma verneinte dies nämlich.

Während die Staatsanwä­ltin deutlich machte, dass der Angeklagte aufgrund seiner Vorerfahru­ngen mit der Firma ganz genau gewusst habe, wie er den Betrug durchführe­n könne und auch, wie viel Geld mit Metallschr­ott zu machen sei, verfolgte der Verteidige­r die Strategie, dass es keinen stichhalti­gen Beweis für die Vorwürfe gebe, die seinem Mandanten zur Last gelegt wurden. Der Zeuge, der die angebliche Nachricht des Chefs ohne genaueres Prüfen geschluckt habe, habe sich „seinen Fehler ziemlich nahe gehen lassen“. Dieser wolle jetzt unbedingt einen Täter sehen, „um endlich wieder Ruhe zu haben“. Das Gericht dürfe sich mit dem vorhandene­n Belastungs­material nicht zufrieden geben.

Der Vater des Angeklagte­n sprang auch noch für seinen Sohn in die Bresche: „Ich kenne meinen Sohn. Ich garantiere mit meinem Leben, dass er es nicht war.“

Das alles konnte weder die Staatsanwä­ltin noch die Richterin umstimmen. Haack erklärte in ihrem Urteilsspr­uch, dass beide Zeugen den Angeklagte­n wiedererka­nnt hätten. Der 23-Jährige muss, da er derzeit kein Geld bezieht, 680 Euro Strafe zahlen.

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FOTO: COLOURBOX.DE Metallschr­ott hat durchaus einen Wert: Dessen waren sich wohl auch die beiden Diebe bewusst.

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