Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Onlinehandel: BGH vertagt Urteil im Streit um ausgepackte Matratze
KARLSRUHE (AFP) - Im Streit um die Rückgabe einer im Internet bestellten Matratze will der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil am 8. November verkünden. Das teilte das Gericht im Anschluss an die mündliche Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe mit.
Der Kläger hatte 2014 bei einer Onlinehändlerin eine Matratze für 1095 Euro bestellt. Bei ihrer Lieferung war diese in eine Schutzfolie verpackt. Der Kunde entfernte die Folie und probierte die Matratze aus. Weil er unzufrieden war, wollte er die Matratze zurückgeben. Allerdings weigerte sich die Händlerin, hierfür eine Spedition zu beauftragen. Der Kunde tat dies selbst und fordert nun die Kosten von 96 Euro zurück. Die Händlerin meint, sie habe die Matratze gar nicht zurücknehmen müssen, weil die Schutzfolie beschädigt war.
Laut Gesetz besteht im Onlinehandel grundsätzlich ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Davon ausgenommen sind aber unter anderem versiegelte Waren, die „aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“.
Vor dem BGH stritten Händlerin und Kunde, ob dies auch für eine in Schutzfolie eingeschweißte Matratze gilt. Der Kunde argumentierte, im Gegensatz zu Hygieneartikeln könne eine Matratze gereinigt und dann wieder verkauft werden. Möglicherweise kommt der Steit zunächst vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.