Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Donau-Absenkung als grundsätzliche Entscheidung?
Bürgerinitiative „Erhaltenswehrt“antwortet auf den offenen Brief von Landesumweltminister Franz Untersteller
TUTTLINGEN - Weiterhin wenig zufrieden zeigt sich die Tuttlinger Bürgerinitiative „Erhaltenswehrt“mit der Position von Landesumweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) in Sachen DonauAbsenkung. Sie antwortete nun auf den offenen Brief von Untersteller ebenfalls mit einem Brief.
„Nach kritischer Lektüre entstand bei uns der Eindruck, dass der Großteil der von Ihnen genannten Argumente altbekannte Formulierungen aus Ihrem Haus sind und trotz Wiederholung nicht den Wünschen vieler Unterstützer der Beibehaltung des erfolgreichen Wehrmanagements entsprechen. Ihre Position hat viele Bürger enttäuscht“, schreibt sie. Das Stauwehr an der Groß Bruck soll auch in den Sommermonaten um einen Meter abgesenkt werden, um die Wasserqualität zu erhöhen.
„Erhaltenswehrt“sieht die Aufgabe eines Umweltministers umfassender: „Politische Verantwortung bedeutet, zumindest nach unserer Einschätzung, neben der gewässerökologischen Auseinandersetzung eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, um dann nach eigenständiger Würdigung des gesamten Sachverhalts eine Entscheidung zu treffen.“Die von Untersteller genannten Argumente würden seit fast zehn Jahren vom Regierungspräsidium in Freiburg und dem Tuttlinger Landratsamt kommuniziert. Der Minister hatte vor allem auf die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie hingewiesen. „Die Auffassung, dass der Kompromiss alle Spielräume ausnutze und es keinen rechtlichen Spielraum gäbe, ist nicht nachvollziehbar“, heißt es in dem Brief.
Die Bürgerinitiative kritisiert, dass die geforderte Absenkung des Wehres um einen Meter in den Sommermonaten eben „keinen gemeinsam gefundenen Kompromiss“darstelle: „Sie ist die Maximalforderung seitens des Regierungspräsidiums Freiburg und des Landratsamtes Tuttlingen.“Doch, so die Initiative, der Erfolg des Wehrmanagements, das die Stadt seit einigen Jahren betreibt, sei unbestritten ein Erfolg und werde deshalb von der Bürgerschaft mitgetragen, zumal die Wasserqualität laut des Gutachtens vom Wasserbiologen Dr. Karl Wurm „gut bis sehr gut“sei.
Ein Spielraum vorhanden?
Die Initiative geht davon aus, dass der Gesetzgeber Ermessensspielräume und Ausnahmeregelungen einräumt. Das gelte auch für die Wasserrahmenrichtlinie. Aber: „Wir haben den Eindruck, dass in Tuttlingen eine grundsätzliche Entscheidung erzwungen werden soll. Die angestrebte ökologische Restoptimierung steht dabei in keinem vernünftigen und verträglichen Maß zu den vielen negativen Auswirkungen.“