Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Prostituiertenschutzgesetz gilt ab November – Opposition kritisiert Umsetzung
STUTTGART (lsw) - Die vom Sozialministerium geplante Landesregelung für das neue Prostituiertenschutzgesetz ist am Donnerstag im Landtag auf Kritik der Opposition gestoßen. Wenn das Land den Kommunen neue Aufgaben zuordne, müsse es die entstehenden Kosten ausreichend ausgleichen, sagte die SPD-Abgeordnete Sabine Wölfle.
Das Gesetz regelt die Ausführung eines Bundesgesetzes, das bereits seit Juli 2017 gilt. Es sieht unter anderem eine persönliche Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen vor, ihre Registrierung inklusive eines entsprechenden Ausweises, und es verpflichtet sie zu regelmäßiger gesundheitlicher Beratung.
Die Termine für das nun erforderliche Beratungsgespräch können künftig bei den entsprechenden Stadt- und Landkreisen vereinbart werden. Bislang nimmt das Sozialministerium die Aufgaben noch stellvertretend war. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sagte, es müssten Strukturen geschaffen werden, mit denen Vertrauen zu den Prostituierten aufgebaut werden könne. Sexarbeiterinnen litten oft unter Stigmatisierung und Ausgrenzung.
Die SPD-Abgeordnete Wölfle monierte, dass der Zeitbedarf für die Anmeldung sowie das Informationsund Beratungsgespräch lediglich auf 35 Minuten angesetzt seien.
Der FDP-Abgeordnete Jochen Haußmann sagte, Alibi-Beratungen nützten niemanden und kämen mehr als Placebo daher, als dass sie für die Verbesserung der Situation der Betroffenen taugten. Haußmann kritisierte auch den engen Zeitplan. Das Gesetz soll bereits zum 1. November in Kraft treten.