Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
„So etwas darf sich nicht wiederholen“
vorübergehend festgehalten und sein Handy beschlagnahmt. Allerdings seien die Daten nicht ausgewertet worden, so die Kritik des Sonderermittlers. Doch es kam offenbar noch schlimmer: Bei einer Festnahme Amris Ende Juli 2016 von der Bundespolizei in Friedrichshafen beim Ausreiseversuch in die Schweiz hätten die Ermittler „fast alles falsch gemacht, was man falsch machen kann“, so das vernichtende Urteil des früheren Bundesrichters. Oberflächliche Vernehmung, keine Sicherung des Handys und kein Kontakt zur Kripo in Berlin und NRW, die Amri im Visier gehabt hatten. Auch dort habe es eine „realistische Chance“gegeben, ihn dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen.
Eingesessen in Ravensburg
Da er zur Abschiebung anstand, wurde er zunächst in die JVA Ravensburg gebracht. Der Bereitschaftsrichter hatte angeordnet, dass Amri über das Wochenende bleiben sollte. Die für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde Kleve in Nordrhein-Westfalen verfügte am 1. August die Entlassung Amris aus der Haft, da noch keine Passersatzpapiere aus Tunesien vorlagen und damit die Zeit der zu erwartenden Abschiebehaft zu lange gedauert hätte. Ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart sagte dazu, die ausländerrechtliche Zuständigkeit habe eben bei Nordrhein-Westfalen gelegen.
Fehler, Versäumnisse, Pannen – Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) fordert, dass sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestages mit dem Fall Amri beschäftigen soll. Schließlich habe es vor dem Attentat nicht nur in der Hauptstadt, sondern länderübergreifend Fehler bei den Sicherheitsbehörden gegeben. BERLIN - Lange vor dem Terroranschlag in Berlin kannte die Polizei den Täter: Islamist, Drogenhändler, Ausweisfälscher – alles war erfasst. Die Fakten wurden weder konsequent gebündelt, noch wurde gehandelt. Andreas Herholz befragte dazu Stephan Harbarth (CDU), den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag.
Sonderermittler Jost wirft den Behörden im Fall Amri in seinem Abschlussbericht eklatante Fehler vor. Wie lässt sich dieses Versagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft erklären?
Anhand des Berichtes lässt sich im Kleinen studieren, was auch bereits die Untersuchungen in NordrheinWestfalen und im Bund gezeigt haben: Letztlich hat sich keine Stelle verantwortlich gefühlt. So unterblieb vor allem eine Bündelung der zahlreichen Strafverfahren gegen Anis Amri, und die Chance, diesen Gefährder frühzeitig festzusetzen, wurde vertan. So etwas darf sich nie wiederholen.
Observierung von Terrorverdächtigen nur für kurze Zeit und nicht an Sonn- und Feiertagen – ist das ein singuläres Fehlverhalten der Berliner Polizei oder angesichts von Personalmangel die Regel?
Dass Amri von der Berliner Polizei nur in der „Kernarbeitszeit“observiert worden sein soll, ist haarsträubend und wäre ein unglaublicher Vorgang. Mir ist bislang kein zweiter solcher Fall untergekommen.
Welche Konsequenzen müssen jetzt noch gezogen werden, um solche Anschläge und Ermittlerpannen zu verhindern?
Die Innere Sicherheit ist zunächst Aufgabe der Länder, und daran möchte ich im Grundsatz auch nicht rütteln. Der Fall Anis Amri hat jedoch in meinen Augen deutlich gemacht, dass unser Föderalismus bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus schnell an Grenzen gelangt. Wir brauchen deshalb bei den Gefährdern eine stärkere Steuerungskompetenz des Bundes, konkret beim Bundeskriminalamt und beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Beide Ämter müssen wir auch weiter personell stärken.