Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Polizist fürchtete in der Bäckerei um sein Leben
Zweiter Verhandlungstag wegen versuchten Mords – Angeklagter soll nach Dienstwaffe gegriffen haben
BAD SAULGAU - Beim zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Ravensburg wegen versuchten Mords hat am Donnerstag der geschädigte Polizist als Hauptzeuge aus seiner Sicht geschildert, was sich am Morgen des 10. Januar in einer Bäckerei in Bad Saulgau ereignet hatte. Der 56-Jährige habe nur durch den Einsatz seines Schlagstocks verhindern können, dass der 37-jährige Angeklagte aus Bad Saulgau ihm während einer handfesten Auseinandersetzung die Dienstwaffe aus dem Holster nahm. Der Angeklagte soll dem Polizisten außerdem damit gedroht haben, ihn umzubringen. Dem widerspricht der Angeklagte.
Der Polizist hatte seine Nachtschicht beendet und wollte gegen 5.30 Uhr Brötchen in der Bäckerei kaufen, in der bereits der 37-jährige Angeklagte saß, um zu frühstücken. Ein paar Tage zuvor waren die beiden sich zum ersten Mal in der Wohnung des Angeklagten begegnet. Der Polizist und seine Kollegin sollten dort nach dem Rechten schauen, nachdem der Angeklagte mehrmals beim Polizeirevier Bad Saulgau angerufen hatte, um sein Mobiltelefon wieder ausgehändigt zu bekommen. Das Mobiltelefon wurde von der Polizei nach einer Auseinandersetzung wegen nächtlicher Ruhestörung einbehalten. Bei der ersten Begegnung in der Wohnung des Angeklagten sei – so der Polizist – der Angeklagte aggressiv gewesen. „Wir mussten jederzeit damit rechnen, dass er Gewalt anwendet.“
Der Angeklagte habe auf den Polizisten ein wirren Eindruck gemacht. Er soll wegen eines Blutflecks im Wohnzimmer davon gesprochen haben, dass offenbar Tiere in der Wohnung geschlachtet worden seien.
Hand auf der Schulter
In der Bäckerei erinnerte sich der Angeklagte an den Polizisten, der gerade das Geld auf die Theke gelegt hatte. „Ich spürte eine Hand auf meiner Schulter“, sagte der Polizist. Es war der 37-Jährige, der mit ihm reden wollte – wahrscheinlich wegen des Mobiltelefons. Der Polizist wiederum sah keinen Anlass, mit dem 37Jährigen zu reden und schob ihn mit beiden Händen zurück – zweimal sogar. „Er nahm dann plötzlich eine Boxerhaltung an und stand mit den Fäusten oben vor mir“, so der Polizist. Dem ersten Schlag habe er noch ausweichen können, der zweite Faustschlag sei ein Volltreffer mitten ins Gesicht gewesen. Ein Zahn wurde ihm ausgeschlagen.
Der Polizist soll den Angeklagten gebeten haben, mit ihm vor die Türe zu gehen. Er wollte ihn als taktisches Mittel nach draußen locken und ihn ausschließen. Doch er scheiterte am nassen Boden in der Bäckerei und an der unbändigen Kraft des Mannes, der wieder im Verkaufsraum der Bäckerei stand, wo die Auseinandersetzung fortgesetzt wurde. „Ich entschied mich, den Schlagstock einzusetzen“, sagte der Polizist. Der erste Schlag auf den linken Oberarm blieb wirkungslos, ein weiterer Schlag auf den Oberschenkel habe mehr Wirkung erzielt. Aber der Angeklagte blieb standhaft und soll – seitlich neben dem Polizisten stehend – versucht haben, in Besitz der Dienstwaffe zu kommen. Die Waffe war geladen und nicht gesichert. Einem 51jährigen Kunden, der bereits vorher schlichten wollte, aber vom Angeklagten zur Seite in ein Regal gestoßen wurde, sei es in genau in diesen paar Sekunden „nicht mehr wohl gewesen. Ich hatte Angst.“Der Angeklagte habe auf ihn den Eindruck gemacht, als sei er aufgeputscht gewesen.
Der Polizist indes hatte Schwierigkeiten, sich auf den Beinen zu halten, weil der von allen Zeugen als höchst aggressiv eingestufte Angeklagte ihn mit aller Kraft am Gürtel nach oben zog. „Seine Hand war am Griffstück.“Für den Polizisten eine lebensbedrohliche Situation: „Ich war mir sicher, wenn er die Waffe hat, würde er schießen.“Es gelang ihm letztlich, den Angeklagten mit dem Schlagstock auf den Hinterkopf zu schlagen. Der Angeklagte taumelte zu Boden und konnte mit Handschellen außer Gefecht gesetzt werden. Am Boden sitzend soll er mehrmals dem Polizisten gegenüber gesagt haben. „Ich bringe dich um.“
Weitere Polizeibeamte konnten den Angeklagten festnehmen, bevor wenig später ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Bei der Eröffnung des Haftbefehls vor dem Amtsgericht Bad Saulgau hatte der Angeklagte ausgesagt, nicht er habe die Waffe ziehen wollen, sondern der Polizeibeamte selbst.
An der Dienstwaffe des Polizisten wurden vom Landeskriminalamt jedoch Fingerabdrücke des Angeklagten festgestellt. Der habe Angst gehabt, erschossen zu werden, hieß es. Er soll sich aber für sein Verhalten entschuldigt haben und dafür, dass er den Polizisten verletzt habe. Bereits beim Prozessauftakt hatte er darauf bestanden, dass er sich haben verteidigen wollen.
Drei Zahnoperationen
Die von den Faustschlägen beschädigten Zähne des Polizisten mussten in drei Operationen wieder erneuert werden. Dazu hatte er Prellungen im Gesicht und eine aufgeplatzte Lippe. Die psychischen Folgen bleiben bis heute. Er könne seinen Streifendienst zwar verüben, habe aber Probleme damit, wenn ihm jemand im Streifendienst persönlich nahe komme. „Dann geht mir alles wieder durch den Kopf.“
Als weitere Zeugin sagte die Inhaberin der Bäckerei aus, dass sie gehört habe, wie der Angeklagte während der Rangelei zum Polizisten sagte. „Ich erschieße dich.“Eine Verkäuferin und der Kunde, der in guter Absicht schlichten wollte, waren sich dessen nicht mehr so sicher. Die Inhaberin der Bäckerei begann im Zeugenstand leicht zu zittern, als sie dem Schwurgericht nochmal ihre Erinnerungen schildern musste. „Wie das wohl hätte ausgehen können, wenn er an die Waffe gekommen wäre?“, fragte sie.
Der Angeklagte sei öfter in der Bäckerei, aber nie negativ aufgefallen oder unfreundlich gewesen. Nur an diesem Morgen des 10. Januar sei etwas nicht in Ordnung gewesen, der Kaffee und der Leberkäswecken schmeckten ihm nicht. Er sei während der Auseinandersetzung mit dem Polizisten, der ihrer Schilderung nach für sie überraschend ruhig geblieben sein soll, äußert aggressiv gewesen. „So etwas habe ich in mehr als 20 Jahren noch nicht erlebt.“