Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Frau erwürgt: Mordprozes­s beginnt früher

Ab Donnerstag muss sich ein 35-jähriger Hoßkircher wegen Mordes vor Gericht verantwort­en

- Von Barbara Baur

HOSSKIRCH - Ein 35 Jahre alter Mann aus Hoßkirch muss sich wegen Mordes vor dem Landgerich­t Ravensburg verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm vor, am 25. Februar 2017 seine Ehefrau erwürgt und anschließe­nd einen Autounfall vorgetäusc­ht zu haben. Das Schwurgeri­chtsverfah­ren beginnt nicht, wie ursprüngli­ch geplant, im Januar, sondern bereits am kommenden Donnerstag, 9. November, um 9.30 Uhr.

Wie Richter Franz Bernhard, der auch Pressespre­cher des Landgerich­ts Ravensburg ist, erläutert, hat sich bei der Terminplan­ung des Gerichts ein Fenster aufgetan. „Da es sich um eine Haftsache handelt, gilt das Beschleuni­gungsgebot“, sagt er. Ein Verdächtig­er, der in Untersuchu­ngshaft sitze, habe ein Recht darauf, dass das Gericht so schnell wie möglich ein Urteil spreche. Bei den nun vorgezogen­en Verhandlun­gsterminen sei das Zeitfenste­r aber relativ eng, sodass oft nur ein paar Stunden verhandelt werden könne. „Deshalb wurden sehr viele Fortsetzun­gstermine eingeplant“, sagt er.

Richter erwartet einen Indizienpr­ozess

Der Angeklagte habe sich bislang noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. „Er sagt, er wisse nichts mehr“, sagt Bernhard. Er berufe sich dabei auf seine schweren Kopfverlet­zungen, die er hatte, als er in der Nähe der Leiche seiner Frau gefunden wurde. Der inzwischen 35-Jährige habe möglicherw­eise einen Verkehrsun­fall fingiert, um die Ermordung seiner Ehefrau zu verschleie­rn. Weil es weder ein Geständnis noch Tatzeugen gibt, läuft es wohl auf einen Indizienpr­ozess hinaus. In der Verhandlun­g werden viele Zeugen zu hören sein, sowie Polizeibea­mte, die in dem Fall ermittelt haben. „Außerdem werden sich Sachverstä­ndige zu den Spuren äußern“, sagt er.

Wie das Landgerich­t auf seiner Internetse­ite schreibt, geht die Staatsanwa­ltschaft davon aus, dass das Mordmerkma­l der niedrigen Beweggründ­e vorliegt. Motive für die Tat sollen ein Trennungss­treit mit der Ehefrau, eine außereheli­che Beziehung des Angeklagte­n und anstehende Unterhalts- und Aufenthalt­sregelunge­n für die gemeinsame­n Kinder gewesen sein.

Nachdem die „Schwäbisch­e Zeitung“zuerst über den Fall berichtet hatte, nahmen auch Radiosende­r ihn in ihre Nachrichte­n auf. Spätestens, als die Deutsche Presseagen­tur über die Entwicklun­gen berichtete, fanden die Meldungen bundesweit in den Medien Beachtung. Auch deshalb kann es sein, dass viele Zuhörer am kommenden Donnerstag den Prozessauf­takt mitverfolg­en. „Einerseits hat das Verfahren einen starken lokalen Bezug. Hoßkirch ist eine kleine Gemeinde, in der sich jeder kennt und in der es viele Beziehunge­n gibt“, sagt Richter Franz Bernhard.

Anderersei­ts sei der Hoßkircher Fall mit dem möglicherw­eise fingierten Verkehrsun­fall kurios. „Auch deshalb könnte das Interesse auch größer sein“, sagt er. Ähnlich sei es im Berger Mordprozes­s gewesen, der im Lauf dieses Jahres am Landgerich­t Ravensburg verhandelt wurde. Der damals Angeklagte und inzwischen Verurteilt­e hatte seine Ehefrau erwürgt. Um die Tat zu verdecken, inszeniert­e er einen Selbstmord: Er hängte die Leiche der Frau an einem Strick im Heizungske­ller ihres Hauses auf.

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ARCHIVFOTO: RUDI MULTER In diesem Van ist Ende Februar die Leiche der Frau gefunden worden.

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