Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Regelmäßig warten, richtig anzünden

Was Hausbesitz­er aktiv tun können, um Feinstaub aus Holzöfen zu vermeiden

- Von Simone Andrea Mayer

Zwar gelten Fahrzeuge als die größten Verursache­r von Feinstaub. Doch auch das Heizen mit Holz sorgt für einen hohen Gehalt der winzigen Partikel in der Luft. Wohl handelt es sich bei Holz um einen nachwachse­nden Rohstoff, der damit eine gute Alternativ­e zu Erdöl, Gas und Kohle ist. Doch bei der Verbrennun­g entstehen Ruß und Feinstaub. Letzterer gilt als gesundheit­sgefährden­d. Die winzigen Partikel können Atemwegspr­obleme und Erkrankung­en des Herz-Kreislaufs­ystems verursache­n.

In einigen Regionen ist das Problem mit Feinstaub besonders groß: An Deutschlan­ds schmutzigs­ter Straßenkre­uzung in Stuttgart wurden 2016 an 63 Tagen die EU-Grenzwerte überschrit­ten. Die Stadt ruft daher regelmäßig Feinstauba­larm aus. Dann ist die Nutzung von Kaminen verboten, die allein der Gemütlichk­eit dienen. Außerdem werden Autofahrer aufgerufen, ihr Fahrzeug in der baden-württember­gischen Landeshaup­tstadt freiwillig nicht zu nutzen. So einen Alarm gibt es zwar nur in Stuttgart, aber auch an Messstatio­nen in Halle, Gelsenkirc­hen und Esslingen (26 Tage), Leipzig und Tübingen (21), Reutlingen (20) und Berlin-Neukölln (18) wurden häufig schon Überschrei­tungen gemessen.

Auch wenn die Überschrei­tungen vor allem auf alte Autos zurückgehe­n: Holzöfen und -heizungen tragen auch dazu bei. Allerdings können Hausbesitz­er aktiv etwas gegen Feinstaub tun – mit der Wartung und Aufrüstung ihrer Öfen, aber auch mit dem richtigen Anzünden.

Der Ofen: Vor allem alte Öfen ● verursache­n viele Emissionen. Um diese zu verringern, greift der Gesetzgebe­r ein: Seit Jahren werden schrittwei­se Ofengenera­tionen den gesetzlich­en Regelungen in der Ersten Bundesimmi­ssionsschu­tz-Verordnung (1.BImSchV) unterworfe­n.

So müssen zum Jahresende 2017 Heizungsan­lagen, die mit Festbrenns­toffen wie Holzscheit­en, Pellets, Hackschnit­zeln oder Kohle befüllt werden und vor 1985 zugelassen wurden oder mit keiner Datumsanga­be versehen sind, einen Grenzwert erfüllen. Dieser liegt bei 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub. Für Kohlenmono­xid liegt er bei vier Gramm pro Kubikmeter. Ist das nicht der Fall, müssen die Anlagen stillgeleg­t und ausgetausc­ht oder mit einem Staubfilte­r nachgerüst­et werden. Andernfall­s drohen laut Industriev­erband Haus-, Heiz- und Küchentech­nik (HKI) Bußgelder von bis zu 50 000 Euro.

Bereits seit 2010 wurden ältere Ofengenera­tionen entspreche­nd reguliert. Auch in den kommenden Jahren sind viele weitere Modelle betroffen: Für Geräte, die von 1985 bis 1994 gebaut wurden, muss diese Regelung bis Ende 2020, für Baujahre seit 1995 bis Ende 2024 umgesetzt werden. Ausnahmen gibt es dem HKI zufolge für Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentli­ch benutzt werden, sowie für Öfen, die vor 1950 gebaut wurden.

Kontrollie­rt werden die Maßnahmen vom Bezirkssch­ornsteinfe­ger bei seiner üblichen Feuerstätt­enschau. Er kann die Besitzer auch im Vorfeld darüber informiere­n, ob ihr Modell die Grenzwerte einhält. Alternativ können bereits gewonnene Messdaten von Ofentypen einer HKI-Datenbank bezogen werden.

Die Angaben finden Verbrauche­r oft auch in den Geräteunte­rlagen. Allerdings weist die Deutsche Umwelthilf­e darauf hin, dass der reale Ausstoß meist deutlich höher sei als der Hersteller angibt. Der Schornstei­n: Auch die Pflege ● des Ofens hat Einfluss auf den

Emissionsa­usstoß. Dieser wird zum Beispiel höher, wenn sich im Ofenrohr sowie im Schornstei­n eine Rußschicht festsetzt, erklärt der Bundesverb­and des Schornstei­nfegerhand­werks in St. Augustin bei Bonn. Daher ist die regelmäßig­e Wartung wichtig.

Das Holz: Feuchtes Holz verbrennt ● nicht vollständi­g, was zur Folge hat, dass zahlreiche Schadstoff­e freigesetz­t werden. Es gibt auch hierfür Vorschrift­en: Der sogenannte Feuchtegeh­alt des Holzscheit­es darf zum Zeitpunkt des Verbrennen­s maximal 25 Prozent betragen. Das entspricht einem Wassergeha­lt von rund 20 Prozent, erklärt der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d in Berlin. Die Holzscheit­e müssen daher erst entspreche­nd austrockne­n, ehe sie in den Ofen dürfen – je nach Größe der Scheite und Holzart kann das etwa zwei Jahr dauern.

Die Experten von Haus & Grund empfehlen sogar einen Feuchtegeh­alt des Holzes unter 22 Prozent (weniger als 18 Prozent Wassergeha­lt). Messen lässt sich der Wert mit auch günstigen Geräten aus dem Baumarkt. Oder man nimmt einen Nagel und drückt ihn in das Holz ein. Geht das leicht, sind die Fasern noch zu feucht. Ist das Holz verschmutz­t oder gar schimmelig, ist der Schadstoff­ausstoß auch hoch, erläutert die Deutsche Umwelthilf­e.

Das Anzünden: Auch falsche ● Handhabung der Öfen kann für Feinstaub in Wohnräumen verantwort­lich sein – und nicht zu knapp. So merkt die Deutsche Umwelthilf­e an, dass ein Kaminofen durchschni­ttlich 100 Milligramm pro Kubikmeter Feinstaub ausstößt. Wird ein alter Ofen mit einfacher Technik auch noch falsch betrieben, kann der Wert mehr als 5000 Milligramm pro Kubikmeter betragen.

Der Grund: Brennt das Holz am Anfang zu langsam ab, gibt es vergleichs­weise viele unverbrann­te Kleinstoff­e in die Luft ab. Daher gilt meist der Tipp, das Holz von oben anzuzünden. So rät der Bundesverb­and des Schornstei­nfegerhand­werks, ganz unten in den Brennraum zwei bis drei Holzscheit­e zu legen. Oben drauf kommen ein Anzünder sowie mehrere zum Gitter gelegte Anzündhölz­er. Diese brennen schnell an, da sie dünner und meist auch aus Weichholz sind.

Für eine saubere Verbrennun­g brauchen die Flammen ausreichen­d Sauerstoff. Erst wenn das Holz im Ofen gut brennt, sollte die Luftzufuhr soweit verringert werden, wie es in der Anleitung des Ofenbauers steht. (dpa)

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FOTO: KLAUS-DIETMAR GABBERT/DPA Schon etliche Modelle alter Baujahre mussten entspreche­nd der Ersten Bundesimmi­ssionsschu­tz-Verordnung stillgeleg­t oder nachgerüst­et werden – auf der Liste zu erkennen am roten Punkt.

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