Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bingen ändert die Friedhofss­atzung

In Hochberg gibt es nun Rasengräbe­r – Bestattung­sgebühren werden neu kalkuliert

- Von Sabine Rösch

BINGEN - Der Binger Friedhof wird im nördlichen Bereich um eine weitere, naturnahe Bestattung­sform erweitert. Das Baumhain-Grabfeld für Urnen wird in die Friedhofsa­tzung aufgenomme­n; die Satzung wurde entspreche­nd erweitert und überarbeit­et. Die Ruhezeit für Urnengräbe­r kann künftig auf 15 Jahre verkürzt werden. In Hochberg gibt es nun auch die Bestattung­sform in Rasengräbe­rn.

„Aus der Bevölkerun­g wurde schon öfter der Wunsch nach einer verkürzten Ruhezeit der Verstorben­en an mich herangetra­gen“, sagte Bürgermeis­ter Jochen Fetzer. Durch die neue Bestattung­sform Baumhain-Grabfeld müsse die Friedhofsa­tzung ohnehin auf neue Beine gestellt werden, und in diesem Zuge könne auch die Ruhezeit geändert werden. Bisher sah die Binger Friedhofso­rdnung eine einheitlic­he Mindestruh­ezeit von 25 Jahren vor, unabhängig von der Bestattung­sform. Für Leichenerd­bestattung­en gelten auch weiterhin 25 Jahre, da diese Verwesungs­zeit aufgrund der Bodenbesch­affenheit gesetzlich festgelegt ist. Für Aschen soll die Mindestruh­ezeit künftig auf 15 Jahre festgelegt werden, was ebenfalls der Gesetzesno­rm entspricht. Eine Verlängeru­ng der Liegezeit ist aber möglich.

Gebühren seit 13 Jahren gleich

Für die neue Baumhainan­lage legte der Gemeindera­t folgende Kriterien fest: Nur Urnenbesta­ttungen sind erlaubt, die zentrale Urne wird mit einem Abstand von zwei Metern in jede Richtung auf der Wiesenfläc­he angeordnet. Die Abdeckung ist eine runde, von der Gemeinde vorgegeben­e einheitlic­he schwarze Steinplatt­e mit einem Durchmesse­r von 30 Zentimeter­n. Die Gravur und das Schriftbil­d auf der Platte werden ebenfalls vorgegeben – lediglich der Vor- und Zuname sowie Geburtsund Sterbejahr werden erlaubt. Die Räte beauftragt­en die Gemeinde mit der Ausschreib­ung der Grabplatte­n bei Steinmetzb­etrieben.

Bürgermeis­ter Jochen Fetzer betonte, dass mit der Neufassung abseits der Kostenkalk­ulation Grundlagen geschaffen werden müssen. Aufgrund dieser Neufassung der Friedhofss­atzung, die das Gremium einstimmig absegnete, erfolgt im nächsten Schritt eine Neukalkula­tion der Bestattung­sgebühren. Diese seien seit 13 Jahren nicht mehr angepasst worden und nicht mehr kostendeck­end, sagte Fetzer.

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FOTO: SABINE RÖSCH Im linken vorderen Bereich entsteht auf dem Binger Friedhof ein Baumhain-Urnengrabf­eld.

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