Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Bingen ändert die Friedhofssatzung
In Hochberg gibt es nun Rasengräber – Bestattungsgebühren werden neu kalkuliert
BINGEN - Der Binger Friedhof wird im nördlichen Bereich um eine weitere, naturnahe Bestattungsform erweitert. Das Baumhain-Grabfeld für Urnen wird in die Friedhofsatzung aufgenommen; die Satzung wurde entsprechend erweitert und überarbeitet. Die Ruhezeit für Urnengräber kann künftig auf 15 Jahre verkürzt werden. In Hochberg gibt es nun auch die Bestattungsform in Rasengräbern.
„Aus der Bevölkerung wurde schon öfter der Wunsch nach einer verkürzten Ruhezeit der Verstorbenen an mich herangetragen“, sagte Bürgermeister Jochen Fetzer. Durch die neue Bestattungsform Baumhain-Grabfeld müsse die Friedhofsatzung ohnehin auf neue Beine gestellt werden, und in diesem Zuge könne auch die Ruhezeit geändert werden. Bisher sah die Binger Friedhofsordnung eine einheitliche Mindestruhezeit von 25 Jahren vor, unabhängig von der Bestattungsform. Für Leichenerdbestattungen gelten auch weiterhin 25 Jahre, da diese Verwesungszeit aufgrund der Bodenbeschaffenheit gesetzlich festgelegt ist. Für Aschen soll die Mindestruhezeit künftig auf 15 Jahre festgelegt werden, was ebenfalls der Gesetzesnorm entspricht. Eine Verlängerung der Liegezeit ist aber möglich.
Gebühren seit 13 Jahren gleich
Für die neue Baumhainanlage legte der Gemeinderat folgende Kriterien fest: Nur Urnenbestattungen sind erlaubt, die zentrale Urne wird mit einem Abstand von zwei Metern in jede Richtung auf der Wiesenfläche angeordnet. Die Abdeckung ist eine runde, von der Gemeinde vorgegebene einheitliche schwarze Steinplatte mit einem Durchmesser von 30 Zentimetern. Die Gravur und das Schriftbild auf der Platte werden ebenfalls vorgegeben – lediglich der Vor- und Zuname sowie Geburtsund Sterbejahr werden erlaubt. Die Räte beauftragten die Gemeinde mit der Ausschreibung der Grabplatten bei Steinmetzbetrieben.
Bürgermeister Jochen Fetzer betonte, dass mit der Neufassung abseits der Kostenkalkulation Grundlagen geschaffen werden müssen. Aufgrund dieser Neufassung der Friedhofssatzung, die das Gremium einstimmig absegnete, erfolgt im nächsten Schritt eine Neukalkulation der Bestattungsgebühren. Diese seien seit 13 Jahren nicht mehr angepasst worden und nicht mehr kostendeckend, sagte Fetzer.