Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gemeinde muss straffälligen Asylbewerber aufnehmen
HASSLOCH/KOBLENZ (dpa) - Die Gemeinde Haßloch muss gegen ihren Willen einen straffälligen Asylbewerber aufnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Es ging dem Gericht zufolge um einen Mann, der wegen mehrerer Sexualdelikte eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hat. Der Asylbewerber war der Gemeinde Haßloch von der Kreisverwaltung in Bad Dürkheim zur Unterbringung zugewiesen worden.