Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Stadt verzichtet am Kriegerdenkmal auf Namensliste für Gefallene
Kriegerdenkmal Brenzkofer Berg: Kulturausschuss lehnt Antrag von Heinz Gauggel ab
SIGMARINGEN (fxh) - Am Kriegerdenkmal Brenzkofer Berg wird keine Namensliste für Gefallene angebracht. Der Kulturausschuss des Gemeinderats hat den Antrag seines früheren Mitglieds Heinz Gauggel abgelehnt. Stattdessen werde es am Ehrenmal eine Informations- sowie eine allgemeine Gedenktafel geben. Zusammen mit dem Stadtarchiv werde der Text entwickelt.
Gauggel wollte, dass auf dem Brenzkofer Berg eine Gedenktafel geschaffen wird. Bürgermeister Schärer sagte, es sei unbestritten, dass die Erinnerung an die Gräuel des Naziregimes gerade in der jetzigen Zeit eine wichtige Aufgabe darstelle. Am Rathaus bestehe aber bereits eine Tafel, auf der die Namen der Gefallenen aufgelistet seien. Nach der Errichtung des Kriegerdenkmals durch den Künstler Josef Henselmann auf dem Brenzkofer Berg im Jahr 1964 sei bereits über eine Erinnerungstafel nachgedacht worden. 1988 habe sich der Gemeinderat dagegen entschieden, da die im Stadtarchiv vorhandenen Listen zum Teil unvollständig seien. In der Gedenkstätte ist jedoch ein Buch mit Namen von 341 Menschen ausgelegt. Dabei handle es sich um Gefallene, Vermisste und an den Folgen der Gefangenschaft Verstorbene. Die Kriterien dieser Zusammenstellung seien jedoch nicht dokumentiert, ist in den Ausführungen von Bürgermeister Schärer vermerkt.
Haltung überprüfen
Der Leiter des Staatsarchivs, Volker Trugenberger, habe in einem Gespräch mit dem Bürgermeister grundsätzlich keine Einwände gegen eine Gedenktafel erhoben, er merkte jedoch Punkte an, die dagegen sprächen: Es sei nicht zu leisten, die Haltung der Verstorbenen zum Naziregime zu überprüfen. Außerdem müssten mehr als 50 Jahre nach der Gemeindereform die Gefallenen der Gesamtstadt genannt werden. Er sagte zudem, dass die Heimatvertriebenen, die das heutige Sigmaringen mitgestaltet hätten, kein Recht auf die Nennung der Namen ihrer Angehörigen hätten, da man sich auf die damaligen Bürger der Stadt begrenzen wolle. Aus Sicht von Schärer ist die Würdigung der Gefallenen in Sigmaringen zeitgemäß geregelt und der Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 1988 immer noch gültig. Dieser Linie folgten die Mitglieder des Ausschusses einstimmig.