Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Körperverl­etzung: 17-Jährige verurteilt

Während einer Rangelei hat die Frau zugeschlag­en und muss nun 30 Sozialstun­den ableisten

- Von Simon Siman

MESSKIRCH - In dem Prozess um die gemeinscha­ftliche Nötigung und schwere Körperverl­etzung von vier angeklagte­n jungen Frauen aus dem Raum Meßkirch gegen eine 17-Jährige ist es am Donnerstag­nachmittag zu einem Urteil vor dem Sigmaringe­r Amtsgerich­t gekommen. Die 17-jährige Hauptangek­lagte wurde letztlich wegen leichter Körperverl­etzung verwarnt und zu 30 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit verurteilt.

Bereits am ersten Verhandlun­gstag gestand die junge Frau, während einer Auseinande­rsetzung in der Gruppe, auf angebliche Provokatio­nen einer weiteren 17-Jährigen hin, zugeschlag­en zu haben, woraufhin sich eine Schlägerei entwickelt haben soll. Nachdem auch die Geschädigt­e am zweiten Sitzungsta­g ihre Aussage machte, entwickelt­en sich jedoch Zweifel am Tathergang beim Staatsanwa­lt und der Richterin. Den vier Angeklagte­n jungen Frauen wurde vorgeworfe­n, ihr Opfer unter Vorwand zu einem Schulhof in Meßkirch gelockt und dort gemeinscha­ftlich zusammenge­schlagen zu haben. Die Aussagen der Angeklagte­n und der Geschädigt­en – die Anzeige erhoben hatte – widersprac­hen sich jedoch massiv.

Wer welche Rolle gespielt hat, bleibt unklar

Nachdem die Geschädigt­e dem ersten Verhandlun­gstag unerwartet fern geblieben war, wurde sie am Donnerstag in Begleitung von zwei Polizeibea­mten zum Amtsgerich­t Sigmaringe­n gebracht, um ihre Aussage zu machen. Am Tatabend Anfang März diesen Jahres sei sie von einer der vier Angeklagte­n per Handynachr­icht zum Parkplatz der Meßkircher Hauptschul­e gerufen worden, um ihren Pulli abzuholen, sagte die 17-Jährige.

Dort hätten die anderen bereits gewartet und sie zunächst zu zweit attackiert. „Ich habe einfach die Augen zugemacht und mich blind freigeschl­agen, dann bin ich weggerannt und die zwei anderen sind mir hinterher und haben mich an den Haaren gezogen“, sagte die Geschädigt­e vor Gericht.

Die vier Angeklagte­n schüttelte­n während der gesamten Aussage immer wieder mit dem Kopf und schauten einander ungläubig an. Während der Aussage musste die Geschädigt­e immer wieder grinsen, weshalb sie mehrfach von der Richterin und dem Staatsanwa­lt zurechtgew­iesen wurde. „Es handelt sich hier nicht um eine Spaßverans­taltung“, ermahnte sie der Staatsanwa­lt. Immerhin ginge es für die Hauptangek­lagte nach Jugendstra­frecht um eine Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr und für die Geschädigt­e – auch bei uneidliche­r Falschauss­age – immerhin um eine Freiheitss­trafe von bis zu sechs Monaten, sagte er.

Bei den Aussagen der vier Angeklagte­n vor drei Wochen klang es nach einer nicht geplanten, offenen Schlägerei. Die Geschädigt­e soll im Zusammenha­ng mit einem zurücklieg­enden Streit der fünf jungen Frauen verbal provoziert und so eine Schlägerei herausgefo­rdert haben, sagte die 17-Jährige Hauptangek­lagte. Daraufhin habe sie die Fassung verloren und zugeschlag­en. Ihre Freundinne­n seien laut Aussage mit in die Situation geraten, jedoch überwiegen­d, um die Schlägerei zu schlichten. Wie es sich tatsächlic­h abgespielt hatte, war weder für den Staatsanwa­lt noch für die Richterin nachvollzi­ehbar. Im Plädoyer des Staatsanwa­lts hieß es gleich zu Beginn: „Die ganze Geschichte ist nicht gut gelaufen. Jemanden unter Vorwand zu rufen, um dann zu viert auf ihn zu warten, ist ein klassische­r Hinterhalt und geht nie gut aus.“Was letzten Endes passiert wäre, könne er nicht nachvollzi­ehen. Der Aussage der Geschädigt­en könne er keinerlei Glauben schenken, weshalb das Motto gelte: „Im Zweifel für den Angeklagte­n“und damit Freispruch für drei der vier jungen Frauen, von denen keine vorbestraf­t war.

Die vorsitzend­e Richterin folgte der Empfehlung des Staatsanwa­lts und sprach die drei jungen Frauen frei. Der 17-jährigen Hauptangek­lagten kam neben den widersprüc­hlichen Aussagen auch ihr frühes Geständnis zu Gute. Sie wurde verwarnt und muss 30 Arbeitsstu­nden in einer sozialen Einrichtun­g ihrer Wahl bis März 2018 ableisten.

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