Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Körperverletzung: 17-Jährige verurteilt
Während einer Rangelei hat die Frau zugeschlagen und muss nun 30 Sozialstunden ableisten
MESSKIRCH - In dem Prozess um die gemeinschaftliche Nötigung und schwere Körperverletzung von vier angeklagten jungen Frauen aus dem Raum Meßkirch gegen eine 17-Jährige ist es am Donnerstagnachmittag zu einem Urteil vor dem Sigmaringer Amtsgericht gekommen. Die 17-jährige Hauptangeklagte wurde letztlich wegen leichter Körperverletzung verwarnt und zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Bereits am ersten Verhandlungstag gestand die junge Frau, während einer Auseinandersetzung in der Gruppe, auf angebliche Provokationen einer weiteren 17-Jährigen hin, zugeschlagen zu haben, woraufhin sich eine Schlägerei entwickelt haben soll. Nachdem auch die Geschädigte am zweiten Sitzungstag ihre Aussage machte, entwickelten sich jedoch Zweifel am Tathergang beim Staatsanwalt und der Richterin. Den vier Angeklagten jungen Frauen wurde vorgeworfen, ihr Opfer unter Vorwand zu einem Schulhof in Meßkirch gelockt und dort gemeinschaftlich zusammengeschlagen zu haben. Die Aussagen der Angeklagten und der Geschädigten – die Anzeige erhoben hatte – widersprachen sich jedoch massiv.
Wer welche Rolle gespielt hat, bleibt unklar
Nachdem die Geschädigte dem ersten Verhandlungstag unerwartet fern geblieben war, wurde sie am Donnerstag in Begleitung von zwei Polizeibeamten zum Amtsgericht Sigmaringen gebracht, um ihre Aussage zu machen. Am Tatabend Anfang März diesen Jahres sei sie von einer der vier Angeklagten per Handynachricht zum Parkplatz der Meßkircher Hauptschule gerufen worden, um ihren Pulli abzuholen, sagte die 17-Jährige.
Dort hätten die anderen bereits gewartet und sie zunächst zu zweit attackiert. „Ich habe einfach die Augen zugemacht und mich blind freigeschlagen, dann bin ich weggerannt und die zwei anderen sind mir hinterher und haben mich an den Haaren gezogen“, sagte die Geschädigte vor Gericht.
Die vier Angeklagten schüttelten während der gesamten Aussage immer wieder mit dem Kopf und schauten einander ungläubig an. Während der Aussage musste die Geschädigte immer wieder grinsen, weshalb sie mehrfach von der Richterin und dem Staatsanwalt zurechtgewiesen wurde. „Es handelt sich hier nicht um eine Spaßveranstaltung“, ermahnte sie der Staatsanwalt. Immerhin ginge es für die Hauptangeklagte nach Jugendstrafrecht um eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und für die Geschädigte – auch bei uneidlicher Falschaussage – immerhin um eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten, sagte er.
Bei den Aussagen der vier Angeklagten vor drei Wochen klang es nach einer nicht geplanten, offenen Schlägerei. Die Geschädigte soll im Zusammenhang mit einem zurückliegenden Streit der fünf jungen Frauen verbal provoziert und so eine Schlägerei herausgefordert haben, sagte die 17-Jährige Hauptangeklagte. Daraufhin habe sie die Fassung verloren und zugeschlagen. Ihre Freundinnen seien laut Aussage mit in die Situation geraten, jedoch überwiegend, um die Schlägerei zu schlichten. Wie es sich tatsächlich abgespielt hatte, war weder für den Staatsanwalt noch für die Richterin nachvollziehbar. Im Plädoyer des Staatsanwalts hieß es gleich zu Beginn: „Die ganze Geschichte ist nicht gut gelaufen. Jemanden unter Vorwand zu rufen, um dann zu viert auf ihn zu warten, ist ein klassischer Hinterhalt und geht nie gut aus.“Was letzten Endes passiert wäre, könne er nicht nachvollziehen. Der Aussage der Geschädigten könne er keinerlei Glauben schenken, weshalb das Motto gelte: „Im Zweifel für den Angeklagten“und damit Freispruch für drei der vier jungen Frauen, von denen keine vorbestraft war.
Die vorsitzende Richterin folgte der Empfehlung des Staatsanwalts und sprach die drei jungen Frauen frei. Der 17-jährigen Hauptangeklagten kam neben den widersprüchlichen Aussagen auch ihr frühes Geständnis zu Gute. Sie wurde verwarnt und muss 30 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung ihrer Wahl bis März 2018 ableisten.