Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Zwölfjähriger soll Drogen verkauft haben
Ermittlungen der Polizei laufen - Schulen sind immer wieder Tatort für Rauschgiftdelikte
RIEDLINGEN (uno) - In der Stadt wurde es schon seit ein paar Tagen gemunkelt, nun ist es Fakt: Ein zwölfjähriger Schüler der Riedlinger Realschule wird verdächtigt, auf dem Schulhof mit Drogen gehandelt zu haben. Dies hat die Polizei nun auf Nachfrage bestätigt. Die weiteren Ermittlungen laufen. Kreisweit betrachtet ist dieser Fall keine absolute Ausnahme.
Mit weiteren Aussagen zu dem verdächtigen Zwölfjährigen in Riedlingen hält sich die Polizei aber bedeckt. Sie verweist auf laufende Ermittlungen. Denn wo es Handel gibt, muss es auch Zuliefererstrukturen, entsprechende Hintermänner und auch Abnehmer gegeben haben. Die sollen durch entsprechende Polizeiarbeit gefunden werden.
Auch Schulleiter Werner Rieber will zu dem konkreten Vorfall nicht Stellung nehmen und verweist auf das laufende Verfahren. Grundsätzlich macht Rieber aber deutlich, dass die Realschule – wie alle anderen Schulen auch – in der Prävention tätig sei. So gibt es Suchtpräventionsprojekte ab der 5. Klasse.
Der Schüler wäre mit zwölf Jahren nach dem Gesetz noch strafunmündig, was eine strafrechtliche Verurteilung anbelangt. Der Schule blieben noch Saktionsmechanismen, die sich aus Paragraf 90 des baden-württembergischen Schulgesetzes ergeben. Unter dem Stichwort „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“heißt es dort im 1. Abschnitt: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule“.
Die Sanktionsmaßnahmen reichen von Nachsitzen bis hin zum kompletten Schulausschluss als weitestgehende Maßnahme. Voraussetzung dafür: „Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, seine Androhung oder eine Androhung des Ausschlusses aus der Schule sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet.“
Dass Drogen auf Schulhöfen verkauft werden, ist auch im ländlichen Kreis Biberach gegeben. Im Jahr 2014 wurden demnach 21 Rauschgiftdelikte an Schulen im Kreis Biberach registriert, im Jahr 2015 waren es zehn Fälle und 2016 dann elf. Dies geht aus der Polizeistatistik hervor. Die Tendenz für 2017 sei steigend, heißt es von der Polizei. Bei diesen Fällen ist lediglich der Tatort berücksichtigt, nicht das Alter. Wenn etwa ein 18-Jähriger auf einem Schulhof mit Drogen handelt, fällt dieser Fall genauso in die Statistik wie der eines Jugendlichen. Die Zahl der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen, mit Rauschgift gehandelt oder welche gekauft zu haben, liegt höher. 2013 wurden zwei Kinder im Landkreis Biberach mit dem Delikt in Verbindung gebracht und 82 Jugendliche; 2014 wurden 57 Jugendliche tatverdächtig, 2015 ein Kind und 46 Jugendliche und 2016 zwei Kinder und 48 Jugendliche.
Stabile Fallzahlen im Laufe der Jahre
Die Fallzahl der Rauschgiftdelikte im Kreis Biberach insgesamt ist über die Jahre hinweg – bei gewissen Schwankungen – stabil geblieben.
Die Statistik in den Jahren von
2007 bis 2016 weist eine Spannbreite zwischen 214 Delikten im Jahr 2012 und 389 Fällen (2009) als maximale Zahl aus. Im vergangenen Jahr sind
267 Fälle aktenkundig geworden, bei einer Aufklärungsquote von 95,6 Prozent.