Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Zwölfjähri­ger soll Drogen verkauft haben

Ermittlung­en der Polizei laufen - Schulen sind immer wieder Tatort für Rauschgift­delikte

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RIEDLINGEN (uno) - In der Stadt wurde es schon seit ein paar Tagen gemunkelt, nun ist es Fakt: Ein zwölfjähri­ger Schüler der Riedlinger Realschule wird verdächtig­t, auf dem Schulhof mit Drogen gehandelt zu haben. Dies hat die Polizei nun auf Nachfrage bestätigt. Die weiteren Ermittlung­en laufen. Kreisweit betrachtet ist dieser Fall keine absolute Ausnahme.

Mit weiteren Aussagen zu dem verdächtig­en Zwölfjähri­gen in Riedlingen hält sich die Polizei aber bedeckt. Sie verweist auf laufende Ermittlung­en. Denn wo es Handel gibt, muss es auch Zulieferer­strukturen, entspreche­nde Hintermänn­er und auch Abnehmer gegeben haben. Die sollen durch entspreche­nde Polizeiarb­eit gefunden werden.

Auch Schulleite­r Werner Rieber will zu dem konkreten Vorfall nicht Stellung nehmen und verweist auf das laufende Verfahren. Grundsätzl­ich macht Rieber aber deutlich, dass die Realschule – wie alle anderen Schulen auch – in der Prävention tätig sei. So gibt es Suchtpräve­ntionsproj­ekte ab der 5. Klasse.

Der Schüler wäre mit zwölf Jahren nach dem Gesetz noch strafunmün­dig, was eine strafrecht­liche Verurteilu­ng anbelangt. Der Schule blieben noch Saktionsme­chanismen, die sich aus Paragraf 90 des baden-württember­gischen Schulgeset­zes ergeben. Unter dem Stichwort „Erziehungs- und Ordnungsma­ßnahmen“heißt es dort im 1. Abschnitt: Erziehungs- und Ordnungsma­ßnahmen dienen der Verwirklic­hung des Erziehungs- und Bildungsau­ftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuc­hspflicht, der Einhaltung der Schulordnu­ng und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule“.

Die Sanktionsm­aßnahmen reichen von Nachsitzen bis hin zum kompletten Schulaussc­hluss als weitestgeh­ende Maßnahme. Voraussetz­ung dafür: „Ein zeitweilig­er Ausschluss vom Unterricht, seine Androhung oder eine Androhung des Ausschluss­es aus der Schule sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholt­es Fehlverhal­ten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet.“

Dass Drogen auf Schulhöfen verkauft werden, ist auch im ländlichen Kreis Biberach gegeben. Im Jahr 2014 wurden demnach 21 Rauschgift­delikte an Schulen im Kreis Biberach registrier­t, im Jahr 2015 waren es zehn Fälle und 2016 dann elf. Dies geht aus der Polizeista­tistik hervor. Die Tendenz für 2017 sei steigend, heißt es von der Polizei. Bei diesen Fällen ist lediglich der Tatort berücksich­tigt, nicht das Alter. Wenn etwa ein 18-Jähriger auf einem Schulhof mit Drogen handelt, fällt dieser Fall genauso in die Statistik wie der eines Jugendlich­en. Die Zahl der tatverdäch­tigen Kinder und Jugendlich­en, mit Rauschgift gehandelt oder welche gekauft zu haben, liegt höher. 2013 wurden zwei Kinder im Landkreis Biberach mit dem Delikt in Verbindung gebracht und 82 Jugendlich­e; 2014 wurden 57 Jugendlich­e tatverdäch­tig, 2015 ein Kind und 46 Jugendlich­e und 2016 zwei Kinder und 48 Jugendlich­e.

Stabile Fallzahlen im Laufe der Jahre

Die Fallzahl der Rauschgift­delikte im Kreis Biberach insgesamt ist über die Jahre hinweg – bei gewissen Schwankung­en – stabil geblieben.

Die Statistik in den Jahren von

2007 bis 2016 weist eine Spannbreit­e zwischen 214 Delikten im Jahr 2012 und 389 Fällen (2009) als maximale Zahl aus. Im vergangene­n Jahr sind

267 Fälle aktenkundi­g geworden, bei einer Aufklärung­squote von 95,6 Prozent.

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