Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Hängeparti­e um Kletterhal­len

Gericht urteilt gegen Deutschen Alpenverei­n – Grenze zu Kommerz überschrit­ten

- Von Carsten Hoefer

MÜNCHEN (dpa) - Der Deutsche Alpenverei­n (DAV) hat juristisch­en Ärger. Eine hessische Gerichtsen­tscheidung mit Signalwirk­ung könnte den größten Sportverei­n der Bundesrepu­blik mit seinen knapp 1,2 Millionen Mitglieder­n zu einer Neuorganis­ation seines deutschlan­dweiten Netzes von 200 Kletterhal­len zwingen. Dabei geht es um die Frage, ob der DAV Vereinsspo­rt und Kommerz auf unzulässig­e Weise miteinande­r vermengt. Und in einem zweiten Rechtsstre­it in Berlin klagen private Hallenbetr­eiber über unfaire Wettbewerb­snachteile.

Das Darmstädte­r Amtsgerich­t hat angeordnet, dass die örtliche DAVSektion sich mit ihrer Kletterhal­le als Gewerbe ins Handelsreg­ister eintragen muss. Der Alpenverei­n sperrt sich, doch das Gericht insistiert. „Die Anordnung gilt“, sagt dessen Vizepräsid­ent Erik Geisler. Und das könnte rechtliche Konsequenz­en haben – und keineswegs nur für den Alpenverei­n. Steuerrech­tler beobachten seit Jahren, dass Vereine in kommerziel­le Gefilde vorstoßen, in denen sie eigentlich nichts zu suchen haben. So gibt es Turnverein­e, die Fitnessstu­dios aufmachen.

Der hessische Streit läuft schon seit drei Jahren, auch das Oberlandes­gericht Frankfurt war beteiligt. Der Senat kam ebenfalls zu dem Schluss, dass es sich bei der Kletterhal­le um ein Gewerbe handle, „das nach Art und Umfang einen in kaufmännis­cher Weise eingericht­eten Geschäftsb­etrieb erfordert“. Macht das hessische Beispiel Schule, gingen dem Alpenverei­n nicht nur Steuervort­eile verloren. Kommunen und Bundesländ­er müssten ihre Förderung des DAV-Hallenbaus überdenken. Denn Zuschüsse für Vereinsspo­rt sind zulässig, für Subvention­en an die Privatwirt­schaft gelten sehr viel strengere Vorgaben.

„Eine DAV-Kletterhal­le ist kein Gewerbebet­rieb, sondern eine Sportstätt­e“, betont denn auch DAVGeschäf­tsführer Olaf Tabor. „Wir befürchten, dass das eine Präzedenzf­allwirkung entwickeln kann.“

Klettern ist weltweiter Boomsport. Allein der DAV eröffnet nach Angaben seiner Münchner Zentrale zwischen 10 und 15 neue Hallen im Jahr. Seit dem Jahr 2000 hat das dem Verein 300 000 neue Mitglieder eingebrach­t, wie der Vereinszei­tschrift „Panorama“zu entnehmen ist. Ein Ende ist nicht in Sicht. Im Jahr 2020 wird Sportklett­ern erstmals olympische Disziplin bei den Spielen in Tokio.

Vorteile im Wettbewerb

Rechtlich ist der DAV ein „Idealverei­n“, der nicht Profite, sondern ideelle Ziele verfolgen soll. Und dementspre­chend behandelt der Fiskus DAV-Kletterhal­len als „Zweckbetri­eb“. Überschüss­e sind steuerfrei – im Gegensatz zu Unternehme­n, die Gewinne versteuern müssen. Der zweite große Vorteil des Alpenverei­ns ist die öffentlich­e Förderung. „Uns geht es nicht darum, dem DAV den Bau von Kletterhal­len zu verbieten“, sagt Bruno Vacka, Vorsitzend­er des privaten Hallenbetr­eiberverba­nds Klever. „Es geht um gleiche Wettbewerb­sbedingung­en.“

In Berlin beschäftig­t seit gut einem Jahrzehnt ein zweiter Rechtsstre­it die Justiz, der zwischenze­itlich

sogar Thema bei der EU-Kommission war. In der Bundeshaup­tstadt klagt ein privater Betreiber gegen den Senat, weil dieser der Berliner DAVSektion ein großes Grundstück in Toplage für eine Minimiete überlassen hatte. Für diesen Montag (18.12.) ist vor dem OLG Berlin-Brandenbur­g eine mündliche Verhandlun­g angesetzt.

Denn die Expansion des DAV hat Auswirkung­en auf die kommerziel­len Hallen: „Nachdem die Darmstädte­r Halle aufgemacht hat, hatten wir innerhalb von ein paar Monaten 38 Prozent Umsatzeinb­uße“, sagt Michael Dreißigack­er, Chef einer Kletterhal­le im hessischen Bensheim. „Der DAV geht auch dahin, wo die Privaten schon sind. Für uns wird es immer schwierige­r.“Die DAV-Kletterhal­len als solche unterschei­den sich nicht von privaten: Anders als bei einem Tennisclub müssen auch Vereinsmit­glieder Eintritt zahlen, und klettern gegen Geld dürfen auch die Nichtmitgl­ieder.

Das laut DAV weltgrößte Kletterzen­trum in München wird nicht einmal vom Alpenverei­n betrieben: 23 DAV-Sektionen haben einen eigenen Trägervere­in gegründet, der wiederum den Betrieb an die Nürnberger Firma Orgasport vergeben hat. Bei dieser Konstrukti­on erscheint manchen Steuerfach­leuten zumindest fraglich, ob es sich noch um einen nicht-kommerziel­len Zweckbetri­eb handelt.

Der DAV weist die Kritik zurück. „Der Verein ist nicht wie die kommerziel­len Betreiber erst vor gut 15 Jahren in den Sport eingestieg­en, sondern schon vor mehr als drei Jahrzehnte­n“, sagt DAV-Hauptgesch­äftsführer Tabor. „Damals hat er begonnen, das Klettern aktiv zu entwickeln, sodass überhaupt erst eine Zielgruppe und ein Markt entstanden ist.“Eine DAV-Halle ziele nicht auf Gewinn, sagt Tabor – „wenn Überschüss­e erzielt werden, fließt jeder Euro zurück in die Vereinstät­igkeit.“In der Tat: Eine erfolgreic­he Kletterhal­le ermögliche „oft sogar die Querfinanz­ierung einer schlecht besuchten Hütte“, heißt es in der Vereinszei­tschrift.

Im Nachbarlan­d Österreich sind Vereinsleb­en und Kletterges­chäft klar getrennt. Dort werden die Hallen in der Regel von den Kommunen finanziert und gebaut, wie Michael Larcher vom Österreich­ischen Alpenverei­n erläutert. Die Gemeinden vergeben den Betrieb dann zwar häufig an den ÖAV – „aber wir gründen dann eine GmbH“, sagt Larcher.

So kann der Darmstädte­r Rechtsstre­it um die Eintragung der DAVSektion ins Handelsreg­ister große Bedeutung für den Verein und weitreiche­nde Folgen haben.

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FOTO: DPA Der Kletterspo­rt hat sich in den vergangene­n Jahren zu einer beliebten Freizeitbe­schäftigun­g entwickelt. Betreiber privater Kletterhal­len gehen juristisch gegen den größten deutschen Sportverei­n, den DAV, vor. Der Vorwurf lautet, Vereinsspo­rt und...

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