Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
„Windräder dürfen gar nicht genehmigt werden“
Zu unserer Berichterstattung über den geplanten Windpark zwischen Mengen und Krauchenwies erreicht die SZ folgender Leserbrief:
Es rumort in den Ortsteilen um den Weithart, nachdem die Gemeinderäte von Mengen und Krauchenwies nun Pachtverträge mit der Firma Enercon unterschrieben haben. Die Gemeinden haben ihre Entscheidung für die Bürger in einem sehr eingängig-beruhigenden, vierseitigen Infobrief dargestellt. Die zugegebenermaßen komplizierten Besitzverhältnisse werden neutralisiert, indem die Pachteinnahmen der sechs Windindustrieanlagen von 3,6 Millionen Euro auf die beiden Gemeinden und den Fürst zu jeweils 1/3 aufgeteilt werden. Besänftigend wird darauf hingewiesen, dass Naturschutzfragen, Lärmgutachten, Standorte u. v. m. noch nicht geklärt seien. Überhaupt seien das Antragsverfahren und das neuerdings praktizierte Ausschreibungsverfahren noch gewaltige Hürden bis zu einem Baubeginn 2021. Fragen über Fragen, Unsicherheit allenthalben.
Was allerdings jetzt schon klar und offensichtlich ist, ist die Tatsache, dass die Windkraftanlagen wegen ihrer geringen Erträge nicht im öffentlichen Interesse sind und daher nach dem Baugesetzbuch § 35 gar nicht genehmigt werden dürfen. Die Bürger haben dies zu genüge zum Ausdruck gebracht. Warum? Jede Windkraftanlage (WKA) hat einen sogenannten Referenzertrag (RE), der allerdings für die Enercon E-141
EP4 4,2 MW noch nicht offiziell feststeht, aber rechnerisch abgeschätzt werden kann. Dieser beträgt
15 900 000 kWh/J. u. WKA. Die Ertragsprognose der Firma Enercon wird für diese Anlage im Weithart mit 8 800 000 kWh/J. angegeben und beträgt damit lediglich 55 Prozent dieses RE, was eine mangelhafte Standortsgüte zum Ausdruck bringt.
Nach dem für die Behörden verbindlichen Windenergieerlass vom
9.5.2012 ist bei Standortsgütewerten unter 60 Prozent die Mindestertragsschwelle deutlich unterschritten und es kann von keinem öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Die Voraussetzungen für eine Privilegierung der WKA sind schlicht nicht gegeben.
Die Landesregierung empfiehlt Investoren wenigstens eine Standortsgüte von 80 Prozent anzustreben, wovon wir im Weithart himmelweit entfernt sein werden. Dies würde auch entgegen aller Versprechungen den Pachtpreis deutlich reduzieren zu einer Größenordnung, die im Haushaltsplan kaum eine Rolle spielt. Dr. Christoph Leinß, Ostrach-Levertsweiler