Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

„Windräder dürfen gar nicht genehmigt werden“

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Zu unserer Berichters­tattung über den geplanten Windpark zwischen Mengen und Krauchenwi­es erreicht die SZ folgender Leserbrief:

Es rumort in den Ortsteilen um den Weithart, nachdem die Gemeinderä­te von Mengen und Krauchenwi­es nun Pachtvertr­äge mit der Firma Enercon unterschri­eben haben. Die Gemeinden haben ihre Entscheidu­ng für die Bürger in einem sehr eingängig-beruhigend­en, vierseitig­en Infobrief dargestell­t. Die zugegebene­rmaßen komplizier­ten Besitzverh­ältnisse werden neutralisi­ert, indem die Pachteinna­hmen der sechs Windindust­rieanlagen von 3,6 Millionen Euro auf die beiden Gemeinden und den Fürst zu jeweils 1/3 aufgeteilt werden. Besänftige­nd wird darauf hingewiese­n, dass Naturschut­zfragen, Lärmgutach­ten, Standorte u. v. m. noch nicht geklärt seien. Überhaupt seien das Antragsver­fahren und das neuerdings praktizier­te Ausschreib­ungsverfah­ren noch gewaltige Hürden bis zu einem Baubeginn 2021. Fragen über Fragen, Unsicherhe­it allenthalb­en.

Was allerdings jetzt schon klar und offensicht­lich ist, ist die Tatsache, dass die Windkrafta­nlagen wegen ihrer geringen Erträge nicht im öffentlich­en Interesse sind und daher nach dem Baugesetzb­uch § 35 gar nicht genehmigt werden dürfen. Die Bürger haben dies zu genüge zum Ausdruck gebracht. Warum? Jede Windkrafta­nlage (WKA) hat einen sogenannte­n Referenzer­trag (RE), der allerdings für die Enercon E-141

EP4 4,2 MW noch nicht offiziell feststeht, aber rechnerisc­h abgeschätz­t werden kann. Dieser beträgt

15 900 000 kWh/J. u. WKA. Die Ertragspro­gnose der Firma Enercon wird für diese Anlage im Weithart mit 8 800 000 kWh/J. angegeben und beträgt damit lediglich 55 Prozent dieses RE, was eine mangelhaft­e Standortsg­üte zum Ausdruck bringt.

Nach dem für die Behörden verbindlic­hen Windenergi­eerlass vom

9.5.2012 ist bei Standortsg­ütewerten unter 60 Prozent die Mindestert­ragsschwel­le deutlich unterschri­tten und es kann von keinem öffentlich­en Interesse ausgegange­n werden. Die Voraussetz­ungen für eine Privilegie­rung der WKA sind schlicht nicht gegeben.

Die Landesregi­erung empfiehlt Investoren wenigstens eine Standortsg­üte von 80 Prozent anzustrebe­n, wovon wir im Weithart himmelweit entfernt sein werden. Dies würde auch entgegen aller Versprechu­ngen den Pachtpreis deutlich reduzieren zu einer Größenordn­ung, die im Haushaltsp­lan kaum eine Rolle spielt. Dr. Christoph Leinß, Ostrach-Levertswei­ler

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