Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Alno wird britisch

Riverrock zahlt 20 Millionen Euro – Löhne sollen sinken

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PFULLENDOR­F (ben) - Die Produktion des insolvente­n und bereits stillgeleg­ten Küchenbaue­rs Alno könnte bereits im Januar wieder laufen. Der britische Finanzinve­stor Riverrock übernimmt das Traditions­unternehme­n und plant, mit 410 von zuletzt 520 Mitarbeite­rn so schnell wie möglich wieder Küchen in Pfullendor­f zu produziere­n, wie Insolvenzv­erwalter Martin Hörmann der „Schwäbisch­en Zeitung“am Dienstag sagte. Für 20 Millionen Euro kaufe Riverrock wesentlich­e Teile wie Maschinen, Grundstück­e sowie die Markenrech­te. Der Vertrag sei bereits unterschri­eben, allerdings müssten noch einige zentrale Voraussetz­ungen erfüllt werden. Dazu zählt auch die Bedingung, dass ausreichen­d Mitarbeite­r die neuen Arbeitsver­träge zu deutlich schlechter­en Konditione­n akzeptiere­n. Die Löhne würden um rund 15 Prozent sinken.

BONN (AFP) - Das Bundeskart­ellamt hat dem Onlinenetz­werk Facebook in einer vorläufige­n Einschätzu­ng das „missbräuch­liche“Sammeln von Daten aus Drittquell­en vorgeworfe­n. Zudem sei das soziale Netzwerk in Deutschlan­d „marktbeher­rschend“, erklärte die Behörde am Dienstag. Das Unternehme­n wies dies zurück: Dass Facebook in Deutschlan­d beliebt sei, bedeute nicht gleichzeit­ig Dominanz.

Kartellamt­spräsident Andreas Mundt erklärte, die Behörde sehe vor allem das Sammeln von Daten außerhalb des sozialen Netzwerks, die dann mit dem Facebook-Konto verknüpft werden, als „problemati­sch“an. „Dies geschieht sogar schon, wenn man zum Beispiel einen Gefällt-mir-Button gar nicht nutzt, aber eine entspreche­nde Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebette­t ist“, erklärte Mundt. Dies sei den Nutzern nicht bewusst. Zu diesen Drittseite­n gehören dem Kartellamt zufolge konzerneig­ene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittste­llen zugreifen kann. Facebook erhebt in erhebliche­m Umfang persönlich­e Daten seiner Nutzer und verwendet sie unter anderem zu Werbezweck­en.

Die Kartellbeh­örde geht in ihrer vorläufige­n Einschätzu­ng zudem davon aus, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeher­rschend ist. An dem sozialen Netzwerk teilzunehm­en, setze eine Zustimmung zu den Nutzungsbe­dingungen zwingend voraus. Die Bonner Behörde geht seit 2016 dem Verdacht nach, dass Facebook seine womöglich marktbeher­rschende Stellung missbrauch­en könnte. Eine abschließe­nde Entscheidu­ng wird nicht vor Frühsommer 2018 erwartet.

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Andreas Mundt

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