Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Gemeinde schafft Förderung für leerstehende Häuser ab
Das 2013 eingeführte Wiederbelebungsprogramm war erfolglos – Abrisse werden weiterhin gefördert
SCHWENNINGEN - Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung für dieses Jahr einstimmig beschlossen, das im Jahr 2013 eingeführte Förderprogramm zur Wiederbelebung leerstehender Wohnhäuser mit sofortiger Wirkung wieder abzuschaffen. Im September 2013 wurde dieses Programm wegen der damals in Schwenningen zunehmenden Zahl leerstehender Wohnhäuser bei gleichzeitig rückläufiger Einwohnerzahl eingeführt. Leerstände würden ein städtebauliches Problem darstellen, hieß es damals.
Die Kommune wollte auf dieses Programm setzen, um neue Ruinen im Gebäude-Bestand zu verhindern und damit Anreize für die Eigentümer zu schaffen, in diese Gebäude zu investieren. Der Schwenninger Gemeinderat verfolgte das Ziel, dass die Häuser im Bestand weiter genutzt und die öffentlichen Einrichtungen Wasser- und Abwasserversorgung mehr in Anspruch genommen werden. Daneben erhofften sich Räte, die Zahl der Einwohner auf diese Weise zu erhöhen. Auch sollten teure Neubauflächen und Erschließungs- sowie Unterhaltskosten eingespart werden.
Rückblickend auf die vierjährige Zeit des Wiederbelebungsprogramms musste die Gemeinde feststellen, dass lediglich zwei Bürger das Programm in Anspruch genommen hatten. Auch bei der Einführung des Programms war das Projekt im Gemeinderat umstritten. Die Befürchtungen der Räte von damals stünden noch im Raum und seien mit Beispielen belegt worden, informierte Bürgermeisterin Roswitha Beck, die damals noch als Gemeinderätin selbst gegen das Programm gestimmt hatte. Laut Wiederbelebungsprogramm konnten bei vorliegenden Voraussetzungen Zuschüsse von 30 Euro pro Person und Monat über eine Dauer von höchstens 10 Jahren gewährt werden. Hierfür mussten die Häuser mindestens drei Jahre lang leer stehen und keinen Umbau- oder Renovierungs-Zustand aufweisen.
Das ebenfalls im September 2013 beschlossene Förderprogramm der Gemeinde, „…weg damit“, zum Abriss nicht erhaltungswerter alter Gebäudesubstanz wird dagegen weiter bestehen bleiben. Hierbei geht es um die Förderung des Abrisses oder Teilabrisses von nicht erhaltungswerten Wohngebäuden und Bausubstanzen, die vor dem Jahr 1960 errichtet wurden. Bei Abrissen werden in diesen Fällen Kosten von 12 Euro pro Kubikmeter umbauten Raumes zugrunde gelegt und mit maximal 90 Prozent der Nettokosten gefördert. Dabei gibt es je Projekt und Grundstück einen höchstmöglichen Förderbetrag von 15 000 Euro. Dieses Programm wurde mehrfach in Anspruch genommen und hat sich aus Sicht der Bürgermeisterin und des Rates bewährt.