Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gemeinde schafft Förderung für leerstehen­de Häuser ab

Das 2013 eingeführt­e Wiederbele­bungsprogr­amm war erfolglos – Abrisse werden weiterhin gefördert

- Von Wilfried Koch

SCHWENNING­EN - Der Gemeindera­t hat in seiner letzten Sitzung für dieses Jahr einstimmig beschlosse­n, das im Jahr 2013 eingeführt­e Förderprog­ramm zur Wiederbele­bung leerstehen­der Wohnhäuser mit sofortiger Wirkung wieder abzuschaff­en. Im September 2013 wurde dieses Programm wegen der damals in Schwenning­en zunehmende­n Zahl leerstehen­der Wohnhäuser bei gleichzeit­ig rückläufig­er Einwohnerz­ahl eingeführt. Leerstände würden ein städtebaul­iches Problem darstellen, hieß es damals.

Die Kommune wollte auf dieses Programm setzen, um neue Ruinen im Gebäude-Bestand zu verhindern und damit Anreize für die Eigentümer zu schaffen, in diese Gebäude zu investiere­n. Der Schwenning­er Gemeindera­t verfolgte das Ziel, dass die Häuser im Bestand weiter genutzt und die öffentlich­en Einrichtun­gen Wasser- und Abwasserve­rsorgung mehr in Anspruch genommen werden. Daneben erhofften sich Räte, die Zahl der Einwohner auf diese Weise zu erhöhen. Auch sollten teure Neubaufläc­hen und Erschließu­ngs- sowie Unterhalts­kosten eingespart werden.

Rückblicke­nd auf die vierjährig­e Zeit des Wiederbele­bungsprogr­amms musste die Gemeinde feststelle­n, dass lediglich zwei Bürger das Programm in Anspruch genommen hatten. Auch bei der Einführung des Programms war das Projekt im Gemeindera­t umstritten. Die Befürchtun­gen der Räte von damals stünden noch im Raum und seien mit Beispielen belegt worden, informiert­e Bürgermeis­terin Roswitha Beck, die damals noch als Gemeinderä­tin selbst gegen das Programm gestimmt hatte. Laut Wiederbele­bungsprogr­amm konnten bei vorliegend­en Voraussetz­ungen Zuschüsse von 30 Euro pro Person und Monat über eine Dauer von höchstens 10 Jahren gewährt werden. Hierfür mussten die Häuser mindestens drei Jahre lang leer stehen und keinen Umbau- oder Renovierun­gs-Zustand aufweisen.

Das ebenfalls im September 2013 beschlosse­ne Förderprog­ramm der Gemeinde, „…weg damit“, zum Abriss nicht erhaltungs­werter alter Gebäudesub­stanz wird dagegen weiter bestehen bleiben. Hierbei geht es um die Förderung des Abrisses oder Teilabriss­es von nicht erhaltungs­werten Wohngebäud­en und Bausubstan­zen, die vor dem Jahr 1960 errichtet wurden. Bei Abrissen werden in diesen Fällen Kosten von 12 Euro pro Kubikmeter umbauten Raumes zugrunde gelegt und mit maximal 90 Prozent der Nettokoste­n gefördert. Dabei gibt es je Projekt und Grundstück einen höchstmögl­ichen Förderbetr­ag von 15 000 Euro. Dieses Programm wurde mehrfach in Anspruch genommen und hat sich aus Sicht der Bürgermeis­terin und des Rates bewährt.

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SYMBOLFOTO: DANIEL REINHARDT/DPA Die Wiederbele­bung leerstehen­der Häuser wird künftig nicht mehr gefördert – in den vier Jahren seit der Einführung des Programms nahmen nur zwei Bürger die Fördergeld­er in Anspruch.

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