Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Nach Messerstic­hen: 18-Jähriger in Haft

Polizei sucht nach weiteren Zeugen, um den Streit in der Albstädter Bahnhofstr­aße aufzukläre­n

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ALBSTADT (sz) - Nach einer Streiterei mit Messeratta­cke im Bereich einer Gaststätte in der Bahnhofstr­aße am vergangene­n Sonntag in Albstadt-Ebingen hat die Polizei, wie bereits berichtet, drei der Tat dringend verdächtig­e Männer syrischer Abstammung vorläufig festgenomm­en. Zwei Männer wurden bereits am Sonntag nach Rücksprach­e mit der Staatsanwa­ltschaft Hechingen wieder entlassen. Jetzt sucht die Polizei nach weiteren Zeugen.

Die sofort eingeleite­ten Ermittlung­en erhärteten den Verdacht gegen einen der jungen Männer aus dem Trio. Der 18-Jährige wurde deswegen am vergangene­n Montag auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft Hechingen dem Haftrichte­r beim Amtsgerich­t Hechingen vorgeführt. Das Amtsgerich­t folgte dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Die Kriminalpo­lizei Balingen verbrachte den dringend Tatverdäch­tigen in eine Justizvoll­zugsanstal­t.

Im Zusammenha­ng mit der Tat sucht die Kriminalpo­lizei dringend nach weiteren Zeugen. Bisherigen Recherchen zufolge sollen sich zur Tatzeit zirka 100 Gäste in dem betreffend­en Lokal aufgehalte­n haben. Von besonderem Interesse ist ein ungefähr 190 Zentimeter großer, etwa 30 Jahre alter, schlanker Mann, der von einer Frau begleitet wurde. Dieser Mann stand von Anfang an nahe am Tatgescheh­en. Die Polizei geht davon aus, dass er wichtige Angaben zu den Geschehnis­sen, auch in der Gaststätte, machen könnte. Dieser Zeuge und alle anderen Gaststätte­nbesucher, die Angaben zum Verlauf der Streiterei­en machen können, werden dringend gebeten, sich bei der Polizei Balingen (Telefon 07433/

2640), der Polizei Albstadt (07432/

9550) oder jeder anderen Polizeidie­nststelle zu melden.

Während der Streiterei wurde in und vor der Gaststätte von Beteiligte­n Pfefferspr­ay eingesetzt. Die Polizei schließt nicht aus, dass weitere Gaststätte­nbesucher von dem unkontroll­ierten Sprühnebel getroffen wurden. Deswegen weisen die Ermittler darauf hin, dass auch nachträgli­ch bei der Polizei Anzeige wegen Körperverl­etzung erstattet werden kann.

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