Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

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Zum Artikel „Neue Regeln für das Medizinstu­dium“(20.12.):

Das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts offenbart gleich mehrere Probleme: Die Wartezeit auf einen Studienpla­tz würde sich vermutlich deutlich reduzieren, wenn diejenigen, die den Beruf vorrangig aus finanziell­en Motiven wählen, dafür keinen Anlass mehr hätten. Hier stellt die erweiterte Einführung von Arztassist­enten eine sinnvolle Alternativ­e für Wartende dar. Das sofort erhobene Lamento von Universitä­ten und Ärzteverbä­nden nach mehr Studienplä­tzen kann zum einen durch Arztassist­enten gelöst werden, sodass Ärzte nur noch die qualifizie­rten Fälle betreuen.

Zum anderen existiert momentan überhaupt kein Ärztemange­l, da einem Bedarf von etwa 8000 Humanmediz­inern pro Jahr etwa 9000 Studienplä­tze gegenübers­tehen. Das Gericht kritisiert auch die Abiturnote als vorrangige­s Auswahlkri­terium und bemängelt deren mangelnde Vergleichb­arkeit zwischen den Bundesländ­ern. Eine Studie aus 2014 hat ergeben, dass ein Oberstufen­schüler mit identische­n Noten in den Prüfungsfä­chern aufgrund unterschie­dlicher Prüfungsor­dnungen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen eine 2,2, in Sachsen nur eine 2,7 und unter anderem in Baden-Württember­g oder Bayern überhaupt nicht zur Abiturprüf­ung zugelassen worden wäre. Insofern ist der Hinweis des Gerichts ein Armutszeug­nis für die Kultusmini­sterkonfer­enz und bietet ausreichen­d Gelegenhei­t für weitere Klagen.

Dr. Thomas Asche, Bad Waldsee

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