Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
13 Anträge auf Namensänderung eingereicht
Wer in Tuttlingen seinen Namen ändern lassen möchte, muss sich an Sylvia Knaak vom Standesamt wenden. Doch: Ein Antrag auf Namensänderung ist nichts Einfaches, „ es ist für den Antragsteller aufwändig und kompliziert“, nimmt Knaak möglichen Interessierten die Illusion auf eine Verwirklichung. Namensänderungen werden in Deutschland durch das
„ Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“geregelt. Verschiedene Fallgruppen werden hier unterschieden – und der Antragssteller muss nachweisen, tatsächlich dazuzugehören. Eine Namensänderung kann durch die psychische Belastung durch einen Namen begründet werden – wenn Namen anstößig oder lächerlich klingen oder weil eine Distanz zu anderen Mitgliedern der Familie nötig wird, beispielsweise bei Missbrauchsopfern oder Angehörigen von Straftätern. „ Der Leidensdruck muss jedoch durch ein psychologisches Gutachten nachgewiesen werden“, sagt Knaak. Andere Gründe für einen Antrag auf Namensänderung sind unter anderem auch Sammelnamen, die häufig vorkommen und zu unglücklichen Verwechslungen führen. Auch Deutsche, die im Ausland geboren wurden und dort einen Namen erhielten, der in Deutschland nicht zulässig ist, wenden sich ebenso an Sylvia Knaak wie Pflegeeltern, die ihr Dauer- Pflegekind mit einem gemeinsamen Familiennamen in ihre Familie integrieren möchten. Wie viele Anträge jährlich eingehen, ist unterschiedlich. Im Jahr 2016 stellten in Tuttlingen vier Menschen einen Antrag auf Namensänderung. Drei Fällen wurde stattgegeben, ein Antrag wurde zurückgezogen. Vergleichsweise viele waren es 2017: 13 Anträge wurden eingereicht. Warum es so viele waren, kann Knaak nicht sagen. Die Gründe seien vielfältig. „ Es sind Einzelfallentscheidungen“, weist sie auf die Schwierigkeit hin, die Fälle genau abwägen zu müssen. ( skr)