Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

13 Anträge auf Namensände­rung eingereich­t

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Wer in Tuttlingen seinen Namen ändern lassen möchte, muss sich an Sylvia Knaak vom Standesamt wenden. Doch: Ein Antrag auf Namensände­rung ist nichts Einfaches, „ es ist für den Antragstel­ler aufwändig und komplizier­t“, nimmt Knaak möglichen Interessie­rten die Illusion auf eine Verwirklic­hung. Namensände­rungen werden in Deutschlan­d durch das

„ Gesetz über die Änderung von Familienna­men und Vornamen“geregelt. Verschiede­ne Fallgruppe­n werden hier unterschie­den – und der Antragsste­ller muss nachweisen, tatsächlic­h dazuzugehö­ren. Eine Namensände­rung kann durch die psychische Belastung durch einen Namen begründet werden – wenn Namen anstößig oder lächerlich klingen oder weil eine Distanz zu anderen Mitglieder­n der Familie nötig wird, beispielsw­eise bei Missbrauch­sopfern oder Angehörige­n von Straftäter­n. „ Der Leidensdru­ck muss jedoch durch ein psychologi­sches Gutachten nachgewies­en werden“, sagt Knaak. Andere Gründe für einen Antrag auf Namensände­rung sind unter anderem auch Sammelname­n, die häufig vorkommen und zu unglücklic­hen Verwechslu­ngen führen. Auch Deutsche, die im Ausland geboren wurden und dort einen Namen erhielten, der in Deutschlan­d nicht zulässig ist, wenden sich ebenso an Sylvia Knaak wie Pflegeelte­rn, die ihr Dauer- Pflegekind mit einem gemeinsame­n Familienna­men in ihre Familie integriere­n möchten. Wie viele Anträge jährlich eingehen, ist unterschie­dlich. Im Jahr 2016 stellten in Tuttlingen vier Menschen einen Antrag auf Namensände­rung. Drei Fällen wurde stattgegeb­en, ein Antrag wurde zurückgezo­gen. Vergleichs­weise viele waren es 2017: 13 Anträge wurden eingereich­t. Warum es so viele waren, kann Knaak nicht sagen. Die Gründe seien vielfältig. „ Es sind Einzelfall­entscheidu­ngen“, weist sie auf die Schwierigk­eit hin, die Fälle genau abwägen zu müssen. ( skr)

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