Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Mann verletzt eigene Frau mit 19 Messerstichen
Ein 52-Jähriger ist wegen versuchten Mordes angeklagt – Gutachter soll Zurechnungsfähigkeit klären
HECHINGEN (sz) - Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss sich seit gestern ein 52-Jähriger aus dem Zollernalbkreis vor dem Landgericht Hechingen verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll er Ende Juli seine 39-jährige Frau in der Küche mit insgesamt 19 Stichen schwer verletzt haben. In der Verhandlung wurde nicht nur begonnen, die Zusammenhänge und Gründe der Tat zu untersuchen. Es stand auch die Frage im Vordergrund, wie zurechnungsfähig der Angeklagte zum Tatzeitpunkt war. Er befindet sich in psychiatrischer Behandlung und leidet seit Jahren unter Depressionen.
Mit einem 14 Zentimeter langen Küchenmesser habe der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift, seiner Frau „mit unbedingtem Tötungswillen“vier Stiche in den Rücken verpasst und ihr, als sie zu Boden gefallen war, weitere acht Mal in den Hals, vier Mal in den Brustbereich und drei Mal gegen den Kopf gestochen. Zuvor hatte er die vier gemeinsamen Kinder im Kinderzimmer eingeschlossen.
Die Frau sagte gestern als Zeugin und Nebenklägerin aus. Sie überlebte schwer verletzt und konnte gerettet werden, weil die Kinder aus dem Fenster um Hilfe riefen und die älteste, 16-jährige Tochter mit dem Handy die Polizei verständigen konnte. Der Vermieter trat die Türe ein, und der Mann stellte sich der Polizei. Einen Monat lag die Frau im Krankenhaus, davon elf Tage im künstlichen Koma. Noch heute leidet das Opfer unter den körperlichen und psychischen Folgen der Tat.
Der Angeklagte selbst legte, teilweise mit Hilfe einer Dolmetscherin, ein Geständnis ab. Warum er die Tat letztendlich begangen hat, konnte der Mann aber nicht wirklich sagen: „Es war alles dunkel um mich.“Eifersucht aber scheint eine große Rolle gespielt zu haben. Sowohl die Ehefrau als auch die älteste Tochter, die ebenfalls aussagte, betonten, wie eifersüchtig und daher misstrauisch sich der Angeklagte seiner Frau gegenüber stets gezeigt hatte.
Depressiv und ohne Arbeit
Kurz vor der Tat litt der Angeklagte wieder einmal unter dem Eindruck, seine Frau habe ein Verhältnis. Sie wies dies weit von sich. Nach einigen persönlichen Lebensentscheidungen, die er offenbar selbst als Fehler empfand, sei er, bestätigten Frau und Tochter, schwer depressiv geworden.
Nach einem Unfall konnte er nicht mehr arbeiten, was die Situation verschlimmerte. Seither habe er zu Hause gesessen und geweint oder sei wütend durch die Wohnung gelaufen. Mit dem Schlauch seiner Apnoemaske habe er sich am Tag der Tat erhängen wollen. Das habe nicht geklappt. Dann habe er seine Kinder eingeschlossen, weil er nicht wollte, dass sie mitbekommen, was geschehen würde, und sei danach in die Küche gegangen, um sich selbst in den Hals zu stechen. Stattdessen aber sei er auf seine Frau losgegangen. Auf die Frage des Richters, warum er das getan habe, rang der Angeklagte sichtlich mit der Antwort. Er wisse es nicht. Die ganze Situation sei nur noch schlimm gewesen damals.
Kommende Woche soll das psychiatrische Gutachten verlesen werden sowie das darauf basierende Urteil fallen.