Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gutachteri­n empfiehlt Strafrecht für Erwachsene

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BOCHUM (dpa) - Dem vor einem Jugendgeri­cht angeklagte­n mutmaßlich­en Doppelmörd­er Marcel H. aus Herne könnte möglicherw­eise lebenslang­e Haft wegen zweifachen Mordes drohen. Nach Einschätzu­ng der Rechtspsyc­hologin Sabine Nowara muss der 20-Jährige nach Erwachsene­nstrafrech­t verurteilt werden – und nicht nach Jugendstra­frecht.

Der Angeklagte sehe zwar „jugendlich“aus, tatsächlic­h sei seine Persönlich­keit aber schon ausgereift. Problemati­sch seien vor allem „psychopath­ische, narzisstis­che und sadistisch­e“Elemente. Diese könnten im Jugendstra­fvollzug kaum mehr korrigiert werden.

Am Donnerstag war außerdem bekannt geworden, dass Marcel H. erstmals Anzeichen von Empathie und Reue offenbart hat. Der 20-Jährige hatte schon Anfang Januar einen Brief an seine Mutter geschriebe­n, der vom Gericht verlesen wurde. Darin schreibt er, dass er während des Prozesses vor dem Bochumer Landgerich­t realisiert habe, „was für einen Schaden“er verursacht habe. Auslöser sei die Reaktion der Mutter seines ehemaligen Schulfreun­des Christophe­r gewesen, den er nach der Tötung des neunjährig­en Nachbarjun­gen Jaden ebenfalls umgebracht hatte. „Ich sah eine verzweifel­te Mutter und jeder Gedanke daran schnürt mir die Kehle zu.“Der Brief endet mit der Grußformel: „Dein ratloser Sohn Marcel.“

Der Angeklagte hatte über seinen Verteidige­r schon zu Prozessbeg­inn am Bochumer Landgerich­t gestanden, den Nachbarjun­gen und seinen ehemaligen Schulfreun­d Anfang März 2017 umgebracht zu haben.

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