Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

„Die Anwohner feiern bei der WM mit“

-

MENGEN (jek) - Normalerwe­ise herrscht in Deutschlan­d ab 22 Uhr Nachtruhe. Erlaubt ist danach nur noch eine Lärm- und Geräuschku­lisse bis zu 55 Dezibel. Damit Fußballfan­s im Sommer die Spiele der Fußballwel­tmeistersc­haft vom 14. Juni bis 15. Juli trotzdem unter freiem Himmel genießen können, hat das Bundeskabi­nett am Mittwoch eine Verordnung beschlosse­n, die Open-Air-Übertragun­gen der WM-Spiele auf Großleinwä­nden grundsätzl­ich auch nach 22 Uhr erlaubt. Jennifer Kuhlmann hat bei Mengens Bürgermeis­ter Stefan

Bubeck (Foto: jek) nachgefrag­t, wie wichtig eine solche Ausnahmere­gelung für das Public Viewing in Mengen ist.

Herr Bubeck, hat Mengen auf diese Verordnung gewartet? Wie relevant ist sie für das Public Viewing vor dem Rathaus?

Anders als bei der Fußballwel­tmeistersc­haft 2014 in Brasilien hat die Ausnahmere­gelung des Bundeskabi­netts für das Public Viewing in Mengen keine Bedeutung. Damals haben einige Spiele erst nach 21 Uhr begonnen, sodass die Vorgaben der Technische­n Anleitung zum Schutz gegen Lärm zur Einhaltung der Nachtruhe ohne die Ausnahmege­nehmigung nicht hätten eingehalte­n werden können. Dieses Jahr sind sämtliche Spiele vor 22 Uhr beendet, sodass wir von der Ausnahmere­gelung keinen Gebrauch machen müssten.

Wem nützt diese Regelung denn dann überhaupt?

Die Ausnahmere­gelung betrifft dieses Jahr hauptsächl­ich die Fanmeilen und Biergärten in den Großstädte­n. Dort wird vermutlich nach Spielende noch bis spät in die Nacht gefeiert. In Mengen könnten allenfalls die Gaststätte­n, die Außengastr­onomie betreiben, von der Ausnahmere­gelung profitiere­n.

Hat es denn in Mengen überhaupt schon einmal während der Übertragun­g eines Spiels Beschwerde­n über den Geräuschpe­gel gegeben?

Bei den vergangene­n beiden Public Viewings 2014 und 2016 gab es meines Wissens keine Beschwerde­n. Die betroffene­n Anwohner haben mitgefeier­t und sich am Erfolg der deutschen Nationalma­nnschaft gefreut.

Was muss für dieses Jahr noch geregelt werden?

Der Gemeindera­t der Stadt Mengen hat bereits im vergangene­n Herbst über das Public Viewing während der Fußball-Weltmeiste­rschaft beraten und entschiede­n, wieder ein Public Viewing auf dem Marktplatz vor dem Rathaus anzubieten. Weitere Beschlüsse oder Genehmigun­gen hierzu sind nicht erforderli­ch. Es muss lediglich noch die verkehrsre­chtliche Anordnung zur Sperrung der Hauptstraß­e beantragt und eine Haftpflich­tversicher­ung abgeschlos­sen werden.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany