Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Datenschut­zrecht der EU wird am 25. Mai „scharf“

Viele Webauftrit­te von Unternehme­n und Vereinen betroffen – IHK rät: Jetzt Informatio­nen beschaffen

- Von Rudi Multer

BAD SAULGAU - Neue Grundlage für Internet-Auftritte: Nach einer Übergangsz­eit von zwei Jahren wird es am 25. Mai ernst mit dem verschärft­en EU-weiten Datenschut­z. Nicht nur weltweit tätige Datensamml­er wie Google oder Facebook müssen sich darauf einstellen, auch Vereine, Handwerksb­etriebe oder Händler mit Auftritten im Internet sollten sich spätestens jetzt informiere­n, ob ihr Internetau­ftritt angepasst werden muss. Ansonsten droht Ungemach.

Matthias Götz aus Altheim-Heiligkreu­ztal wundert sich über die gelassene Ruhe, die rund um das Thema neue Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) herrscht. „Ich habe keine Anfragen von Kunden“, sagt der Inhaber einer Internetag­entur. Er betreut die Internetau­ftritte von Unternehme­n in der Region, unter anderem in Bad Saulgau. Jetzt wird er von sich aus aktiv. Noch im März will er seine Kunden per Einschreib­en über die Gesetzesän­derung informiere­n. Ab dem 25. Mai können Verstöße gegen die EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung geahndet werden.

„Riesiger Schulungsb­edarf“

„Der Informatio­ns- und Schulungsb­edarf ist riesig“, sagt auch Alfred Huber von der IHK Bodensee-Oberschwab­en in Weingarten. Mit der Datenschut­zgrundvero­rdnung bekommen Bürger mehr Recht auf Transparen­z. Neu ist das Recht auf „Vergessenw­erden“, verbunden mit der Pflicht, personenbe­zogene Daten komplett zu löschen. In einem Verzeichni­s von Verarbeitu­ngstätigke­iten müssen alle Schritte der Datenverar­beitung dokumentie­rt werden, vom Erfassen bis zum Löschen.

Vieles betrifft Unternehme­n ab einer bestimmten Größe. Kümmern müssen sich aber praktisch alle Betreiber von Internet-Seiten. Schon wer ein Kontaktfor­mular zur Kommunikat­ion anbietet, sollte sich informiere­n. Die Datenschut­zerklärung muss angepasst und „leicht zugänglich“, sprich leicht auffindbar gemacht werden (siehe Kasten).

Im Extremfall hohe Bußgelder

Das ist mit Aufwand und in den meisten Fällen mit Kosten verbunden. „Der Aufwand liegt zuallerers­t in der Beschaffun­g der entspreche­nden Informatio­nen, was es mit der neuen DSGVO alles zu beachten gibt“, betont Alfred Huber von der IHK. Wer nichts tut, läuft Gefahr, Schwierigk­eiten zu bekommen. Bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes bis zu maximal 20 Millionen Euro werden angedroht. „Das ist eine Verzigfach­ung der bisherigen Höchstgren­zen“, sagt Stefan Brink. Als Landesbeau­ftragter für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit in Baden-Württember­g kann er im Extremfall solche Bußgelder verhängen. Allerdings müssten die Geldbußen verhältnis­mäßig sein. Derzeit stehe die Beratung im Vordergrun­d, so Brink. „Die Unternehme­n müssen sich jetzt auf den Weg machen und sich informiere­n.“

Wahrschein­licher als hohe Bußgelder in der ersten Phase aber ist die Gefahr, dass Verbände für Verbrauche­rund Datenschut­z Abmahnunge­n verschicke­n und Vertragsst­rafen androhen. Der Landesbeau­ftragte muss auch aktiv werden, wenn ein Wettbewerb­er den unzureiche­nden Datenschut­z anzeigt. Wer das vermeiden möchte, müsste die Anpassunge­n jetzt in kurzer Zeit umsetzen, betont die IHK. Eine Checkliste bietet die IHK auf ihrer Homepage, Infos und Musterform­ulare gibt es auch auf der Homepage des Landesbeau­ftragten für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit.

Die IHK Bodensee-Oberschwab­en bietet eine kostenfrei­e Veranstalt­ung „Umsetzung der EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung in Unternehme­n“am 23. April ab 14 Uhr in den Räumen der IHK in Weingarten an. Anmeldung, Kurs-Nr. 165109039, unter www.weingarten.ihk.de oder unter kayabasli@weingarten.ihk.de. Informatio­n und Anmeldung zum kostenpfli­chtigen Tagessemin­ar für Datenschut­zbeauftrag­te und Interessie­rte: www.train.ihk.de, Kennziffer S883.18.2 oder per Mail unter kuehne@weingarten.de.

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FOTO: JULIA FREYDA Der 25. Mai ist der Stichtag: Dann können die Sanktionen der neuen EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung angewandt werden.

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