Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Datenschutzrecht der EU wird am 25. Mai „scharf“
Viele Webauftritte von Unternehmen und Vereinen betroffen – IHK rät: Jetzt Informationen beschaffen
BAD SAULGAU - Neue Grundlage für Internet-Auftritte: Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren wird es am 25. Mai ernst mit dem verschärften EU-weiten Datenschutz. Nicht nur weltweit tätige Datensammler wie Google oder Facebook müssen sich darauf einstellen, auch Vereine, Handwerksbetriebe oder Händler mit Auftritten im Internet sollten sich spätestens jetzt informieren, ob ihr Internetauftritt angepasst werden muss. Ansonsten droht Ungemach.
Matthias Götz aus Altheim-Heiligkreuztal wundert sich über die gelassene Ruhe, die rund um das Thema neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) herrscht. „Ich habe keine Anfragen von Kunden“, sagt der Inhaber einer Internetagentur. Er betreut die Internetauftritte von Unternehmen in der Region, unter anderem in Bad Saulgau. Jetzt wird er von sich aus aktiv. Noch im März will er seine Kunden per Einschreiben über die Gesetzesänderung informieren. Ab dem 25. Mai können Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung geahndet werden.
„Riesiger Schulungsbedarf“
„Der Informations- und Schulungsbedarf ist riesig“, sagt auch Alfred Huber von der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten. Mit der Datenschutzgrundverordnung bekommen Bürger mehr Recht auf Transparenz. Neu ist das Recht auf „Vergessenwerden“, verbunden mit der Pflicht, personenbezogene Daten komplett zu löschen. In einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten müssen alle Schritte der Datenverarbeitung dokumentiert werden, vom Erfassen bis zum Löschen.
Vieles betrifft Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Kümmern müssen sich aber praktisch alle Betreiber von Internet-Seiten. Schon wer ein Kontaktformular zur Kommunikation anbietet, sollte sich informieren. Die Datenschutzerklärung muss angepasst und „leicht zugänglich“, sprich leicht auffindbar gemacht werden (siehe Kasten).
Im Extremfall hohe Bußgelder
Das ist mit Aufwand und in den meisten Fällen mit Kosten verbunden. „Der Aufwand liegt zuallererst in der Beschaffung der entsprechenden Informationen, was es mit der neuen DSGVO alles zu beachten gibt“, betont Alfred Huber von der IHK. Wer nichts tut, läuft Gefahr, Schwierigkeiten zu bekommen. Bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes bis zu maximal 20 Millionen Euro werden angedroht. „Das ist eine Verzigfachung der bisherigen Höchstgrenzen“, sagt Stefan Brink. Als Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg kann er im Extremfall solche Bußgelder verhängen. Allerdings müssten die Geldbußen verhältnismäßig sein. Derzeit stehe die Beratung im Vordergrund, so Brink. „Die Unternehmen müssen sich jetzt auf den Weg machen und sich informieren.“
Wahrscheinlicher als hohe Bußgelder in der ersten Phase aber ist die Gefahr, dass Verbände für Verbraucherund Datenschutz Abmahnungen verschicken und Vertragsstrafen androhen. Der Landesbeauftragte muss auch aktiv werden, wenn ein Wettbewerber den unzureichenden Datenschutz anzeigt. Wer das vermeiden möchte, müsste die Anpassungen jetzt in kurzer Zeit umsetzen, betont die IHK. Eine Checkliste bietet die IHK auf ihrer Homepage, Infos und Musterformulare gibt es auch auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet eine kostenfreie Veranstaltung „Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in Unternehmen“am 23. April ab 14 Uhr in den Räumen der IHK in Weingarten an. Anmeldung, Kurs-Nr. 165109039, unter www.weingarten.ihk.de oder unter kayabasli@weingarten.ihk.de. Information und Anmeldung zum kostenpflichtigen Tagesseminar für Datenschutzbeauftragte und Interessierte: www.train.ihk.de, Kennziffer S883.18.2 oder per Mail unter kuehne@weingarten.de.