Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Auch Vereine und Handwerksb­etriebe müssen sich jetzt kümmern

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Die Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) regelt das neue Datenschut­zrecht in 99 Artikeln und 173 Erwägungsg­ründen europaweit. Je mehr Daten erhoben werden, desto früher und intensiver sollte man sich um die Umsetzung der neuen Vorschrift­en beschäftig­en, beispielsw­eise wenn Unternehme­n über einen Login-Bereich sensible Daten von Nutzen speichern und verarbeite­n. Es gibt aber Bereiche, die sogar Internetau­ftritte von Vereinen und Kleinunter­nehmern betreffen. Schon wenn Handwerksl­icher betriebe, Vereine oder Fachgeschä­fte über ein einfaches Kontaktfor­mular Daten von Mitglieder­n oder Kunden sammeln und verarbeite­n, sollten diese sich um eine Umsetzung der neuen Normen kümmern. Gefordert werden beispielsw­eise:

Kontaktfor­mular: Die Firmen/ Vereine müssen dafür Sorge tragen, dass die Daten in verschlüss­elter Form vom Nutzer zum Anbieter/ Verein übertragen werden.

Datenschut­zerklärung: Sie muss künftig „in präziser, transparen­ter, verständli­cher und leicht zugäng- Form“den Nutzer darüber aufklären, was mit seinen Daten geschieht. Die Datenschut­zerklärung wird nach der Meinung der Experten also eher länger als kürzer. Das heißt, viele Erklärunge­n müssen umformulie­rt werden. Hinter juristisch­em Kauderwels­ch dürfen die Anbieter sich künftig nicht mehr verstecken. Auch wer seine Datenschut­zerklärung irgendwo auf der letzten Seite seines Internetau­ftritts versteckt untergebra­cht hat, muss sie jetzt leicht zugänglich machen. (rum)

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