Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Auch Vereine und Handwerksbetriebe müssen sich jetzt kümmern
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt das neue Datenschutzrecht in 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen europaweit. Je mehr Daten erhoben werden, desto früher und intensiver sollte man sich um die Umsetzung der neuen Vorschriften beschäftigen, beispielsweise wenn Unternehmen über einen Login-Bereich sensible Daten von Nutzen speichern und verarbeiten. Es gibt aber Bereiche, die sogar Internetauftritte von Vereinen und Kleinunternehmern betreffen. Schon wenn Handwerkslicher betriebe, Vereine oder Fachgeschäfte über ein einfaches Kontaktformular Daten von Mitgliedern oder Kunden sammeln und verarbeiten, sollten diese sich um eine Umsetzung der neuen Normen kümmern. Gefordert werden beispielsweise:
Kontaktformular: Die Firmen/ Vereine müssen dafür Sorge tragen, dass die Daten in verschlüsselter Form vom Nutzer zum Anbieter/ Verein übertragen werden.
Datenschutzerklärung: Sie muss künftig „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugäng- Form“den Nutzer darüber aufklären, was mit seinen Daten geschieht. Die Datenschutzerklärung wird nach der Meinung der Experten also eher länger als kürzer. Das heißt, viele Erklärungen müssen umformuliert werden. Hinter juristischem Kauderwelsch dürfen die Anbieter sich künftig nicht mehr verstecken. Auch wer seine Datenschutzerklärung irgendwo auf der letzten Seite seines Internetauftritts versteckt untergebracht hat, muss sie jetzt leicht zugänglich machen. (rum)