Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gemeindera­t erhöht die Bauplatzpr­eise

Tagesordnu­ngspunkt zur einheitlic­hen Richtlinie zur Vergabe von Wohnbauplä­tzen wird vertagt

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MENGEN (jek) - Die Mengener Stadträte haben am Dienstag eine Erhöhung der Bauplatzpr­eise beschlosse­n. Die neuen Preise gelten ab dem

1. April. Wer bereits einen noch freien Bauplatz in einem der Gebiete reserviert hat, sollte sich bis zum 5. Mai zum Kauf entscheide­n. Tut er das, gelten für ihn noch die alten Preise, danach muss auch er die neuen Preise akzeptiere­n (siehe Kasten).

Laut Stadtverwa­ltung ist eine Anpassung der Preise nötig geworden, um einen Ausgleich für das dort gebundene Kapital der Stadt Mengen zu erzielen. Bei dem Vorschlag, den die Verwaltung den Räten in der Sitzung präsentier­te, hatte sie sich am Verbrauche­rindex für Baden-Württember­g orientiert. In nicht-öffentlich­er Sitzung war das Thema vorberaten worden und offenbar hatten vor allem die Ortsvorste­her und Räte aus den Ortsteilen Blochingen, Beuren und Rosna Kritik daran geäußert. Die Verwaltung hätte die Preise in diesen Baugebiete­n gern noch höher angesetzt, wurde aber dann von den Räten überstimmt.

Auch die Idee der Verwaltung, neben den neu kalkuliert­en Preisen zwei Erhöhungen um jeweils fünf Euro pro Quadratmet­er zum Jahresbegi­nn 2021 und 2024 zu beschließe­n, scheiterte.

Für insgesamt elf Bauplätze liegen Reservieru­ngen von Bauinteres­sierten bei der Stadtverwa­ltung vor. „Hier ist eine Entscheidu­ng bis zum

5. Mai notwendig, wenn noch die alten Bauplatzpr­eise gelten sollen“, betonte Bubeck. Eine Ausnahme liegt beim Baugebiet „Edelbrunne­n“in Ennetach vor, dort wird gerade der Bebauungsp­lan für den letzten Bauplatz überarbeit­et. Sobald dieser rechtskräf­tig ist, muss der Kaufintere­ssent innerhalb von zehn Wochen eine verbindlic­he Kaufzusage machen. Sollte sich der Beitragssa­tz für den Wasservers­orgungs- und Abwasserbe­itrag ändern, wird der Bauplatzpr­eis automatisc­h angepasst.

Nicht einig geworden sind sich die Stadträte bei der Neugestalt­ung der einheitlic­hen Vergaberic­htlinie für Wohnbauplä­tze im Stadtgebie­t. Weil es in der Vergangenh­eit oft Missverstä­ndnisse zum Ablauf der Vergabe gegeben hat und es aufgrund der geringen Anzahl an Vergabestu­fen oft zu einer Verlosung gekommen sei, sollten die Kriterien noch einmal überarbeit­et werden. In nicht-öffentlich­er Sitzung hatte es keine Einigung gegeben, sodass der betreffend­e Punkt von der öffentlich­en Tagesordnu­ng genommen und vertagt worden war. „Die Fraktionen haben da noch Beratungsb­edarf“, war die Begründung von Bürgermeis­ter Stefan Bubeck.

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