Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Unternehmer aus dem Bodenseekreis schmuggelt Marihuana
Steuerfahnder finden bei Hausdurchsuchung Drogen und halbautomatische Pistole
KONSTANZ (naa) - Wegen unerlaubter Einfuhr von 300 Gramm Marihuana und wegen illegalen Waffenbesitzes hat das Schöffengericht am Amtsgericht Konstanz einen Bauunternehmer aus dem westlichen Bodenseekreis zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Ein Verfahren gegen seine Ex-Ehefrau wegen unerlaubten Drogenbesitzes wurde gegen Geldauflage eingestellt.
Weil die Steuerfahndung ihn auf dem Kieker hatte, durchsuchte man vor einem Jahr die Privatwohnung und die Geschäftsräume der Firma des Mannes. Dabei entdeckten die Ermittler im Büro eine verdächtige Feinwaage und in der Küchenzeile eines Nebenraums 300 Gramm Marihuana, was rund 1665 Einzeldosen entspricht. Schließlich tauchten auch noch eine halbautomatische Selbstladepistole und dazugehörige Patronen auf.
Heilpraktiker empfiehlt Marihuana statt Alkohol
Dem Gericht erklärte der Mann, er sei im Sommer 2016 in eine Krise geraten. Aufgrund hoher Außenstände und eines ganzen Dutzends Zivilprozessen gegen säumige Kunden habe er nicht mehr richtig schlafen können. Zuerst habe er sich mit Alkohol und Tabletten betäubt. Schließlich habe er angefangen, mit Kumpels abends im Büro zu kiffen. Während eines Urlaubs in seiner osteuropäischen Heimat habe er seinen Cousin konsultiert, der Heilpraktiker sei. Der habe ihm geraten, lieber mehr zu kiffen, anstatt seine Gesundheit mit Alkohol und Tabletten zu ruinieren. Dann habe er ihm gleich mal die 300 Gramm Marihuana besorgt. Die Droge habe er im Kofferraum seines Wagens über Salzburg bis an den Bodensee geschmuggelt, gab er freimütig zu. Angst vor Entdeckung habe er keine gehabt: „An den Grenzen ist eh immer Stau, da wird man nicht angehalten“, erklärte er. Zu der großen Drogenmenge befragt, die ihm wohl länger als ein Jahr ausgereicht hätte, meinte er, er habe auch seine Kumpels mit versorgen wollen. Selbstverständlich kostenlos, denn die hätten ihm ja vor zuvor auch immer Gras spendiert.
Das Gericht glaubte ihm die Geschichte. Unter anderem auch, weil er sich zur Einfuhr der Droge bekannt hatte, was deutlich härter bestraft wird als der Besitz von Drogen.
Die Ex-Ehefrau hatte schon bei der Polizei eingeräumt, dass sie einen Teil der Droge in 33 kleine Druckverschlussbeutel zu je vier Gramm verpackt hatte. Mit der Einzeldosierung habe sie verhindern wollen, dass ihr Ex zu viel von dem Zeug konsumiert, erklärte sie. Gegen eine Geldauflage von 1800 Euro stellte das Gericht ihr Strafverfahren ein. Ihr Ex-Mann, der seither angeblich weder Alkohol noch Tabletten noch Gras konsumiert, soll als Bewährungsauflage 5000 Euro an die örtliche Drogenberatung bezahlen. Und er muss sich dort in den üblichen Zeitabständen drei Mal auf Drogenkonsum testen lassen. Der Ausgang des Steuerverfahrens ist noch offen.