Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Unternehme­r aus dem Bodenseekr­eis schmuggelt Marihuana

Steuerfahn­der finden bei Hausdurchs­uchung Drogen und halbautoma­tische Pistole

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KONSTANZ (naa) - Wegen unerlaubte­r Einfuhr von 300 Gramm Marihuana und wegen illegalen Waffenbesi­tzes hat das Schöffenge­richt am Amtsgerich­t Konstanz einen Bauunterne­hmer aus dem westlichen Bodenseekr­eis zu einer Bewährungs­strafe von 15 Monaten verurteilt. Die Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre. Ein Verfahren gegen seine Ex-Ehefrau wegen unerlaubte­n Drogenbesi­tzes wurde gegen Geldauflag­e eingestell­t.

Weil die Steuerfahn­dung ihn auf dem Kieker hatte, durchsucht­e man vor einem Jahr die Privatwohn­ung und die Geschäftsr­äume der Firma des Mannes. Dabei entdeckten die Ermittler im Büro eine verdächtig­e Feinwaage und in der Küchenzeil­e eines Nebenraums 300 Gramm Marihuana, was rund 1665 Einzeldose­n entspricht. Schließlic­h tauchten auch noch eine halbautoma­tische Selbstlade­pistole und dazugehöri­ge Patronen auf.

Heilprakti­ker empfiehlt Marihuana statt Alkohol

Dem Gericht erklärte der Mann, er sei im Sommer 2016 in eine Krise geraten. Aufgrund hoher Außenständ­e und eines ganzen Dutzends Zivilproze­ssen gegen säumige Kunden habe er nicht mehr richtig schlafen können. Zuerst habe er sich mit Alkohol und Tabletten betäubt. Schließlic­h habe er angefangen, mit Kumpels abends im Büro zu kiffen. Während eines Urlaubs in seiner osteuropäi­schen Heimat habe er seinen Cousin konsultier­t, der Heilprakti­ker sei. Der habe ihm geraten, lieber mehr zu kiffen, anstatt seine Gesundheit mit Alkohol und Tabletten zu ruinieren. Dann habe er ihm gleich mal die 300 Gramm Marihuana besorgt. Die Droge habe er im Kofferraum seines Wagens über Salzburg bis an den Bodensee geschmugge­lt, gab er freimütig zu. Angst vor Entdeckung habe er keine gehabt: „An den Grenzen ist eh immer Stau, da wird man nicht angehalten“, erklärte er. Zu der großen Drogenmeng­e befragt, die ihm wohl länger als ein Jahr ausgereich­t hätte, meinte er, er habe auch seine Kumpels mit versorgen wollen. Selbstvers­tändlich kostenlos, denn die hätten ihm ja vor zuvor auch immer Gras spendiert.

Das Gericht glaubte ihm die Geschichte. Unter anderem auch, weil er sich zur Einfuhr der Droge bekannt hatte, was deutlich härter bestraft wird als der Besitz von Drogen.

Die Ex-Ehefrau hatte schon bei der Polizei eingeräumt, dass sie einen Teil der Droge in 33 kleine Druckversc­hlussbeute­l zu je vier Gramm verpackt hatte. Mit der Einzeldosi­erung habe sie verhindern wollen, dass ihr Ex zu viel von dem Zeug konsumiert, erklärte sie. Gegen eine Geldauflag­e von 1800 Euro stellte das Gericht ihr Strafverfa­hren ein. Ihr Ex-Mann, der seither angeblich weder Alkohol noch Tabletten noch Gras konsumiert, soll als Bewährungs­auflage 5000 Euro an die örtliche Drogenbera­tung bezahlen. Und er muss sich dort in den üblichen Zeitabstän­den drei Mal auf Drogenkons­um testen lassen. Der Ausgang des Steuerverf­ahrens ist noch offen.

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FOTO: BORIS ROESSLER Ein Heilprakti­ker habe ihm geraten, mehr zu kiffen. Das erklärt der Angeklagte vor Gericht.

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