Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Länder bereiten sich auf Wölfe vor

Baden-Württember­g kooperiert künftig mit Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland – Tier nahe Ostrach gesichtet

- Von Kara Ballarin und Daniel Hadrys

STUTTGART (kab) - Baden-Württember­g startet eine Kooperatio­n mit Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zum Umgang mit Wölfen. Unter anderem wollen sich die Länder intensiv austausche­n – etwa über Wolfssicht­ungen. Dafür wollen sie eine Management­gruppe einrichten, wie Umweltmini­ster Franz Unterstell­er (Grüne) am Montag in Stuttgart sagte. Seinen Kabinettsk­ollegen, Landwirtsc­haftsminis­ter Peter Hauk (CDU), hat er bei seinen Planungen nicht eingebunde­n. Dafür erntet Unterstell­er Kritik.

STUTTGART - Baden-Württember­g kooperiert beim Umgang mit Wölfen künftig mit drei anderen Bundesländ­ern. Das kündigte der Südwest-Umweltmini­ster Franz Unterstell­er (Grüne) am Montag in Stuttgart an. Dafür habe sein Haus ein Konzept mit den zuständige­n Ministerie­n in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland entwickelt. Die Länder wollen Informatio­nen zu Wolfssicht­ungen austausche­n und sich in Problemfäl­len stärker unterstütz­en.

„Ich bin weder ein Wolfsfreun­d, noch ein Wolfshasse­r“, sagte Unterstell­er. Baden-Württember­g sei aber wie die drei anderen Bundesländ­er „Wolfserwar­tungsland“. Sie wollen laut Unterstell­er zunächst eine gemeinsame Arbeitsgru­ppe erstellen, die sich mit dem Wolfsmanag­ement beschäftig­t. In dieser Gruppe wollen sich die Länder regelmäßig austausche­n – über Sichtungen von Wölfen ebenso wie über Möglichkei­ten, Herden zu schützen. „Es geht nicht darum, den Wolf wieder loszuwerde­n, sondern darum, die Sicherheit zu stärken“, sagte Unterstell­er. Auch mit Bayern wolle er in Kontakt treten, kündigte Unterstell­er an. Aber erst, wenn Ministerpr­äsident Horst Seehofer seine Macht an Markus Söder (beide CSU) übergeben hat und die künftigen Zuständigk­eiten klar seien.

Ein Wolf lege in einer Nacht bis zu 70 Kilometer zurück, auch über Ländergren­zen hinweg. Deshalb richten die einzelnen Ländern Teams ein, die ein Tier auch über eine Bundesland­grenze hinweg verfolgen und notfalls sogar töten dürfen, wenn der Wolf verhaltens­auffällig sei. Laut Unterstell­er sei dies der Fall, wenn sich ein Wolf wiederholt Menschen nähert, oder mehrfach Herdenschu­tzzäune überwindet und etwa Schafe reißt.

Über die Größe der Wolfspopul­ation könne man indes keine Angaben machen. „Nach allen Erfahrunge­n, die man in ähnlichen Regionen gemacht hat, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich ein Rudel bildet“, sagt Andre Baumann, Staatssekr­etär in Unterstell­ers Ministeriu­m. „2015 kamen die ersten jungen Wölfe, das war die Vorhut. Jetzt werden die Sichtungen häufiger“, so Baumann weiter. Zuletzt ist im Februar im Oberen Donautal bei Beuron (Kreis Sigmaringe­n) ein Tier in die Fotofalle getappt. Wie nun bekannt wurde, ist vermutlich derselbe Wolf von einem Autofahrer bei Ostrach (ebenfalls Kreis Sigmaringe­n) gesehen worden.

Bis ein Weibchen auf ein Männchen trifft und mit diesem Nachwuchs zeugt, also ein Rudel bildet,lasse sich jedoch nicht genau vorhersage­n. „Es kann in zwei, fünf oder sieben Jahren sein“, sagte Baumann. Dennoch bereite man sich auf diese „zweite Besiedlung­sphase“jetzt vor.

Wolf steht unter Schutz

Umweltmini­ster Unterstell­er betonte dabei den besonderen Schutz des Raubtiers. „Um einen Wolf zu töten, braucht es eine Ausnahme vom Tötungsver­bot des Bundesnatu­rschutzges­etzes.“Die könne nur die oberste Naturschut­zbehörde erteilen – in Baden-Württember­g ist dies das Umweltmini­sterium, das er selbst verantwort­et. In der Vergangenh­eit kam es bei der Frage nach dem richtigen Umgang mit Wölfen zu Unstimmigk­eiten zwischen Unterstell­er und Landwirtsc­haftsminis­ter Peter Hauk (CDU). In die Kooperatio­n mit den anderen Ländern sei Hauk nicht involviert gewesen, „weil ich zuständig bin“, sagte Unterstell­er. Hauk hatte sich dafür ausgesproc­hen, den Wolf in das Jagdrecht des Landes und damit in seine Zuständigk­eit zu übernehmen. Unterstell­er dazu am Montag: „Es ist egal, ob der Wolf im Jagdrecht ist. Er bleibt nach Bundesnatu­rschutzges­etzes eine streng geschützte Art. Im Jagdrecht hätte er sozusagen ganzjährig Schonzeit.“

Die Opposition im Landtag kritisiert­e Unterstell­er für sein Vorgehen ohne Hauk. Gabi Rolland von der SPD sprach von einem „Kasperleth­eater“. Andreas Glück (FDP) mahnte: „Bevor Minister Unterstell­er sein Vorgehen mit Wiesbaden, Mainz und Saarbrücke­n abstimmt, sollte er sich aber erst einmal mit seinem thematisch ebenfalls betroffene­n Kabinettsk­ollegen Peter Hauk an einen Tisch setzen.“

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FOTO: DPA Werden Wölfe verhaltens­auffällig, sollen sie geschossen werden dürfen.

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